
Demokratie nach Gutsherrenart: Bundestag verweigert NeuauszÀhlung der eigenen Wahl
Was sich am gestrigen Donnerstag im Deutschen Bundestag abspielte, dĂŒrfte selbst hartgesottene Beobachter des politischen Berlins fassungslos zurĂŒcklassen. Mit einer erdrĂŒckenden Mehrheit von 426 zu 129 Stimmen lehnten die Abgeordneten eine NeuauszĂ€hlung der Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 ab. Einzig die AfD-Fraktion stimmte fĂŒr eine ĂberprĂŒfung des Wahlergebnisses â alle anderen Parteien, von der Union ĂŒber die SPD bis hin zu den GrĂŒnen, verweigerten sich diesem demokratischen Grundanliegen.
Der Bock als GĂ€rtner: Wenn Profiteure ĂŒber ihre eigene LegitimitĂ€t entscheiden
Die AbsurditĂ€t dieser Abstimmung liegt auf der Hand: Abgeordnete, die bei einer NeuauszĂ€hlung möglicherweise ihre Mandate verlieren wĂŒrden, entscheiden selbst darĂŒber, ob diese NeuauszĂ€hlung stattfinden soll. Man muss kein Zyniker sein, um zu ahnen, wie eine solche Abstimmung ausgehen wird. Es ist, als wĂŒrde man einen Angeklagten zum Richter in eigener Sache machen â ein fundamentaler VerstoĂ gegen jeden Grundsatz rechtsstaatlichen Handelns.
Das BSW hatte bei der Bundestagswahl offiziell 4,981 Prozent der Zweitstimmen erhalten â gerade einmal rund 10.000 Stimmen fehlten zum Einzug in den Bundestag. Angesichts der dokumentierten UnregelmĂ€Ăigkeiten bei der AuszĂ€hlung und der statistischen Anomalien, die selbst Laien ins Auge springen, wĂ€re eine NeuauszĂ€hlung das Mindeste gewesen, was man von einer funktionierenden Demokratie erwarten dĂŒrfte.
Die fadenscheinigen Argumente der Blockparteien
Die BegrĂŒndungen, mit denen die etablierten Parteien ihre Ablehnung rechtfertigten, entbehren nicht einer gewissen unfreiwilligen Komik. Der CDU-Rechtspolitiker Carsten MĂŒller behauptete allen Ernstes, dass Wahlbezirke, in denen das BSW laut amtlichem Ergebnis null Stimmen erhalten habe, der âAusdruck einer freien Wahl" seien und âkeine Anomalie" darstellten. Man fragt sich unwillkĂŒrlich, ob der Herr Abgeordnete jemals einen Statistikkurs besucht hat.
Besonders bemerkenswert war die Aussage des SPD-Fraktionsjustiziars Johannes Fechner, der die Wiederholung der Berliner Abgeordnetenhauswahl 2022 durch das Landesverfassungsgericht als âFehlurteil" bezeichnete. Damit stellt sich die SPD offen gegen höchstrichterliche Entscheidungen â ein Vorgang, der in einem Rechtsstaat eigentlich undenkbar sein sollte. Die SPD-Abgeordnete Esther Dilcher setzte noch einen drauf und sprach von âunbelegten Zweifeln, politischen Inszenierungen und populistischen Unterstellungen", die das Vertrauen in die Demokratie zerstörten. Die Ironie, dass gerade die Verweigerung einer transparenten ĂberprĂŒfung das Vertrauen in die Demokratie untergrĂ€bt, scheint ihr entgangen zu sein.
Die politischen Konsequenzen einer NeuauszÀhlung
Warum die etablierten Parteien so vehement gegen eine NeuauszĂ€hlung kĂ€mpfen, wird deutlich, wenn man sich die möglichen Folgen vor Augen fĂŒhrt. Sollte das BSW nach einer NeuauszĂ€hlung tatsĂ€chlich die FĂŒnf-Prozent-HĂŒrde ĂŒberschreiten und ins Parlament einziehen, mĂŒssten nach dem geltenden Wahlrecht mindestens 34 Sitze neu verteilt werden â zulasten aller derzeit vertretenen Parteien. Die schwarz-rote Koalition unter Bundeskanzler Friedrich Merz wĂŒrde ihre Mehrheit verlieren und wĂ€re auf einen dritten Koalitionspartner angewiesen.
Der neue BSW-Bundesvorsitzende Fabio De Masi brachte es auf den Punkt: âDeutschland hat womöglich einen Kanzler ohne legitime Mehrheit. Nur noch Karlsruhe kann jetzt unsere Verfassung schĂŒtzen." Diese Worte sollten jeden demokratisch gesinnten BĂŒrger aufhorchen lassen.
Karlsruhe als letzte Hoffnung â oder Illusion?
Das BSW hat nun zwei Monate Zeit, das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Doch ob von dort tatsĂ€chlich Rettung zu erwarten ist, darf bezweifelt werden. Die Richter in Karlsruhe werden von den etablierten Parteien ausgewĂ€hlt â ein System, das in den letzten Jahren zunehmend in die Kritik geraten ist. Die Erfahrungen der Corona-Zeit, als das Bundesverfassungsgericht nahezu alle GrundrechtseinschrĂ€nkungen durchwinkte, haben das Vertrauen vieler BĂŒrger in diese Institution nachhaltig erschĂŒttert.
AuffĂ€llig war auch das Verhalten der Linkspartei bei der Abstimmung: Viele Abgeordnete fehlten, ein Fraktionsmitglied aus Berlin enthielt sich. Man könnte meinen, dass selbst innerhalb der Linken das Unbehagen ĂŒber diesen demokratischen Offenbarungseid spĂŒrbar war.
Ein Armutszeugnis fĂŒr die deutsche Demokratie
Was bleibt, ist ein bitterer Nachgeschmack. Die Bundestagswahl 2025 war von UnregelmĂ€Ăigkeiten geprĂ€gt, die in anderen westlichen Demokratien undenkbar wĂ€ren. Dass die AufklĂ€rung dieser UnregelmĂ€Ăigkeiten nun von denjenigen blockiert wird, die von einem möglicherweise fehlerhaften Ergebnis profitieren, ist ein Skandal ersten Ranges. Die Debatte im Plenum fand bezeichnenderweise vor weitgehend leeren RĂ€ngen statt â offenbar war vielen Abgeordneten das Thema nicht einmal eine halbe Stunde ihrer kostbaren Zeit wert.
Der AfD-Redner Rainer Galla wies zu Recht darauf hin, dass der Volkswille die Grundlage parlamentarischer Arbeit sei. Daran hĂ€tten die Altparteien jedoch kein Interesse gezeigt. Die Mandatsrelevanz der EinsprĂŒche sei âzum Greifen nah". Eine unbĂŒrokratische NachzĂ€hlung im Wege der Amtshilfe hĂ€tten die WĂ€hler bei der ĂberprĂŒfung erwartet.
Deutschland befindet sich auf einem gefĂ€hrlichen Weg. Wenn das Vertrauen der BĂŒrger in die IntegritĂ€t von Wahlen erst einmal zerstört ist, lĂ€sst es sich nur schwer wiederherstellen. Die gestrige Abstimmung im Bundestag hat diesem Vertrauen einen weiteren schweren Schlag versetzt. Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht seiner Verantwortung gerecht wird â auch wenn die Erfahrung der letzten Jahre wenig Anlass zu Optimismus gibt.










