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Zahnarzt selbst zahlen – wenn Sparlogik den Sozialstaat zerlegt

Der Vorschlag des Wirtschaftsrat der CDU, zahnärztliche Leistungen weitgehend aus dem Leistungskatalog der Gesetzliche Krankenversicherung zu streichen, ist kein technokrisches Detail und kein missglückter Gedankengang. Er ist ein Paradigmenwechsel. Was hier gefordert wird, bedeutet nichts weniger als die Abkopplung eines zentralen medizinischen Versorgungsbereichs vom Solidarprinzip. Zahnarztbesuche sollen zur Privatsache werden – finanziert aus dem eigenen Portemonnaie oder über Zusatzversicherungen. Wer sich das nicht leisten kann, hat Pech. So einfach, so kalt, so systemisch.

Der Vorstoß wird mit dem Argument der „Eigenverantwortung“ verkauft. Das klingt modern, effizient und marktwirtschaftlich. In Wahrheit ist es die Übersetzung fiskalischer Panik in soziale Zumutungen. Denn wenn der Sozialstaat unter Kostendruck gerät, wird nicht zuerst an ineffizienten Strukturen gespart, sondern an Leistungen, die man politisch am einfachsten auslagern kann. Zähne sind dafür ideal: teuer, regelmäßig, medizinisch notwendig – aber leicht als „verzichtbar“ zu framen.

„Eigenverantwortung“ – das Euphemismus-Wörterbuch der Kürzungspolitik

Der Begriff Eigenverantwortung ist in dieser Debatte kein neutraler Maßstab, sondern ein politisches Kampfwort. Er suggeriert Wahlfreiheit, wo in Wirklichkeit Zwang herrscht. Wer mit 1.400 oder 1.600 Euro netto im Monat lebt – also genau an der Schwelle zur Armutsgefährdung –, hat keine echte Entscheidungsmacht. Zahnarztkosten von mehreren hundert oder gar tausend Euro sind für viele Menschen keine Frage der Priorität, sondern der Unmöglichkeit.

Der Wirtschaftsrat argumentiert, Zahnarztleistungen ließen sich „gut privat absichern“. Das mag für Besserverdiener gelten, nicht aber für Millionen gesetzlich Versicherte, die schon heute mit steigenden Mieten, Energiepreisen und Lebenshaltungskosten kämpfen. Private Zusatzversicherungen kosten Geld, müssen früh abgeschlossen werden und zahlen oft nur begrenzt. Wer krank wird, bevor er vorsorgen konnte, bleibt außen vor. Genau so entsteht soziale Selektion im Gesundheitssystem – nicht aus Versehen, sondern als direkte Folge politischer Entscheidungen.

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Zahnmedizin ist keine Wellness – sondern medizinische Grundversorgung

Besonders perfide ist die implizite Abwertung der Zahnmedizin. Der Vorschlag tut so, als gehe es um Komfort, Ästhetik oder Luxus. In Wahrheit sind Zähne Teil der Gesamtgesundheit. Unbehandelte Entzündungen im Mundraum erhöhen das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes-Komplikationen und chronische Schmerzen. Wer hier spart, zahlt später drauf – medizinisch wie volkswirtschaftlich.

Ein Gesundheitssystem, das Zahnerhalt und -behandlung zur Privatsache erklärt, produziert Folgekosten, die weit höher sind als die kurzfristigen Einsparungen. Doch genau diese Langfristperspektive fehlt in der Logik des Wirtschaftsrats. Dort zählt der nächste Haushalt, nicht die nächsten zehn Jahre. Das ist betriebswirtschaftliches Denken auf Kosten der Gesellschaft.

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Zwei Klassen, ein Mund – aber sehr unterschiedliche Chancen

Die Empörung über den Vorstoß kommt nicht von ungefähr. Kritiker sprechen offen von der Gefahr eines Zwei-Klassen-Systems. Wer Geld hat, behält gesunde Zähne, regelmäßige Vorsorge und hochwertige Behandlungen. Wer es nicht hat, verschiebt Termine, lässt Schmerzen eskalieren oder verzichtet ganz. Der Mund wird zum sozialen Marker. Gesundheit wird sichtbar ungleich.

Das ist kein theoretisches Szenario, sondern eine Erfahrung aus Ländern mit stärker privatisierter Zahnversorgung. Dort ist schlechte Zahngesundheit überproportional in unteren Einkommensgruppen verbreitet. Deutschland würde mit diesem Schritt bewusst einen Weg einschlagen, der soziale Unterschiede zementiert, statt sie auszugleichen.

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Politischer Kontext – sparen, aber bitte nicht oben

Der Vorstoß des Wirtschaftsrats fällt in eine Zeit explodierender Sozialausgaben, steigender Zinslasten und wachsender Haushaltslücken. Gespart werden soll – das ist politischer Konsens. Die entscheidende Frage lautet jedoch: wo. Der Vorschlag beantwortet diese Frage eindeutig: nicht bei Subventionen, nicht bei ineffizienten Förderprogrammen, nicht bei privilegierten Sonderregelungen – sondern bei der Grundversorgung der Beitragszahler.

Das ist die stille Logik dahinter: Wer sich nicht wehren kann, zahlt. Wer keine Lobby hat, verliert Leistungen. Zahnarztbesuche betreffen alle, aber sie treffen besonders hart jene, die ohnehin wenig Spielraum haben. Genau deshalb eignen sie sich aus Sicht von Sparpolitikern so gut als Kürzungsobjekt.

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Ein Testballon mit klarer Botschaft

Der Vorschlag, Zahnarztleistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung zu streichen, ist kein Ausrutscher. Er ist ein Testballon. Er prüft, wie weit sich das Solidarprinzip noch zurückdrängen lässt, ohne dass es zu massivem Widerstand kommt. Heute sind es die Zähne. Morgen sind es andere Leistungen, die man als „privat absicherbar“ etikettiert.

Wer diesen Schritt zulässt, akzeptiert eine grundlegende Verschiebung: Gesundheit wird zur Ware, Solidarität zur Option. Das mag fiskalisch kurzfristig entlasten. Gesellschaftlich ist es ein Offenbarungseid.

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