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Gebühren für Münzeinzahlungen: Die Kleingeld-Inflation

Wer heute sein Sparschwein schlachtet, erlebt schnell eine schmerzhafte Ernüchterung: An der Bank oder im Supermarkt wird das mühsam gesammelte Kleingeld plötzlich weniger wert. Aus 100 Euro in Münzen werden mit einem Handgriff nur noch 95 oder sogar nur 90 Euro. Der Grund liegt nicht in der Mathematik, sondern in den Gebühren, die Banken und Dienstleister für Münzeinzahlungen verlangen. So verliert selbst das gesetzliche Zahlungsmittel auf dem Weg zur Gutschrift einen Teil seiner Kaufkraft: Ein stiller Abzug, der wie eine verdeckte Enteignung wirkt.

Wenn Banken abkassieren

Ein Blick in die Preislisten der Kreditinstitute zeigt, wohin die Reise geht. Bei der Frankfurter Sparkasse wird es ab 51 Münzen teuer: 5 Prozent Gebühren und mindestens 5 Euro, wenn die Einzahlung im Safebag erfolgt. Bis 50 Stück bleibt es kostenlos, danach wird jede Einzahlung spürbar geschmälert.

Auch andere Sparkassen kennen kein Pardon. Die Rheinhessen Sparkasse verlangt pauschal 5 Euro pro Einzahlung im Safebag. Wer also Kleingeld in Höhe von 30 oder 40 Euro abgibt, verliert auf einen Schlag mehr als 10 Prozent seines Guthabens. So wird aus Kleingeld schnell ein Verlustgeschäft.

Noch drastischer ist das Geschäftsmodell von Coinstar. Die Automaten, die in vielen Supermärkten stehen, ziehen 9,9 Prozent des eingezahlten Betrags plus 25 Cent pro Transaktion ab. Bequem ist das, aber für den Kunden ein reales Minusgeschäft: Fast ein Zehntel des Wertes verschwindet auf dem Weg vom Portemonnaie ins Girokonto.

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Regulierung als Vorwand

Die Banken argumentieren, dass ihnen die Hände gebunden seien. Tatsächlich schreibt die EU-Verordnung 1210/2010 umfangreiche Echtheitsprüfungen und Verfahren für beschädigte oder manipulierte Münzen vor. Das verursacht Kosten. Doch anstatt diese im Bankensystem zu tragen, werden sie direkt an die Verbraucher weitergereicht.

Sparkassen rechtfertigen ihre Gebühren mit millionenschweren Investitionen in Prüfgeräte und Personalaufwand. Doch die Frage bleibt: Ist es gerechtfertigt, dass Bürger für die Einzahlung von gesetzlichem Zahlungsmittel quasi eine „Strafgebühr“ entrichten müssen? Oder dient die Regulierung nur als willkommener Hebel, Bargeld unattraktiv zu machen?

Annahmepflicht mit Grenzen

Juristisch ist die Lage eindeutig: Niemand muss unbegrenzt Münzen annehmen. Gedenkmünzen in Euro dürfen sogar nur bis zu einem Betrag von 200 Euro pro Zahlung eingesetzt werden. Für Banken ist das praktisch, denn so lassen sich umfangreiche Münzabgaben auf kostenpflichtige Kanäle verweisen.

Es gibt nur einen Ausweg: die Deutsche Bundesbank. Dort können Privatpersonen Münzen in haushaltsüblichen Mengen kostenlos eintauschen. Doch dieser Weg ist umständlich, oft mit Wartezeiten verbunden und für viele Bürger schlicht nicht alltagstauglich.

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Ein ökonomischer Angriff auf Bargeld

Am Ende bleibt die bittere Wahrheit: Wer Münzen einzahlt, muss draufzahlen. Aus 100 Euro werden bei Coinstar 90 Euro, bei der Sparkasse nach Abzug der Pauschale vielleicht nur noch 95. Juristisch mag es sich um Serviceentgelte handeln. Faktisch bedeutet es eine Schwächung des Bargeldes als Zahlungsmittel.

Der Effekt ist regressiv: Gerade Kleinsparer und Bürger, die Bargeld bewusst nutzen, zahlen verhältnismäßig am meisten. Wer Münzen hortet oder spart, verliert. Die Botschaft zwischen den Zeilen: Bargeld ist teuer, digital ist einfacher – eine stille Lenkung weg vom Bargeld, hin zu elektronischen Zahlungsstrukturen.

Der stille Kaufkraftabzug

Für Verbraucher bleibt kaum Handlungsspielraum. Wer Gebühren vermeiden will, muss direkt zur Bundesbank. Alle anderen sollten sich die Preisverzeichnisse ihrer Bank genau ansehen und Münzautomaten nur im äußersten Notfall nutzen.

Die Tendenz ist klar: Banken und Handel verschieben die Kosten der Bargeldlogistik auf die Bürger. Münzen sind offiziell Zahlungsmittel, praktisch aber mit einem Gebührenzaun umstellt. Für viele wirkt das wie eine verdeckte Steuer und für das Bargeld insgesamt wie ein weiterer Schritt in Richtung Bedeutungsverlust.

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