Kettner Edelmetalle
14.04.2026
08:20 Uhr

Verurteilte Extremistin nutzt Selbstbestimmungsgesetz – und will sich nun der deutschen Justiz entziehen

Der Fall Marla-Svenja Liebich liest sich wie ein LehrstĂŒck ĂŒber die AbsurditĂ€ten des modernen deutschen Rechtsstaates. Eine verurteilte Rechtsextremistin, die sich monatelang erfolgreich der Justiz entzog, wurde vergangene Woche im tschechischen Luby nahe der deutschen Grenze gefasst – und wehrt sich nun mit allen Mitteln gegen ihre Auslieferung nach Deutschland. Ein tschechisches Gericht muss jetzt entscheiden, ob der Widerspruch Bestand hat.

Monatelange Flucht endet in Tschechien

Die Geschichte beginnt im Juli 2023, als das Amtsgericht Halle die damals noch unter dem Vornamen Sven firmierende Person wegen Volksverhetzung, ĂŒbler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne BewĂ€hrung verurteilte. Berufung und Revision scheiterten. Das Urteil war rechtskrĂ€ftig. Doch statt die Strafe anzutreten, begann ein bemerkenswertes Katz-und-Maus-Spiel mit den deutschen Behörden.

Denn Liebich nutzte zunĂ€chst eine Möglichkeit, die der deutsche Gesetzgeber seit November 2024 großzĂŒgig eröffnet hat: das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz. Per einfacher ErklĂ€rung wurde aus Sven kurzerhand Marla-Svenja, der Geschlechtseintrag geĂ€ndert – und die Haftstrafe sollte fortan im FrauengefĂ€ngnis Chemnitz verbĂŒĂŸt werden. Ende August 2025 hĂ€tte der Haftantritt dort erfolgen sollen. Liebich erschien schlicht nicht.

Verkleidet und untergetaucht

Was folgte, war eine europaweite Fahndung, die sich ĂŒber Monate hinzog. Die Staatsanwaltschaft Halle arbeitete nach eigenen Angaben in Zusammenarbeit mit tschechischen Behörden teilweise verdeckt. Als die Polizei Liebich schließlich in der Gemeinde Luby festnahm, bot sich den Beamten ein kurioses Bild: Die Gesuchte trug MĂ€nnerkleidung und hatte einen kahl rasierten Kopf. Man fragt sich unwillkĂŒrlich, wie ernst es mit der geschlechtlichen Selbstbestimmung tatsĂ€chlich gemeint war – oder ob das Selbstbestimmungsgesetz hier schlicht als taktisches Werkzeug missbraucht wurde.

Der leitende Oberstaatsanwalt Dennis Cernota bestÀtigte, dass Liebich einer Auslieferung nach Deutschland widersprochen habe. Wie lange das nun folgende Verfahren vor einem tschechischen Gericht dauern wird, sei derzeit nicht absehbar. Die Festnahme erfolgte auf Grundlage eines EuropÀischen Haftbefehls.

Ein Gesetz, das Missbrauch geradezu einlÀdt

Dieser Fall wirft ein grelles Schlaglicht auf die Konsequenzen einer Gesetzgebung, die von der damaligen Ampelregierung gegen massive Bedenken durchgedrĂŒckt wurde. Das Selbstbestimmungsgesetz, einst als Errungenschaft progressiver Politik gefeiert, entpuppt sich hier als Instrument, das einer verurteilten StraftĂ€terin ermöglichte, die Bedingungen ihrer Inhaftierung nach eigenem GutdĂŒnken zu gestalten. Dass eine biologisch mĂ€nnliche Person, die seit den 1990er-Jahren in der rechtsextremen Szene aktiv war und wiederholt Kundgebungen organisierte, per simpler ErklĂ€rung Zugang zu einem FrauengefĂ€ngnis erhalten sollte – das dĂŒrfte selbst wohlmeinenden BefĂŒrwortern des Gesetzes zu denken geben.

Die große Koalition unter Friedrich Merz wĂ€re gut beraten, diesen Fall zum Anlass zu nehmen, das Selbstbestimmungsgesetz einer grĂŒndlichen ÜberprĂŒfung zu unterziehen. Wenn Gesetze, die dem Schutz von Minderheiten dienen sollen, von verurteilten Extremisten instrumentalisiert werden können, dann stimmt etwas Grundlegendes nicht im System. Der gesunde Menschenverstand – jene Tugend, die in der deutschen Politik zuletzt schmerzlich vermisst wurde – muss wieder Einzug halten in die Gesetzgebung.

Ob Liebich letztlich ausgeliefert wird, liegt nun in den HĂ€nden der tschechischen Justiz. Die deutsche Öffentlichkeit darf gespannt sein, wie lange dieses unwĂŒrdige Schauspiel noch andauert.

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