Kettner Edelmetalle
27.02.2026
07:02 Uhr

Verfassungsschutz kassiert herbe Niederlage: Gericht erklärt AfD-Einstufung für rechtswidrig

Es ist ein Paukenschlag, der durch die politische Landschaft Deutschlands hallt wie ein Donnerschlag an einem stillen Sonntagmorgen: Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Bundesamt für Verfassungsschutz im Eilverfahren untersagt, die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung" zu behandeln. Die Begründung der Richter könnte kaum deutlicher ausfallen – die Voraussetzungen für eine solche Einstufung lägen schlicht nicht vor.

Ein Gericht räumt auf, wo die Politik versagt

Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Eine Behörde, die sich den Schutz der Verfassung auf die Fahnen geschrieben hat, wird von eben jener Verfassungsordnung in die Schranken gewiesen. Der Inlandsgeheimdienst, der über Jahre hinweg ein Narrativ aufgebaut hat, das die größte Oppositionspartei des Landes als demokratiefeindlich brandmarken sollte, steht nun mit leeren Händen da. Eigentlich müsste die gesamte Führungsspitze der Behörde geschlossen den Hut nehmen. Doch wir leben in einem Land, in dem politische Verantwortung längst zu einem Fremdwort verkommen ist.

Besonders bemerkenswert sind die inhaltlichen Feststellungen des Gerichts. In einer Klarheit, die man von deutschen Verwaltungsgerichten nicht immer gewohnt ist, zerlegten die Richter zentrale Argumentationslinien des Verfassungsschutzes. Der Begriff „Remigration" – jenes Reizwort, das in den vergangenen Jahren von Medien und politischen Gegnern der AfD geradezu obsessiv als Beweis für vermeintlichen Extremismus herangezogen wurde – könne eben nicht pauschal als verfassungsfeindlich ausgelegt werden. Er werde, so das Gericht, „in verschiedener Art und Weise gebraucht".

Der ethnische Volksbegriff: Kein Tabu mehr

Noch brisanter dürfte für viele Beobachter die Positionierung des Gerichts zum sogenannten ethnisch-kulturellen Volksbegriff sein. Ja, selbstverständlich sei jeder Inhaber der deutschen Staatsangehörigkeit Teil des Staatsvolkes – unabhängig von seiner Herkunft. Doch das schließe keineswegs aus, ethnisch-kulturelle Gemeinsamkeiten oder Unterschiede „in den Blick zu nehmen". Die Verwendung eines ethnisch-kulturellen Volksbegriffs sei in rechtlicher Hinsicht weder „richtig noch falsch", sondern eine von persönlichen Wertungen abhängige Sprachpraxis.

Damit fällt eines der tragenden Fundamente zusammen, auf dem der Verfassungsschutz sein Kartenhaus gegen die AfD errichtet hatte. Was in praktisch jedem Einwanderungsland der Welt – von den USA über Kanada bis Australien – eine Selbstverständlichkeit darstellt, nämlich die Unterscheidung zwischen Staatsangehörigkeit und ethnischer Zugehörigkeit, soll in Deutschland plötzlich ein Zeichen von Verfassungsfeindlichkeit sein? Diese intellektuelle Verrenkung hat das Gericht nun korrigiert.

Die Parteispitze reagiert besonnen

Beachtlich ist auch die Reaktion der AfD-Führung um Alice Weidel und Tino Chrupalla. Statt in triumphale Jubelarien auszubrechen, beschränkte sich die Parteiführung auf eine knappe, nüchterne Stellungnahme in gerade einmal drei Sätzen. Man sprach von einem „bedeutenden Erfolg für Rechtsstaatlichkeit und demokratische Fairneß" und betonte, dass in einer Demokratie nur die Wähler darüber entschieden, wer am politischen Wettbewerb teilnehmen dürfe. Diese Zurückhaltung zeugt von strategischer Klugheit – denn die Parteispitze weiß nur zu genau, dass ihre politischen Gegner weiterhin auf ein Verbot der Partei hinarbeiten werden.

Kein Freifahrtschein, aber ein Meilenstein

Freilich ist der Beschluss kein Blankoscheck. Das Gericht sah durchaus an einzelnen Stellen den Verdacht, dass Teile der Partei deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund einen „rechtlich abgewerteten Status" zuerkennen wollten. Allerdings – und das ist der entscheidende Punkt – sei dies eben nicht prägend für die Gesamtpartei, zumal sich diese öffentlich glaubwürdig von solchen Positionen distanziert habe.

Das Hauptsacheverfahren steht noch aus, und der Weg durch die Instanzen wird lang und steinig bleiben. Das berüchtigte Oberverwaltungsgericht Münster wird sich als nächste Instanz mit dem Fall befassen müssen. Doch die Deutlichkeit des Kölner Beschlusses setzt Maßstäbe, an denen sich auch höhere Gerichte werden messen lassen müssen. Es wird schwer, sich an diesen klaren Feststellungen vorbeizumogeln – wenngleich deutsche Gerichte in der Vergangenheit durchaus für juristische Verrenkungen bekannt geworden sind.

Was dieser Beschluss für die Demokratie bedeutet

Dieser Gerichtsbeschluss ist weit mehr als ein juristisches Scharmützel zwischen einer Partei und einer Behörde. Er wirft ein grelles Schlaglicht auf den Zustand unserer Demokratie. Wenn ein Inlandsgeheimdienst, der eigentlich die Verfassung schützen soll, dazu instrumentalisiert wird, die größte Oppositionspartei des Landes politisch zu neutralisieren, dann stimmt etwas Grundlegendes nicht mehr in diesem Staat. Der Verfassungsschutz muss dringend einer akribischen Überprüfung unterzogen werden – nicht die AfD.

Es ist bezeichnend, dass ausgerechnet jene Kräfte in SPD, Grünen und Linkspartei, die sich so gerne als Hüter der Demokratie inszenieren, am lautesten nach einem Verbot der stärksten Oppositionspartei rufen. Demokratie bedeutet eben nicht, nur jene Meinungen zuzulassen, die dem eigenen Weltbild entsprechen. Demokratie bedeutet Wettbewerb der Ideen – und diesen Wettbewerb scheuen die Etablierten offensichtlich wie der Teufel das Weihwasser.

Die neue Große Koalition unter Friedrich Merz täte gut daran, aus diesem Urteil die richtigen Schlüsse zu ziehen. Statt weiterhin auf die diskreditierte „Brandmauer"-Strategie zu setzen, sollte man sich endlich den realen Problemen dieses Landes widmen: der galoppierenden Staatsverschuldung durch das 500-Milliarden-Sondervermögen, der unkontrollierten Migration, der explodierenden Kriminalität und dem schleichenden Verfall der inneren Sicherheit. Denn am Ende entscheidet nicht der Verfassungsschutz über die Zukunft Deutschlands – sondern der Souverän. Und der hat längst begonnen, seine eigenen Schlüsse zu ziehen.

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