
Justizposse in Frankreich: Le Pen blitzt vor Menschenrechtsgerichtshof ab
Die französische Justiz hat wieder zugeschlagen â und diesmal mit voller HĂ€rte. Marine Le Pen, die aussichtsreichste Kandidatin fĂŒr die französische PrĂ€sidentschaftswahl 2027, wurde durch ein höchst umstrittenes Gerichtsurteil fĂŒr fĂŒnf Jahre von allen Wahlen ausgeschlossen. Ihr Versuch, sich vor dem EuropĂ€ischen Gerichtshof fĂŒr Menschenrechte (EGMR) dagegen zu wehren, scheiterte nun klĂ€glich. Die StraĂburger Richter wiesen ihren Antrag einstimmig ab â ein Urteil, das viele Beobachter als politisch motiviert betrachten.
Ein Urteil mit GeschmÀckle
Was war geschehen? Ende MĂ€rz wurde die 56-jĂ€hrige Politikerin wegen angeblicher Veruntreuung von EU-Geldern zu einer drakonischen Strafe verurteilt: vier Jahre Haft, davon zwei auf BewĂ€hrung, die anderen zwei mit elektronischer FuĂfessel. Dazu kommen 100.000 Euro Geldstrafe und â der eigentliche Hammer â ein fĂŒnfjĂ€hriges Verbot, fĂŒr öffentliche Ămter zu kandidieren. Der Vorwurf: Parlamentarische Assistenten, die vom EU-Parlament bezahlt wurden, hĂ€tten in Wirklichkeit fĂŒr ihre Partei, das Rassemblement National, gearbeitet.
Die angeblich veruntreute Summe belĂ€uft sich auf etwa 2,9 Millionen Euro. Doch hier wird es interessant: Die Beweislage ist dĂŒnn, konkrete Belege liegen nur begrenzt vor. Trotzdem hielt das Gericht die Indizien fĂŒr ausreichend. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt â zumal diese Praxis der "DoppelbeschĂ€ftigung" in BrĂŒssel gang und gĂ€be ist. Die GrĂŒnen machen es, die CDU macht es, alle machen es. Nur bei Le Pen wird plötzlich ein Problem daraus konstruiert.
Der EGMR als verlÀngerter Arm des Establishments?
Le Pens Hoffnung ruhte auf dem EuropĂ€ischen Gerichtshof fĂŒr Menschenrechte. Sie beantragte, den sofortigen Vollzug der Strafe auszusetzen, um ihre Kandidatur 2027 doch noch zu ermöglichen. Doch die StraĂburger Richter lieĂen sie abblitzen. Ihre BegrĂŒndung klingt wie blanker Hohn: Das "Vorliegen einer unmittelbaren Gefahr einer irreparablen SchĂ€digung eines durch die Konvention geschĂŒtzten Rechts" sei nicht nachgewiesen.
Man fragt sich: Wenn der Ausschluss der aussichtsreichsten Oppositionskandidatin von demokratischen Wahlen keine "irreparable SchĂ€digung" darstellt â was dann?
Die Entscheidung des EGMR wirft ein bezeichnendes Licht auf den Zustand der europĂ€ischen Institutionen. Ein Gericht, das eigentlich die Menschenrechte schĂŒtzen sollte, segnet hier offenbar den politischen Ausschluss einer unbequemen Kandidatin ab. Die Parallelen zu anderen "gelenkten Demokratien" sind unĂŒbersehbar.
Umfragen sprechen eine deutliche Sprache
Warum diese HĂ€rte gegen Le Pen? Ein Blick auf die Umfragen liefert die Antwort. In hypothetischen Stichwahlen lag sie gegen verschiedene Kandidaten wie Ădouard Philippe oder Gabriel Attal oft vorne. Teilweise erreichte sie Zustimmungswerte von ĂŒber 50 Prozent. Das Establishment in Paris und BrĂŒssel musste handeln â und griff zum bewĂ€hrten Mittel der Justiz.
Die Ironie der Geschichte: WĂ€hrend in Deutschland die neue GroĂe Koalition unter Friedrich Merz bereits nach wenigen Monaten mit einem 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen die Staatsverschuldung in astronomische Höhen treibt und damit Merz' Versprechen, keine neuen Schulden zu machen, zur Farce macht, wird in Frankreich eine Politikerin wegen angeblicher Veruntreuung von EU-Geldern aus dem Verkehr gezogen. Die einen verschwenden Steuergelder in Billionenhöhe, die andere wird fĂŒr Peanuts politisch vernichtet.
Bardella als Plan B
Doch das Establishment könnte sich verrechnet haben. Mit Jordan Bardella steht bereits der nĂ€chste Kandidat in den Startlöchern. Der 29-jĂ€hrige aktuelle Vorsitzende des Rassemblement National ist extrem beliebt, besonders bei jungen Franzosen. Sollte er 2027 gewinnen, wĂ€re er der jĂŒngste PrĂ€sident in der Geschichte Frankreichs â und möglicherweise noch unbequemer fĂŒr das EU-Establishment als Le Pen selbst.
Was wir hier erleben, ist nichts anderes als die Demontage demokratischer Grundprinzipien unter dem Deckmantel der Rechtsstaatlichkeit. Wenn missliebige Kandidaten per Gerichtsurteil von Wahlen ausgeschlossen werden können, wĂ€hrend die gleichen "Vergehen" bei etablierten Parteien toleriert werden, dann hat die Demokratie ein ernsthaftes Problem. Die Franzosen â und mit ihnen alle EuropĂ€er â sollten sehr genau hinschauen, was hier geschieht. Denn was heute in Frankreich passiert, könnte morgen ĂŒberall in Europa Schule machen.
Die gute Nachricht: Immerhin besetzen mittlerweile ĂŒber 25 Prozent der Sitze im EU-Parlament rechtskonservative und konservative Parteien. Der Wind dreht sich langsam aber sicher. Die Frage ist nur, ob schnell genug, bevor das Establishment noch mehr demokratische Grundrechte aushebelt.










