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15.10.2024
12:21 Uhr

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Deutschland wegen Abschiebung eines Syrers

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Deutschland wegen Abschiebung eines Syrers

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Deutschland wegen der Abschiebung eines syrischen Asylbewerbers nach Griechenland verurteilt. Diese Entscheidung könnte weitreichende Konsequenzen für die deutsche Asylpolitik haben und wirft erneut ein kritisches Licht auf die Handlungen der deutschen Behörden.

Hintergrund der Abschiebung

Im Jahr 2018 wurde ein in Syrien geborener Mann in der Nähe der deutsch-österreichischen Grenze aufgegriffen. Er versuchte, mit einem in Griechenland gekauften bulgarischen Pass nach Deutschland einzureisen. Die deutschen Behörden brachten ihn auf eine Polizeiwache in Passau und schickten ihn noch am selben Tag per Flugzeug zurück nach Athen.

Urteil des EGMR

Die Straßburger Richter entschieden, dass die Abschiebung eine Verletzung des Verbots unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung darstelle. Die deutschen Behörden hätten es versäumt zu prüfen, ob der Mann in Griechenland Zugang zu einem Asylverfahren habe, das seine Abschiebung nach Syrien verhindern könnte. Zudem hätten sie nicht geprüft, ob er in Griechenland möglicherweise Haftbedingungen ausgesetzt wäre, die gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen.

Entschädigung für den Betroffenen

Der EGMR verurteilte Deutschland zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 8000 Euro an den Syrer. Auch Griechenland wurde wegen der schlechten Haftbedingungen auf einer Polizeiwache auf der Insel Leros zu einer Entschädigung von 6500 Euro verurteilt.

Kritik an der deutschen Asylpolitik

Diese Entscheidung des EGMR wirft erneut Fragen zur deutschen Asylpolitik auf. Kritiker könnten argumentieren, dass die deutschen Behörden oft vorschnell handeln, ohne die individuellen Umstände der Asylbewerber ausreichend zu prüfen. Dies könnte darauf hindeuten, dass die deutsche Regierung mehr Wert auf schnelle Abschiebungen legt als auf den Schutz der Menschenrechte.

Historische Perspektive

Bereits in der Vergangenheit hat der EGMR mehrfach Abschiebungen untersagt, was dazu führte, dass Migranten, die es einmal nach Europa geschafft haben, erst einmal dort bleiben durften. Diese Urteile sind bindend und zeigen, dass die Einhaltung der Menschenrechte in Europa oberste Priorität haben sollte.

Fazit

Die Verurteilung Deutschlands durch den EGMR ist ein weiterer Beweis dafür, dass die deutsche Asylpolitik dringend einer Überprüfung bedarf. Es ist wichtig, dass die Rechte der Asylbewerber gewahrt bleiben und dass Entscheidungen nicht auf Kosten der Menschenwürde getroffen werden. Diese Entscheidung könnte als Weckruf für die deutschen Behörden dienen, ihre Verfahren zu überdenken und sicherzustellen, dass sie im Einklang mit den europäischen Menschenrechtsstandards stehen.

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