
790 Millionen Euro für Masken-Klagen: Die tickende Milliarden-Bombe aus Spahns Corona-Panik
Es sind Zahlen, die einem den Atem stocken lassen. Während die Bürger dieses Landes über jeden Cent an der Supermarktkasse nachdenken müssen und die Inflation ihre Ersparnisse Monat für Monat entwertet, hat die Bundesregierung offenbar in aller Stille rund 790 Millionen Euro hinterlegt – für verlorene Klagen im Zusammenhang mit dem berüchtigten Masken-Einkauf während der Corona-Pandemie. Das berichtet das Wirtschaftsmagazin Capital unter Berufung auf eine Antwort des Gesundheitsministeriums an die Grünen-Bundestagsfraktion.
Ein Vorschusskonto, von dem niemand wissen sollte
Besonders pikant: Finanziert würden diese enormen Sicherheitsleistungen über ein bislang unbekanntes Konto der Bundesfinanzverwaltung. Ein Vorschusskonto für Gerichtsverfahren rund um die Maskenbeschaffung, wie das Ministerium einräumen musste. Man fragt sich unwillkürlich: Was gibt es in dieser Republik eigentlich noch alles an verborgenen Töpfen, von denen der Steuerzahler nichts erfahren soll?
Konkret geht es um zwölf Verfahren, in denen das Gesundheitsministerium die drohende Zwangsvollstreckung nur dadurch abwenden konnte, dass es die fälligen Summen bei Gericht hinterlegte. Sollte der Bundesgerichtshof im September dem Bund recht geben, fließt das Geld zurück. Andernfalls landet es bei den Lieferanten – und wäre schlicht weg.
Die Erblast des Jens Spahn
Rollen wir das Ganze auf: Im Frühjahr 2020, im Zenit der Corona-Panik, kaufte das Gesundheitsministerium unter dem damaligen Minister Jens Spahn (CDU) Masken in gigantischem Ausmaß ein. Kopflos, überteuert, ohne kaufmännisches Augenmaß. Später klagten mehr als 100 Lieferanten, weil das Ministerium schlicht nicht bezahlte. Der Staat als säumiger Schuldner – ein Sinnbild für den Zustand dieser Verwaltung.
In den noch laufenden Verfahren geht es um sagenhafte 2,3 Milliarden Euro plus Zinsen. Eine Summe, die ganze Krankenhäuser sanieren könnte.
Seit dem Sommer 2024 haben mehrere Maskenhändler vor dem Oberlandesgericht Köln in zweiter Instanz gewonnen. Die Kölner Richter verfügten, dass die Urteile vorläufig vollstreckbar seien und der Bund noch vor der finalen BGH-Entscheidung zahlen müsse. Ein herbes juristisches Signal.
Verzögern, verschleppen, verschlimmern
Die Haushaltsexpertin der Grünen, die die Anfrage stellte, kritisierte die Prozessstrategie scharf. Die Summen liefen ausgerechnet jetzt, in finanziell schwierigen Zeiten, auf – mutmaßlich, weil das Ministerium die Abwicklung jahrelang verzögert habe, in der Hoffnung, der politische Schaden werde mit der Zeit kleiner. Das Gegenteil sei eingetreten. Man muss es sich auf der Zunge zergehen lassen: Da wurde offenbar auf Zeit gespielt, in der Hoffnung, das Volk vergesse. Doch die Rechnung wächst mit jedem Zinstag.
Und genau hier liegt das eigentliche Drama. Während in Berlin ein 500-Milliarden-Sondervermögen durchgewinkt wird und neue Schulden im Grundgesetz verankert werden – obwohl Bundeskanzler Merz einst das Gegenteil versprach –, häufen sich im Verborgenen weitere Milliarden-Risiken. Der deutsche Steuerzahler haftet für politisches Missmanagement, das er niemals zu verantworten hatte.
Was der Bürger daraus lernen sollte
Diese Affäre ist mehr als ein Buchhaltungsvorgang. Sie ist ein Lehrstück darüber, wie schnell staatliches Geld – also Ihr Geld – in Panik und Kopflosigkeit verbrannt wird. Wer sich in Zeiten haushaltspolitischer Abenteuer und schleichender Geldentwertung schützen möchte, denkt zunehmend über handfeste Werte nach. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber haben über Jahrhunderte bewiesen, dass sie sich weder von Ministerialbürokratie noch von versteckten Vorschusskonten entwerten lassen. Als Beimischung in einem breit gestreuten Vermögen bieten sie das, was Papierversprechen nie liefern können: echte Substanz.
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