Kettner Edelmetalle
31.07.2026
04:26 Uhr

Wenn die Verlierer die Regeln machen wollen: SPD-Mann will AfD-Liste in Mecklenburg-Vorpommern kippen – und scheitert

Wenn die Verlierer die Regeln machen wollen: SPD-Mann will AfD-Liste in Mecklenburg-Vorpommern kippen – und scheitert
Symbolbild: KI-generiert

Es gibt Momente, in denen sich der Zustand einer Demokratie nicht in Sonntagsreden zeigt, sondern in nĂŒchternen SitzungssĂ€len. In Schwerin war es diese Woche so weit. Im Landeswahlausschuss von Mecklenburg-Vorpommern stimmte ein einziges Mitglied gegen die Zulassung der AfD-Landesliste zur kommenden Landtagswahl – ausgerechnet der Vertreter jener Partei, die in den Umfragen gnadenlos abgehĂ€ngt wird.

Ein Nein, das keines sein durfte

Der SPD-Vertreter im Gremium, Claus Tantzen, verweigerte der Landesliste mit fĂŒnfzig Bewerbern die Zustimmung. Seine BegrĂŒndung, so wurde aus der Sitzung berichtet, habe sich auf das angeblich verfassungsfeindliche Programm der Partei gestĂŒtzt. Nur: Danach hatte niemand gefragt. Der Landeswahlausschuss prĂŒft nicht Gesinnungen, sondern Formalien. Ob die Aufstellungsversammlung ordnungsgemĂ€ĂŸ und frei abgelaufen sei, ob geheim abgestimmt wurde, ob eine eidesstattliche Versicherung vorliege – das ist der PrĂŒfmaßstab, nicht mehr und nicht weniger.

Landeswahlleiter Christian Bode wies den SPD-Mann ausdrĂŒcklich darauf hin. Es half nichts. Tantzen blieb bei seinem Nein. Die ĂŒbrigen Mitglieder – Vertreter von CDU, GrĂŒnen, Linkspartei sowie der Wahlleiter selbst – bestĂ€tigten die Liste. Bemerkenswert am Rande: Das AfD-Mitglied des Ausschusses, Justus Burgdorf, bestĂ€tigte seinerseits die Kandidatenlisten sĂ€mtlicher Konkurrenzparteien. Man stelle sich das Bild vor: Die als Verfassungsfeind Gebrandmarkten halten sich an die Verfahrensregeln, wĂ€hrend ausgerechnet der Beamte im Dienst der Landesregierung sein Parteibuch ĂŒber das Wahlrecht stellt.

Wer ist dieser Mann?

Tantzen ist kein Zufallsgast in der Politik. LangjĂ€hriger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion, heute Mitarbeiter im sozialdemokratisch gefĂŒhrten Landwirtschafts- und Umweltministerium von Till Backhaus. Ein Mann des Apparats also, der in einem staatlichen Wahlorgan sitzt und dort offenbar keine Trennlinie zwischen amtlicher Pflicht und parteipolitischem Interesse zu ziehen vermochte.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Enrico Komning, der als redeberechtigte Vertrauensperson vor Ort war, sprach von parteipolitischem Machtmissbrauch eines Ausschusssitzes.

Der Justiziar des Landesverbandes, Carlos Rodrigues, nannte den Vorgang ein erschreckendes Beispiel fĂŒr parteipolitische Befangenheit. Eine persönliche Bewertung des Wahlprogramms habe in dieser formalen PrĂŒfung schlicht nichts verloren – worauf der Wahlleiter ja auch hingewiesen habe. BeschĂ€digt worden sei damit vor allem eines: das Vertrauen in die NeutralitĂ€t staatlicher Wahlorgane. Wer nicht bereit sei, seine Parteiinteressen vom Amt zu trennen, sei fĂŒr ein solches Amt ungeeignet, so Rodrigues. Man mĂŒsse nun darĂŒber sprechen, wie WahlausschĂŒsse kĂŒnftig besetzt wĂŒrden.

Kein Einzelfall, sondern ein Muster

Wer glaubt, in Schwerin habe ein ĂŒbereifriger Einzelner gehandelt, sollte nach Niedersachsen blicken. Dort wurden gleich mehrere AfD-Bewerber – zwei Landrats-, ein OberbĂŒrgermeister- und ein BĂŒrgermeisterkandidat – von Wahlgremien aussortiert. In drei dieser FĂ€lle soll das SPD-gefĂŒhrte Innenministerium den Ausschluss empfohlen haben. Es entsteht ein Bild, das man in westlichen Demokratien eigentlich nur aus LehrbĂŒchern ĂŒber gelenkte Wahlen kennt: Wenn die Stimmen nicht mehr in die gewĂŒnschte Richtung fallen, wird eben an den Stimmzetteln geschraubt.

Die NervositĂ€t hat handfeste GrĂŒnde. Die Demoskopen sehen die AfD in Mecklenburg-Vorpommern zuletzt bei 36 Prozent – nahezu eine Verdopplung gegenĂŒber der Wahl 2021. Die SPD von Manuela Schwesig, die das Land seit Jahren als eine Art Familienbetrieb regiert, steuert dagegen auf schmerzhafte Verluste zu. Man muss kein Prophet sein, um zu erkennen, dass ein Machtverlust nĂ€her rĂŒckt, als es der Landesspitze lieb sein dĂŒrfte.

Die eigentliche Gefahr fĂŒr die Demokratie

Es ist bezeichnend, dass ausgerechnet jene, die den Begriff „unsere Demokratie“ wie eine Monstranz vor sich hertragen, mit deren Grundregeln am lĂ€ssigsten umgehen. Eine Partei, die man politisch fĂŒr falsch hĂ€lt, bekĂ€mpft man mit Argumenten, mit besserer Politik, mit Ergebnissen – nicht mit Verfahrenstricks in Gremien, die WĂ€hlerwillen nur zu protokollieren, aber nicht zu zensieren haben. Der SouverĂ€n ist der BĂŒrger an der Urne. Wer ihm die Auswahl vorsortiert, entzieht der reprĂ€sentativen Ordnung ihren letzten Rest an Legitimation.

Immerhin: Diesmal hielt das System stand. Der Wahlleiter tat seine Pflicht, die ĂŒbrigen Ausschussmitglieder ebenso. Doch dass ein solcher Vorgang ĂŒberhaupt möglich ist, dass ein Regierungsmitarbeiter mit Parteibuch in einem Wahlorgan sitzt und dort seine Gesinnung zum PrĂŒfmaßstab erklĂ€rt, sollte jeden BĂŒrger alarmieren – unabhĂ€ngig davon, wo er sein Kreuz macht.

Was das mit dem eigenen Vermögen zu tun hat

Man mag fragen, was solche VorgĂ€nge mit Geld zu tun haben. Sehr viel. Politische StabilitĂ€t, Rechtssicherheit und das Vertrauen in Institutionen sind die unsichtbaren Fundamente jeder WĂ€hrung und jedes Wirtschaftsstandorts. Bröckeln sie, bröckelt auch das Vertrauen in Papierversprechen – und historisch haben BĂŒrger in solchen Phasen stets nach etwas gegriffen, das keiner Behörde, keinem Ausschuss und keiner Notenbank gehorcht. Physisches Gold und Silber sind keine Wundermittel gegen politische Fehlentwicklungen, aber sie sind seit Jahrtausenden das, was bleibt, wenn Versprechen zerfallen. Als Beimischung in einem breit gestreuten Vermögen behalten sie ihre Berechtigung – gerade in Zeiten, in denen die VerlĂ€sslichkeit staatlichen Handelns zur offenen Frage wird.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt die EinschĂ€tzung unserer Redaktion wieder und stellt weder eine Anlage-, Rechts- noch Steuerberatung dar. Jeder Leser ist fĂŒr seine Entscheidungen selbst verantwortlich und sollte eigene Recherchen anstellen beziehungsweise fachkundigen Rat einholen. Eine Haftung fĂŒr Vermögensdispositionen, die auf Grundlage dieses Textes getroffen werden, ist ausgeschlossen.

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