
Steuergeld für Straßenblockaden: Wie ein „gemeinnütziger“ Antifa-Verein die Demokratie aushebelt

Es ist ein Lehrstück über die schiefe Ebene, auf der sich unser Land seit Jahren bewegt: Ein altkommunistisch geprägter Verein, der über Jahrzehnte hinweg in Verfassungsschutzberichten als linksextrem beeinflusst geführt wurde, genießt weiterhin das Privileg der Gemeinnützigkeit – und stellt sein steuerbegünstigtes Spendenkonto in den Dienst eines Bündnisses, das den Parteitag der stärksten Oppositionspartei mit Straßenblockaden verhindern will. Willkommen in der Bundesrepublik des Jahres 2026.
Ein Deckmantel für die Blockierer
Konkret geht es um den Bundesverband der VVN-BdA, der als maßgeblicher Unterstützer des linksradikalen Bündnisses „Widersetzen“ auftritt. Dieses Bündnis hat sich zum Ziel gesetzt, den AfD-Parteitag in Erfurt lahmzulegen. Und die VVN-BdA? Sie liefert nicht nur ideologischen Rückenwind, sondern dient – und das ist der eigentliche Skandal – als formaler Träger der Initiative. Über ihr Konto sammelt „Widersetzen“ die Spenden ein. Auf diese Weise lässt sich die eigene Organisationsstruktur bequem im Halbdunkel halten.
Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Ein Verein, dessen satzungsmäßiger Zweck angeblich in der „Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und der Völkerverständigung“ besteht, organisiert die Verhinderung eines gesetzlich vorgeschriebenen Parteitags. Von Toleranz ist da wenig zu spüren.
„Parteipolitik ist nicht gemeinnützig“
Der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler bringt es auf den Punkt. Gegenüber Apollo News erklärte er, die Aktion ziele eindeutig darauf ab, den Bundesparteitag der AfD zu verhindern. Das zeige, dass es hier gerade nicht um Allgemeinwohl oder Demokratieförderung gehe, sondern um handfeste parteipolitische Ziele.
„Parteipolitik lässt sich aber nicht mit dem Status der Gemeinnützigkeit vereinbaren. Diese Grenze überschreitet die VVN-BdA hier aus meiner Sicht. Deshalb sollte das Finanzamt prüfen, ob der Verein noch gemeinnützig ist.“
Der Jurist verweist auf die Abgabenordnung, das einschlägige Steuergesetz. Gemeinnützigkeit setze voraus, dass ein Verein selbstlos die Allgemeinheit fördere. Politischen Einfluss dürfe er zwar nehmen, solange dies seinen gemeinnützigen Zielen diene – parteipolitisch tätig werden dürfe er hingegen nicht. Auch der Sprecher der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen bestätigte die allgemeine Rechtslage: Eine Körperschaft, die überwiegend politische Zwecke verfolge, könne nicht gemeinnützig sein. Politische Betätigung sei nur zulässig, wenn sie „parteipolitisch neutral“ erfolge.
Ein Verein mit einschlägiger Vergangenheit
Dass die VVN-BdA überhaupt noch als gemeinnützig gilt, ist ohnehin ein Kuriosum. Das zuständige Berliner Finanzamt für Körperschaften I hatte dem Verein die Gemeinnützigkeit im November 2019 bereits einmal entzogen. Der Grund: Die Organisation wurde im bayerischen Verfassungsschutzbericht als „bundesweit größte linksextremistisch beeinflusste Organisation im Bereich des Antifaschismus“ geführt.
Doch was geschah? Unter massivem Druck aus linken Kreisen, Gewerkschaften und Teilen der Politik gelang es dem Verein, die Anerkennung 2021 rückwirkend wiederzuerlangen. Gefeiert wurde dieser Erfolg ausgerechnet vom früheren SED-Zentralorgan „Neues Deutschland“. Ein Detail, das mehr über die Verhältnisse verrät als jede Analyse.
Pikant ist auch die damalige Aussage des Vereins selbst: Die Entscheidung über die Gemeinnützigkeit sei nicht im Finanzamt, sondern in der übergeordneten Finanzverwaltung unter Leitung des damaligen SPD-Senators Mathias Kollatz getroffen worden. Heute heißt der Berliner Finanzsenator Stefan Evers und ist CDU-Mitglied. Ob unter ihm die Gemeinnügkeit erneut auf den Prüfstand kommt, blieb offen. Sein Sprecher verwies auf das Steuergeheimnis.
Die eigene Doppelmoral entlarvt sich selbst
Am aufschlussreichsten ist eine Antwort, die „Widersetzen“ einem potenziellen Spender gab. Während die VVN-BdA auf ihrer Internetseite damit wirbt, dass Spenden dank Gemeinnützigkeit steuerlich absetzbar seien, ließ das Blockade-Bündnis wissen:
„Leider ist das Blockieren von AfD-Parteitagen nicht steuerlich absetzbar.“
Man solle bei der Überweisung auf das VVN-BdA-Konto bitte das richtige Kennwort verwenden, damit der Verein die eigenen Spenden von denen der Blockierer trennen könne. Deutlicher kann man das Eingeständnis kaum formulieren: Selbst die Beteiligten wissen genau, dass hier Grenzen überschritten werden.
Ein System der doppelten Standards
Was bleibt, ist ein bitterer Nachgeschmack. In einem Rechtsstaat, der diesen Namen verdient, würden Vereine und Organisationen an gleichen Maßstäben gemessen – gleich, ob sie sich links oder rechts verorten. Doch die Realität sieht anders aus. Während konservativen und rechten Akteuren regelmäßig Konten gekündigt und Gemeinnützigkeiten entzogen werden, genießt ein Verein mit linksextremer Vergangenheit weiterhin steuerliche Privilegien und stellt sein Konto für Aktionen zur Verfügung, die einen demokratischen Parteitag verhindern sollen.
Diese Ungleichbehandlung ist keineswegs nur die Auffassung unserer Redaktion. Ein wachsender Teil der Bürger empfindet es als Zumutung, dass das eigene Steuergeld – wenn auch indirekt über Steuervorteile – zur Bekämpfung politischer Konkurrenz verwendet werden könnte. Es ist genau diese Schieflage, die das Vertrauen in Institutionen untergräbt und die Gesellschaft weiter spaltet. Wer möchte, dass unser Land wieder Halt findet, wird an einer schlichten Erkenntnis nicht vorbeikommen: Vor dem Gesetz müssen alle gleich sein. Alles andere ist keine Demokratie, sondern deren Karikatur.
Was das für Sparer und Vermögensschützer bedeutet
Wenn selbst grundlegende Prinzipien wie Rechtsgleichheit und politische Neutralität staatlicher Behörden ins Wanken geraten, wächst bei vielen Menschen das berechtigte Bedürfnis nach Unabhängigkeit. Ein Staat, der bei der Gleichbehandlung seiner Bürger versagt, verliert an Verlässlichkeit – und Verlässlichkeit ist das Fundament, auf dem Vermögen ruht. Wer sein Erspartes einem gewissen Maß an politischer Willkür entziehen möchte, greift seit jeher zu physischen Edelmetallen wie Gold und Silber. Sie sind unabhängig von behördlicher Gunst, brauchen keine Gemeinnützigkeitsbescheinigung und lassen sich von keiner Finanzverwaltung mit einem Federstrich entwerten. Als Beimischung zu einem breit gestreuten Portfolio bleiben sie ein bewährter Anker der Vermögenssicherung.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung und keine Steuerberatung dar. Die dargestellten Einschätzungen entsprechen der Meinung unserer Redaktion sowie den uns vorliegenden Informationen. Für individuelle rechtliche oder steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Ebenso stellt dieser Artikel keine Anlageberatung dar. Jeder Anleger ist verpflichtet, sich eigenständig zu informieren und trägt die Verantwortung für seine Anlageentscheidungen selbst.










