
Saarbrücker Justizposse: AfD erkämpft Wahlwiederholung – zwei Jahre demokratische Farce

Was sich im Saarland abgespielt hat, ist mehr als nur ein juristischer Etappensieg einer Oppositionspartei. Es ist ein Lehrstück darüber, wie deutsche Behörden mit unliebsamer politischer Konkurrenz umgehen – und wie lange es dauert, bis die Justiz solche Manöver korrigiert. Das Oberverwaltungsgericht Saarbrücken hat die Stadtratswahl vom 9. Juni 2024 für ungültig erklärt. Der Grund: Die AfD war damals schlicht nicht zur Wahl zugelassen worden. Nun muss neu gewählt werden – fast zwei Jahre nach dem ursprünglichen Termin.
Ein konstruierter Vorwand zur Ausgrenzung?
Die Begründung, mit der das Landesverwaltungsamt die AfD seinerzeit ausgeschlossen hatte, mutet im Nachhinein bemerkenswert dünn an. Die Partei habe zwei Wahlvorschläge eingereicht, hieß es, und Mehrfachbewerbungen seien nicht zulässig. Dass der erste Wahlvorschlag jedoch rechtzeitig zurückgezogen worden war, schien die Verantwortlichen wenig zu interessieren. Erst die Berufungsinstanz stellte klar, was eigentlich offensichtlich war: Die Kandidaten der ersten Liste seien bereits am 18. Februar 2024 durch Beschluss der Mitgliederversammlung wirksam abberufen worden.
Die Richter beriefen sich zudem auf die im Grundgesetz verankerte Parteiautonomie nach Artikel 21. Im Sinne einer möglichst aktuellen demokratischen Legitimation müsse es einer Partei möglich sein, eingereichte Wahlvorschläge durch neue zu ersetzen. Ein Grundsatz, der eigentlich jedem Verwaltungsjuristen geläufig sein sollte – doch im Saarland offenbar nicht.
Demokratie auf Bewährung
Bezeichnend ist die Vorgeschichte: In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht des Saarlandes die Klage des AfD-Mitglieds noch abgewiesen. Erst die Berufung brachte den Durchbruch. Eine Revision ließ der Senat nicht zu, möglich bleibt einzig eine Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Es ist nicht das erste Mal, dass die AfD im Saarland auf diese Weise vor Gericht obsiegt. Bereits im Juni 2025 hatte das Verwaltungsgericht die Wahl zur Regionalversammlung vom Juni 2024 für ungültig erklärt – auch dort war die Partei nicht zur Wahl zugelassen worden. Ein auffälliges Muster, das sich nicht mit Zufall erklären lässt.
Wer schützt den Wähler vor seinen Verwaltern?
Im Saarland regiert seit April 2022 die SPD unter Ministerpräsidentin Anke Rehlinger mit absoluter Mehrheit – als einziges Bundesland überhaupt allein. Ein politisches Klima, in dem Kontrollmechanismen ausdünnen und sich Verwaltungen offenbar bemüßigt fühlen, politische Mitbewerber durch fragwürdige Auslegungen formaler Vorschriften vom Wettbewerb fernzuhalten.
Was übrig bleibt, ist eine bittere Bilanz: Zwei Jahre lang hat ein Stadtrat amtiert, dessen Zusammensetzung gerichtlich als illegitim eingestuft wurde. Wer trägt die politische Verantwortung dafür? Wer haftet für die Kosten der Neuwahl? Und vor allem: Wer entschädigt jene Wähler, denen man das fundamentale Recht genommen hat, die Partei ihrer Wahl überhaupt aufs Stimmzettelpapier zu bekommen?
In einer funktionierenden Demokratie müssten solche Vorgänge personelle Konsequenzen nach sich ziehen. In Deutschland anno 2026 hingegen scheint die Devise zu lauten: Hauptsache, der politische Mitbewerber war erst einmal aus dem Spiel – die Korrektur durch die Justiz erfolgt dann irgendwann, wenn die Legislaturperiode ohnehin halb vorüber ist. Ein Verfahren, das sich offenbar bewährt hat, denn die Folgekosten zahlen am Ende ohnehin die Steuerzahler.
Vertrauensverlust als Begleiterscheinung
Vorgänge wie diese erklären, warum das Vertrauen vieler Bürger in staatliche Institutionen kontinuierlich schwindet. Wer beobachtet, mit welcher Hartnäckigkeit Behörden formale Stolpersteine zu errichten versuchen, sobald eine missliebige Partei antritt, wird sich seine Gedanken machen. Demokratie lebt vom Wettbewerb der Ideen, nicht vom administrativen Aussortieren unerwünschter Mitbewerber.
Dass am Ende doch noch ein Gericht die Reißleine zog, ist erfreulich. Dass es zwei Jahre und mehrere Instanzen brauchte, um ein offenkundiges Unrecht zu korrigieren, ist es nicht. Der Saarbrücker Fall sollte all jenen zu denken geben, die immer noch glauben, in Deutschland funktioniere alles bestens. Die Realität sieht zunehmend anders aus – und immer mehr Bürger merken es.










