Kettner Edelmetalle
20.03.2026
18:55 Uhr

Interne Akten entlarven: Regierung wusste um Rechtswidrigkeit der GrenzzurĂŒckweisungen

Was viele Kritiker seit Monaten vermuteten, wird nun durch ĂŒber 1.300 Seiten interner Dokumente aus dem Bundesinnenministerium schwarz auf weiß bestĂ€tigt: Die von der Bundesregierung praktizierte ZurĂŒckweisung von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen steht auf einem juristischen Fundament, das selbst die eigenen Beamten fĂŒr brĂŒchig halten. Schlimmer noch – die Regierung hat diese Praxis offenbar wider besseres Wissen eingefĂŒhrt und setzt sie bis heute fort.

Beamte warnten bereits unter Faeser

Die brisanten Unterlagen, die das Nachrichtenmagazin „Spiegel" auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes erhalten haben will, zeichnen ein erschĂŒtterndes Bild politischer Kalkulationen auf Kosten des Rechtsstaats. Bereits am 28. August 2024 – damals war noch Nancy Faeser (SPD) Bundesinnenministerin – habe das zustĂ€ndige Referat fĂŒr FĂŒhrungs- und Einsatzangelegenheiten der Bundespolizei unmissverstĂ€ndlich festgestellt, dass direkte ZurĂŒckweisungen von Asylbewerbern „aus fachlicher Sicht mit erheblichen rechtlichen und politischen Risiken verbunden" seien.

Noch deutlicher wurde es in einem Sprechzettel fĂŒr die damalige Ministerin Faeser vom 9. September 2024. Eine Beamtin – die spĂ€ter unter dem neuen Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) zur Leiterin der Migrationsabteilung aufstieg – bezeichnete die ZurĂŒckweisungspraxis als „potenziell toxisch" und europarechtlich „nicht tragfĂ€hig". Um einen solchen Schritt ĂŒberhaupt rechtfertigen zu können, mĂŒsste Deutschland offiziell erklĂ€ren, dass die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit dramatisch gefĂ€hrdet seien.

Fehlende Daten, aber politischer Wille

Doch genau hier wird es pikant. Denn laut einem weiteren Ministeriumspapier aus jener Zeit hĂ€tten LĂ€nder und Kommunen die Belege fĂŒr eine solche Großkrise liefern mĂŒssen. Die ernĂŒchternde Feststellung der Beamten: „Solche Daten liegen derzeit nicht vor." Weder zur Unterbringungssituation noch zu Bereichen wie Integration, Kita, Schulen, medizinischer Versorgung oder Polizei seien entsprechende Nachweise vorhanden gewesen. Man fragt sich unweigerlich: Wenn die Daten nicht vorlagen – auf welcher Grundlage wurde dann gehandelt? Auf der Grundlage politischen Opportunismus?

Besonders entlarvend ist ein Vorgang von Ende Januar 2025. Der beamtete StaatssekretĂ€r Bernd Krösser habe seine Mitarbeiter beauftragt, die Wahrscheinlichkeit einer kurzfristigen Intervention durch den EuropĂ€ischen Gerichtshof (EuGH) zu prĂŒfen. Die Antwort der Fachleute: Ein Stopp sei durchaus möglich, wĂŒrde aber mindestens neun Monate dauern. Krössers Kommentar zu diesem Ergebnis ist bezeichnend – er habe darin eine „StĂ€rkung der Position derjenigen" gesehen, die zwar davon ausgingen, dass die Maßnahme vor dem EuGH keinen Bestand hĂ€tte, aber trotzdem dafĂŒr seien, dass man sie „einfach macht, weil es eben dauert, bis sie aufgehoben werden muss und sie in dieser Zeit ja faktisch wirkt".

Rechtsbruch auf Zeit als Strategie?

Man muss sich diese Logik auf der Zunge zergehen lassen: Hochrangige Beamte im Bundesinnenministerium diskutierten allen Ernstes eine Strategie des kalkulierten Rechtsbruchs – in der Hoffnung, dass die europĂ€ische Justiz zu langsam sei, um rechtzeitig einzugreifen. Das ist nicht etwa die Handschrift eines souverĂ€nen Rechtsstaats, sondern erinnert eher an die Taktik eines Pokerspielers, der darauf setzt, dass der Schiedsrichter nicht hinschaut.

Dobrindt setzt sich ĂŒber alle Bedenken hinweg

Anfang MĂ€rz 2025, nach dem Erfolg der Union bei der Bundestagswahl, habe das Referat Europarecht nochmals einen umfassenden Vermerk zur Rechtslage verfasst. Die Zweifel blieben demnach unverĂ€ndert bestehen. Noch nie habe ein EU-Mitgliedstaat mit einem vergleichbaren Vorgehen vor dem EuropĂ€ischen Gerichtshof Erfolg gehabt, heiße es in den Akten. Dennoch unterschrieb der neue Innenminister Alexander Dobrindt am 7. Mai 2025 eine entsprechende Weisung an die Bundespolizei. Seitdem könne auch Schutzsuchenden die Einreise nach Deutschland verweigert werden.

Die Bilanz dieser umstrittenen Praxis fĂ€llt dabei geradezu lĂ€cherlich aus: Im Schnitt wĂŒrden monatlich gerade einmal 113 Menschen trotz Asylgesuch zurĂŒckgewiesen. Angesichts der Hunderttausenden, die jĂ€hrlich nach Deutschland kommen, ist das nicht einmal ein Tropfen auf den heißen Stein. Es ist bestenfalls eine symbolpolitische Geste – eine Beruhigungspille fĂŒr ein Volk, das sich nach echten Lösungen in der Migrationskrise sehnt.

Symbolpolitik statt echter Lösungen

Und genau hier liegt das eigentliche Problem. Die BĂŒrger dieses Landes haben bei der Bundestagswahl im Februar 2025 ein klares Signal gesendet: Sie wollen eine konsequente Migrationspolitik, die den Zuzug tatsĂ€chlich steuert und begrenzt. Was sie stattdessen bekommen, ist eine rechtlich fragwĂŒrdige Maßnahme, die kaum Wirkung entfaltet und Deutschland möglicherweise vor dem EuGH in eine peinliche Niederlage fĂŒhren wird.

Die große Koalition unter Friedrich Merz hĂ€tte die historische Chance gehabt, grundlegende Reformen im Asylrecht durchzusetzen – auf europĂ€ischer Ebene, mit Nachdruck und politischem Gewicht. Stattdessen greift man zu einem juristischen Taschenspielertrick, vor dem die eigenen Fachleute seit ĂŒber einem Jahr warnen. Das ist nicht die Politik des Aufbruchs, die den WĂ€hlern versprochen wurde. Es ist die Fortsetzung jener fatalen Tradition, in der Symbolik ĂŒber Substanz gestellt wird.

Die Frage, die sich nun stellt, ist nicht nur eine juristische. Sie ist eine zutiefst politische: Wie lange will sich Deutschland noch mit halbherzigen Maßnahmen begnĂŒgen, die weder rechtlich Bestand haben noch praktisch etwas bewirken? Die internen Akten des Innenministeriums liefern die Antwort auf eine Frage, die niemand laut stellen wollte – und diese Antwort ist verheerend fĂŒr das Vertrauen der BĂŒrger in ihre Regierung.

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