Kettner Edelmetalle
01.06.2025
17:52 Uhr

Endlich mehr Schutz für trauernde Mütter – doch die Regelung greift zu kurz

Während die Ampel-Regierung sich sonst gerne mit Gender-Sternchen und Quoten-Debatten beschäftigt, wurde nun tatsächlich einmal ein sinnvolles Gesetz verabschiedet. Seit dem 1. Juni haben Frauen nach Fehlgeburten bereits ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf Mutterschutz. Eine längst überfällige Regelung, die jedoch bei genauerer Betrachtung erhebliche Lücken aufweist.

Ein Schritt in die richtige Richtung – aber nur ein kleiner

Die neue Regelung sieht eine gestaffelte Schutzzeit vor: Ab der 13. Woche stehen betroffenen Frauen zwei Wochen Mutterschutz zu, ab der 17. Woche sind es sechs und ab der 20. Woche acht Wochen – entsprechend der regulären Mutterschutzfrist nach einer Lebendgeburt. Bislang hatten Frauen erst ab der 24. Schwangerschaftswoche einen solchen Anspruch. Für die geschätzten 6.000 Frauen jährlich, die zwischen der 13. und 24. Woche eine Fehlgeburt erleiden, bedeutet dies eine deutliche Verbesserung.

Doch was ist mit den etwa 84.000 Frauen, die ihr Kind vor der 12. Woche verlieren? Sie gehen weiterhin leer aus und müssen sich mit einer Krankschreibung begnügen. Eine Krankschreibung – als wäre der Verlust eines Kindes eine Grippe, die man einfach auskuriert. Diese Ungleichbehandlung zeigt, wie wenig Verständnis in der Politik noch immer für die emotionale und körperliche Belastung einer Fehlgeburt vorhanden ist.

Selbstständige Frauen bleiben auf der Strecke

Besonders bitter: Privat versicherte Selbstständige haben auch weiterhin keinen Anspruch auf die neue Regelung. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) betonte zwar, dass ihr eine Lösung für diese Gruppe ein "wichtiges Anliegen" sei, doch wann diese kommen soll, bleibt nebulös. Ein typisches Beispiel dafür, wie selbstständige Frauen, die oft ohnehin schon mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf kämpfen, von der Politik im Stich gelassen werden.

Es ist bezeichnend, dass ausgerechnet jene Frauen, die eigenverantwortlich ihr Leben gestalten und nicht auf staatliche Fürsorge angewiesen sein wollen, bei solchen Regelungen durchs Raster fallen. Während man sich in Berlin sonst gerne als Vorkämpfer für Frauenrechte inszeniert, zeigt sich hier die wahre Prioritätensetzung: Wer nicht ins klassische Angestelltenverhältnis passt, wird vergessen.

Die vergessene Mehrheit

Die Tatsache, dass fast jede dritte Frau im Laufe ihres Lebens eine Fehlgeburt erleidet, macht deutlich, wie viele Betroffene es gibt. Dennoch wurde das Thema jahrzehntelang tabuisiert und politisch ignoriert. Dass es bis ins Jahr 2025 gedauert hat, um wenigstens eine Teilregelung zu schaffen, spricht Bände über die Prioritäten unserer Politik.

Immerhin: Die neue Regelung gibt betroffenen Frauen die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob sie die volle Schutzzeit in Anspruch nehmen oder früher wieder arbeiten möchten. Diese Selbstbestimmung ist wichtig, denn jede Frau geht anders mit einem solchen Verlust um. Manche finden Halt in der Arbeit, andere brauchen Zeit für sich.

Ein gesellschaftliches Umdenken ist nötig

Die Neuregelung ist ein erster Schritt, doch sie kann nur der Anfang sein. Es braucht ein grundlegendes Umdenken in unserer Gesellschaft: Der Verlust eines ungeborenen Kindes ist kein medizinischer Vorfall, der sich mit einer Krankschreibung erledigt. Es ist ein einschneidendes Lebensereignis, das Anerkennung und angemessene Unterstützung verdient.

Statt sich in ideologischen Grabenkämpfen zu verlieren, sollte die Politik endlich dort ansetzen, wo echte Hilfe gebraucht wird. Frauen, die den Schmerz einer Fehlgeburt durchleben, brauchen keine Gender-Debatten, sondern konkrete Unterstützung – unabhängig davon, in welcher Schwangerschaftswoche sie ihr Kind verloren haben oder ob sie angestellt oder selbstständig sind.

Die einstimmige Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag zeigt immerhin, dass es bei diesem Thema einen parteiübergreifenden Konsens gibt. Nun gilt es, diesen Konsens zu nutzen und die Regelung weiterzuentwickeln. Denn solange nicht alle betroffenen Frauen den Schutz erhalten, den sie verdienen, bleibt die Reform unvollendet.

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