Kettner Edelmetalle
28.04.2026
10:47 Uhr

Sachsens Gesinnungswaffenrecht: Wer zur AfD geht, soll entwaffnet werden

Was lange als dĂŒstere BefĂŒrchtung von BĂŒrgerrechtlern galt, ist im Freistaat Sachsen offenbar RealitĂ€t geworden: Wer politisch unliebsam ist, dem droht der Entzug der Waffenbesitzkarte – ganz ohne Vorstrafe, ganz ohne strafrechtlich relevantes Verhalten, ganz ohne psychische AuffĂ€lligkeit. Es genĂŒgt offenbar bereits, sich fĂŒr eine Partei zu interessieren, die in Umfragen mittlerweile bundesweit die Union ĂŒberholt hat. Ein bislang unter Verschluss gehaltener Erlass des sĂ€chsischen Innenministeriums sorgt nun fĂŒr Aufruhr – und fĂŒr berechtigte Fragen ĂŒber den Zustand des Rechtsstaats in Deutschland.

Der Erlass, den niemand sehen sollte

Wie die Ostdeutsche Allgemeine Zeitung und die Berliner Zeitung ĂŒbereinstimmend berichten, hat das sĂ€chsische Innenministerium bereits am 21. Juli vergangenen Jahres einen 16-seitigen Erlass beschlossen. Dieser regelt, unter welchen Bedingungen Mitgliedern und UnterstĂŒtzern der AfD die waffenrechtliche ZuverlĂ€ssigkeit abgesprochen werden kann. Das Dokument selbst wollte das Ministerium nicht veröffentlichen – es handele sich um „ein internes SchriftstĂŒck". Ein bemerkenswerter Umgang mit einem Vorgang, der das Grundrecht zahlreicher BĂŒrger auf eine Sache betrifft, die sie rechtmĂ€ĂŸig besitzen.

Auslöser fĂŒr den Erlass sei, so ein Sprecher des Hauses, die Einstufung des sĂ€chsischen Landesverbandes der AfD als „gesichert rechtsextremistisch" durch den Verfassungsschutz gewesen. Eine Einstufung wohlgemerkt, die durch eine staatliche Behörde erfolgt – also durch ein Organ jenes Staates, dessen Regierung die zu beobachtende Partei als politische Konkurrenz empfindet. Schon dieser Umstand sollte hellhörig machen.

Schon zwei Veranstaltungsbesuche reichen

Der Inhalt des Erlasses lĂ€sst aufhorchen: Die waffenrechtliche ZuverlĂ€ssigkeit von Mitgliedern und UnterstĂŒtzern der sĂ€chsischen AfD sei „grundsĂ€tzlich zu ĂŒberprĂŒfen". Ein Parteiverbot durch das Bundesverfassungsgericht, sonst die zwingende Voraussetzung fĂŒr derartige Maßnahmen, sei ausdrĂŒcklich nicht erforderlich. Auch das Parteienprivileg des Grundgesetzes – jene grundlegende Garantie, die Parteien vor staatlicher WillkĂŒr schĂŒtzen soll – sei kein Hindernis.

Besonders weit gefasst ist die Definition dessen, was als „UnterstĂŒtzung" gilt. Erfasst werden nicht nur FunktionstrĂ€ger, MandatstrĂ€ger oder Kandidaten, sondern auch Personen, die sich lediglich „wiederholt" auf Veranstaltungen der Partei sehen lassen. Wer also aus reinem Interesse zweimal eine politische Veranstaltung besucht, gerĂ€t bereits in den Verdachtsbereich der Behörden. Eine schiere Zumutung in einem Land, das sich gern als gefestigte Demokratie rĂŒhmt.

Beweislastumkehr im Stil eines Gesinnungsstaates

Noch brisanter wird es bei der Frage, wie sich Betroffene gegen den drohenden Entzug ihrer Waffenbesitzkarte wehren können. Im Erlass heißt es ausdrĂŒcklich: „Das bloße straf- und waffenrechtlich ‚NichtauffĂ€lliggewordensein‘ genĂŒgt fĂŒr eine Ausnahme von der Regelvermutung nicht." Mit anderen Worten: Wer als unbescholtener BĂŒrger ĂŒber Jahrzehnte tadellos mit seiner Waffe umgegangen ist, hat bei den sĂ€chsischen Behörden nichts zu lachen. Stattdessen werden „konkrete Belege fĂŒr die aktive BekĂ€mpfung verfassungsfeindlicher Tendenzen in der Partei und ihrem unmittelbaren Umfeld" gefordert sowie eine „unmissverstĂ€ndliche Distanzierung von den Grundpositionen der Vereinigung". Bloße „Lippenbekenntnisse zur freiheitlichen demokratischen Ordnung" reichten nicht aus.

Hier wird nichts weniger verlangt als eine politische GesinnungsprĂŒfung mit Beweislastumkehr. Nicht der Staat muss belegen, dass von einer Person eine Gefahr ausgeht – die Person muss umgekehrt nachweisen, dass sie politisch korrekt denkt. Wer hierin keinen Bruch mit den Grundprinzipien des Rechtsstaates erkennt, sollte sich fragen, was er unter Rechtsstaat eigentlich versteht.

Scharfe Kritik aus dem Landtag

Der fraktionslose sĂ€chsische Landtagsabgeordnete Matthias Berger, der die Anfrage gestellt hatte, fand deutliche Worte. Als Jurist gelte fĂŒr ihn der Grundsatz: „Keine Strafe ohne Gesetz." Er beobachte in Deutschland eine bedenkliche Tendenz, mit unklaren Rechtslagen und potentiellen rechtlichen Nachteilen den BĂŒrgern Angst zu machen. Es könne nicht sein, dass jemand aus reinem politischen Interesse eine AfD-Veranstaltung besuche, zweimal dort sitze und dann mit dem Entzug seiner Waffenbesitzkarte rechnen mĂŒsse.

Wie viele Waffenbesitzkarten seit Inkrafttreten des Erlasses tatsÀchlich bereits entzogen wurden, ist bislang nicht bekannt. Die Antwort der Staatsregierung auf Bergers Anfrage steht noch aus.

Ein gefĂ€hrliches Signal in einem zerrĂŒtteten Land

Was sich hier in Sachsen abspielt, ist mehr als nur eine verwaltungsrechtliche Spitzfindigkeit. Es ist ein Symptom fĂŒr den schleichenden Wandel des VerhĂ€ltnisses zwischen Staat und BĂŒrger. WĂ€hrend die innere Sicherheit Deutschlands in vielen Bereichen am Boden liegt, wĂ€hrend Messerangriffe und schwere Gewalttaten Tag fĂŒr Tag die Schlagzeilen dominieren, wĂ€hrend ehrliche BĂŒrger sich in immer mehr Stadtteilen unwohl fĂŒhlen, richten sich die Energien staatlicher Behörden offenbar zunehmend gegen die eigene politische Opposition.

Der Vorgang wirft eine grundsĂ€tzliche Frage auf: In welchem Land leben wir eigentlich, wenn schon der bloße Besuch einer Parteiveranstaltung als Indiz fĂŒr eine GefĂ€hrdung herangezogen werden kann? Die Antwort darauf wird die politische Debatte der kommenden Monate prĂ€gen – und zwar nicht nur in Sachsen.

BestÀndige Werte in unbestÀndigen Zeiten

Wer in Zeiten zunehmender staatlicher Übergriffe nach Sicherheit fĂŒr sein Vermögen sucht, ist gut beraten, sich auf jene Werte zu besinnen, die seit Jahrtausenden Bestand haben. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber haben sich in zahllosen historischen Krisen als verlĂ€sslicher Anker erwiesen – unabhĂ€ngig von politischen Konjunkturen, ideologischen Moden oder behördlichen Erlassen. Eine kluge Beimischung physischer Edelmetalle gehört in jedes ausgewogene Vermögensportfolio.

Hinweis: Der vorliegende Beitrag stellt keine Rechts- oder Anlageberatung dar. Die geĂ€ußerten EinschĂ€tzungen geben die Meinung unserer Redaktion auf Grundlage der vorliegenden Informationen wieder. FĂŒr Anlageentscheidungen ist jeder Leser selbst verantwortlich und sollte gegebenenfalls einen qualifizierten Berater hinzuziehen. Auch in rechtlichen Fragen ersetzt dieser Beitrag keine fachliche Beratung durch einen Anwalt.

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