Kettner Edelmetalle
20.02.2026
10:30 Uhr

Linksextremisten als Verfassungsrichter: Bremens Justizskandal erschĂŒttert den Rechtsstaat

Was sich derzeit im kleinsten Bundesland der Republik abspielt, liest sich wie ein politischer Thriller – und offenbart zugleich ein systemisches Versagen, das weit ĂŒber die Grenzen Bremens hinausreicht. Zwei von der Linkspartei entsandte Richter am Bremer Staatsgerichtshof, dem höchsten Gericht des Landes, sollen ĂŒber Jahre hinweg enge Verbindungen zu linksextremistischen Organisationen unterhalten haben. Beide sind inzwischen von ihren Ämtern zurĂŒckgetreten. Die CDU spricht von einer „Staatskrise". Und man fragt sich unweigerlich: Ist das wirklich nur die Spitze des Eisbergs?

V-Mann-Enttarnung als Auslöser einer politischen Kettenreaktion

Im Zentrum der AffĂ€re stehen der Rechtsanwalt Anatol Anuschewski und die Juristin Lea Voigt. Beide waren von der in Bremen mitregierenden Linkspartei in den Staatsgerichtshof entsandt worden – jenes Gremium also, das ĂŒber die VerfassungsmĂ€ĂŸigkeit von Gesetzen und staatlichem Handeln wacht. Nach Recherchen des Nachrichtenmagazins Spiegel sollen beide Organisationen nahestehen, die der Verfassungsschutz dem gewaltbereiten Linksextremismus zurechnet.

Ausgelöst wurde die AffĂ€re durch die Enttarnung eines V-Manns des Bremer Landesverfassungsschutzes in der linksextremen Szene. Am Abend des 6. Januar soll Anuschewski gemeinsam mit Aktivisten der Interventionistischen Linken (IL) bei einem sogenannten „Hausbesuch" in der Wohnung des enttarnten Spitzels dabei gewesen sein. Der Mann habe unter TrĂ€nen gestanden, die IL seit mehr als acht Jahren ausgespĂ€ht zu haben. Die Befragung sei, so berichten mit dem Fall befasste Personen, „nicht gerade zimperlich" verlaufen. Man muss sich das einmal auf der Zunge zergehen lassen: Ein amtierender Verfassungsrichter bei der EinschĂŒchterung eines Geheimdienstmitarbeiters.

16 Jahre im linksradikalen Milieu – und niemand will etwas bemerkt haben?

Anuschewski soll laut Sicherheitskreisen ĂŒber Jahre hinweg der Interventionistischen Linken angehört haben. Der Verfassungsschutz stuft die IL als linksextrem ein und attestiert ihr das Ziel eines Systemwechsels in Deutschland sowie die Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Bereits seit rund 16 Jahren soll der Jurist in der linksradikalen Szene aktiv gewesen sein – zunĂ€chst bei der Organisation „Avanti", die laut Verfassungsschutzbericht ein „Bekenntnis zur Gewaltfreiheit" ausdrĂŒcklich abgelehnt habe und 2014 in der IL aufging. Selbst wĂ€hrend seiner Zeit als Richter am Staatsgerichtshof soll er bis 2023 in der IL aktiv gewesen sein.

Seiner Kollegin Voigt werden ebenfalls Verbindungen zur IL sowie zur Roten Hilfe zugeschrieben – einem Verein, der linke Straf- und GewalttĂ€ter sowohl politisch als auch finanziell unterstĂŒtzt. Pikant: Ein frĂŒherer Hinweis auf eine Mitgliedschaft in der Roten Hilfe auf der Homepage ihrer Kanzlei wurde inzwischen klammheimlich entfernt. Voigt bestreitet die Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden und erklĂ€rt, sie sei „aus SolidaritĂ€t" mit Anuschewski zurĂŒckgetreten. SolidaritĂ€t mit einem mutmaßlichen Linksextremisten – eine bemerkenswerte BegrĂŒndung fĂŒr eine Verfassungsrichterin.

Farbanschlag auf VerfassungsschutzprÀsidenten

Als wĂ€re die AffĂ€re nicht bereits brisant genug, kam es nach der Enttarnung des V-Manns zu einem Farbanschlag auf das Privathaus des Bremer VerfassungsschutzprĂ€sidenten. Senat und Sicherheitsbehörden rechnen die Tat der IL zu. Anuschewski selbst weist jegliche Kritik zurĂŒck und stilisiert sich zum Opfer. In einem Schreiben sprach er von „einem Angriff des Verfassungsschutzes auf mich als Anwalt, auf die Anwaltschaft insgesamt und damit auf den Rechtsstaat". Die TĂ€ter-Opfer-Umkehr funktioniert im linken Milieu offenbar nach wie vor tadellos.

Die Linkspartei: Keinerlei Einsicht, keinerlei Reue

Besonders erschreckend ist die Reaktion der Linkspartei selbst. Statt sich von den VorgĂ€ngen zu distanzieren, stellt sie sich demonstrativ hinter die beiden Juristen. Die Linksfraktion erklĂ€rte unverblĂŒmt: „Eine Mitgliedschaft oder NĂ€he zur Interventionistischen Linken stellt fĂŒr uns kein Hindernis dar." Man teile die Einordnung des Verfassungsschutzes gegenĂŒber der IL „bekanntermaßen nicht". Luke Hoß, rechtspolitischer Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, setzte noch einen drauf und behauptete, der Verfassungsschutz wĂŒrde „im Angesicht der rechtsextremen Bedrohung offensichtlich die Falschen" beobachten.

Diese Aussagen sind an Dreistigkeit kaum zu ĂŒberbieten. Eine Partei, die Verfassungsrichter in höchste Ämter entsendet, sieht kein Problem darin, wenn diese Personen Organisationen nahestehen, die auf die Abschaffung eben jener Verfassung hinarbeiten, die sie schĂŒtzen sollen. Der Zynismus ist atemberaubend.

Ein systemisches Problem – nicht nur in Bremen

Die AffĂ€re beschrĂ€nkt sich keineswegs auf die beiden zurĂŒckgetretenen Richter. Ein Mitarbeiter des Linken-Fraktionschefs soll ebenfalls der IL angehören, was von Parteiseite nicht einmal bestritten wird. Zudem rĂ€umte ein weiterer Abgeordneter ein, sein BĂŒro der Roten Hilfe fĂŒr Sprechstunden zur VerfĂŒgung gestellt zu haben. Das Netzwerk reicht tief.

CDU-Fraktionschefin Wiebke Winter sprach von einer „Staatskrise" und erklĂ€rte, die Linke sei als Regierungspartei „nicht mehr tragbar". Die CDU will einen Misstrauensantrag gegen die beiden linken Senatorinnen einbringen. Ob daraus mehr wird als politisches SĂ€belrasseln, bleibt abzuwarten.

Was dieser Fall jedoch schonungslos offenlegt, ist die groteske Asymmetrie im Umgang mit politischem Extremismus in Deutschland. WĂ€hrend konservative Parteien vom Verfassungsschutz mit der Lupe beobachtet werden, wĂ€hrend AfD-Abgeordnete von der Parlamentarischen Kontrollkommission ferngehalten werden, konnten mutmaßliche Linksextremisten offenbar unbehelligt in ein Verfassungsgericht einziehen. Man erinnere sich: Es gab einmal den Radikalenerlass von 1972, der genau solche Unterwanderungen verhindern sollte. Willy Brandt – ausgerechnet ein Sozialdemokrat – hatte ihn auf den Weg gebracht, weil er die Gefahr erkannte, die von Verfassungsfeinden im Staatsdienst ausgeht. Davon ist heute nichts mehr ĂŒbrig.

Ein Weckruf fĂŒr den Rechtsstaat

Die Bremische BĂŒrgerschaft muss nun ĂŒber die Nachfolge der beiden zurĂŒckgetretenen Mitglieder im Staatsgerichtshof entscheiden. Doch die eigentliche Frage reicht weiter: Wie viele Anuschewskis und Voigts sitzen noch in deutschen Gerichten, Behörden und Parlamenten? Wie konnte es so weit kommen, dass Personen mit nachweislichen Verbindungen zu verfassungsfeindlichen Organisationen ĂŒber die Verfassung wachen durften?

Dieser Skandal sollte jedem BĂŒrger die Augen öffnen. Der Rechtsstaat wird nicht nur von außen bedroht, sondern von innen ausgehöhlt – von jenen, die ihn eigentlich schĂŒtzen sollten. Es ist höchste Zeit, dass Deutschland wieder zu einer konsequenten Verteidigung seiner freiheitlich-demokratischen Grundordnung zurĂŒckfindet. Gegen jeden Extremismus – nicht nur gegen den, der politisch gerade opportun erscheint.

Wissenswertes zum Thema