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26.07.2024
05:47 Uhr

Kontroverse um „Sommerfest der Pressefreiheit“ in Sachsen-Anhalt

Kontroverse um „Sommerfest der Pressefreiheit“ in Sachsen-Anhalt

Das Innenministerium in Sachsen-Anhalt hat das geplante „Sommerfest der Pressefreiheit“ auf dem Rittergut des früheren AfD-Politikers André Poggenburg untersagt. Man geht von einer Ersatzveranstaltung für das verbotene „Compact“-Magazin aus.

Verwaltungsgericht Halle involviert

Das Verwaltungsgericht Halle muss sich derzeit mit einer Verbotsverfügung befassen, die das geplante „Sommerfest der Pressefreiheit“ betrifft. Dieses sollte am Samstag, 27. Juli, auf dem Rittergut Nöbeditz des früheren AfD-Landesvorsitzenden von Sachsen-Anhalt, André Poggenburg, stattfinden. Die Polizeiinspektion Halle an der Saale und das Innenministerium in Magdeburg haben die Veranstaltung untersagt, da sie von einer Ersatzveranstaltung für das ebenfalls untersagte Sommerfest des jüngst verbotenen Magazins „Compact“ ausgehen.

Poggenburg bestreitet „Compact“-Bezug

Poggenburg und seine Kleinstpartei „Aufbruch Deutschland“ bestreiten vehement, dass es sich bei dem „Sommerfest der Pressefreiheit“ um eine Ersatzveranstaltung für das „Compact“-Fest handelt. In einer Ankündigung auf Facebook erklärte die Partei, dass weder Motto, Programmablauf, Ausstattung noch Veranstalter dem ursprünglich geplanten „Compact“-Fest entsprechen würden. Dennoch sehen die Behörden in Sachsen-Anhalt eine „hinreichende Wahrscheinlichkeit“, dass es sich um eine Ersatzveranstaltung handelt.

Behördliche Bedenken und rechtliche Schritte

Die Polizeiinspektion Halle argumentiert, dass die Veranstaltung den organisatorischen Zusammenhalt eines verbotenen Vereins unterstützen könnte und somit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt. „Aufbruch Deutschland“ kündigte an, in einem Eilverfahren gegen die Verbotsverfügung vorzugehen und die Aussetzung der Anordnung der sofortigen Vollziehung zu beantragen.

Enge Verbindungen zwischen Poggenburg und „Compact“

Die Behörden in Sachsen-Anhalt gehen von einem engen politischen Naheverhältnis Poggenburgs zu „Compact“-Verleger Jürgen Elsässer und zu dessen Magazin aus. Poggenburg war mehrfach als Redner bei Veranstaltungen von „Compact“ aufgetreten und hatte die Publikation offensiv beworben. Im Jahr 2022 war Poggenburgs Rittergut in Stößen sogar selbst Veranstaltungsort des „Compact“-Sommerfests.

Redner und Themen des „Sommerfests der Pressefreiheit“

Als Redner für das „Sommerfest der Pressefreiheit“ waren der frühere AfD-Spitzenkandidat zur EU-Wahl, Maximilian Krah, und der als Rechtsextremist eingestufte österreichische „Identitären“-Gründer Martin Sellner vorgesehen. Poggenburgs Ankündigung zufolge sollte die „Pressefreiheit in Deutschland“ das große Thema des Sommerfests sein.

Hintergrund und Reaktionen

Das Bundesinnenministerium hatte das „Compact“-Magazin und die damit verbundene Conspect Film GmbH verboten, da diese „offensiv den Sturz der politischen Ordnung“ propagierten. Mehrere Publizisten und Rechtswissenschaftler äußerten jedoch Zweifel an der Bestandsfähigkeit des Verbots. Die NGO Reporter ohne Grenzen sprach von einem „rechtsstaatlich fragwürdigen“ Vorgehen und betonte, dass die Pressefreiheit auch für unbequeme und schwer erträgliche Veröffentlichungen gelte.

Die Kontroverse um das „Sommerfest der Pressefreiheit“ zeigt einmal mehr die Spannungen zwischen staatlichen Behörden und politisch umstrittenen Akteuren. Es bleibt abzuwarten, wie das Verwaltungsgericht Halle entscheiden wird und welche Konsequenzen dies für die politische Landschaft in Sachsen-Anhalt haben könnte.

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