
Heino zieht gegen AfD-Politiker vor Gericht: Viertelmillion Euro fĂŒr unerlaubte Wahlwerbung

Es ist eine Geschichte, die so skurril klingt, dass man sie kaum erfinden könnte â und doch spielt sie sich gerade in der brandenburgischen Uckermark ab. Der 87-jĂ€hrige SchlagersĂ€nger Heino, seit Jahrzehnten eine Institution der deutschen Volksmusik, hat ĂŒber seinen Anwalt eine Schmerzensgeldforderung in Höhe von 250.000 Euro gegen einen AfD-Lokalpolitiker eingereicht. Der Grund: unerlaubte politische Vereinnahmung seines Namens und seiner Musik fĂŒr den Landtagswahlkampf.
Ein Social-Media-Post mit teuren Folgen
Was war geschehen? Der AfD-Landratskandidat Felix Teichner, der in der Uckermark gegen die CDU-Kandidatin Karina Dörk antritt, hatte auf den offiziellen KanĂ€len seiner Partei einen Beitrag veröffentlicht, in dem er mit dem Satz warb: âAm Sonntag wĂŒrde Heino Felix wĂ€hlen!" Garniert wurde diese gewagte Behauptung mit dem Slogan âJa, so blau, blau, blau blĂŒht die Uckermark" â eine offenkundige Anspielung auf Heinos legendĂ€ren Hit âBlau blĂŒht der Enzian". Im Hintergrund des Postings sei zudem ein Ausschnitt des Liedes zu hören gewesen. Eine Genehmigung dafĂŒr? Fehlanzeige.
Man muss kein Jurist sein, um zu erkennen, dass hier gleich mehrere rote Linien ĂŒberschritten wurden. Persönlichkeitsrechte, Urheberrecht, das Recht am eigenen Namen â all das scheint dem ambitionierten Lokalpolitiker in seinem Eifer entgangen zu sein. Es ist diese Art von dilettantischem Aktionismus, die einer Partei, die sich als professionelle politische Kraft etablieren möchte, immer wieder zum VerhĂ€ngnis wird.
Heinos Anwalt macht kurzen Prozess
Noch am Freitagabend, als Heino von dem Posting erfuhr, schaltete er seinen Anwalt Dirk Strohmenger ein. Dieser forderte Teichner und den AfD-Kreisverband Uckermark per Schreiben auf, umgehend eine UnterlassungserklÀrung abzugeben und die Werbung sofort zu entfernen. Die Forderung von 250.000 Euro Schmerzensgeld wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte kam obendrauf.
âUnser Mandant legt Wert auf die Feststellung, dass er jegliche politische Instrumentalisierung ablehnt und insbesondere Sie nicht wĂ€hlen wĂŒrde, wenn er denn könnte."
So heiĂt es unmissverstĂ€ndlich in dem anwaltlichen Schreiben. Weiter werde argumentiert, dass Heino ein âunabsehbarer Reputationsschaden" entstanden sei, da in der Ăffentlichkeit die Falschbehauptung verankert bleibe, der SĂ€nger unterstĂŒtze die AfD.
Konservative Werte sind nicht gleich Parteizugehörigkeit
Heino selbst bezeichnete die Aktion als âUnverschĂ€mtheit". Bei seinen Konzerten sei zwar jeder willkommen, unabhĂ€ngig von seiner politischen Ăberzeugung, doch diese ungefragte Vereinnahmung gehe ihm âeindeutig zu weit". Sein Manager Helmut Werner ergĂ€nzte, es wundere ihn nicht, dass ausgerechnet die AfD auf Heino setze. Der SĂ€nger singe auf seiner Tournee âMade in Germany" deutsche Volkslieder und auch die Nationalhymne â und werde deshalb von manchen bereits âin die rechte Ecke gestellt".
Hier offenbart sich ein grundsĂ€tzliches Problem unserer Zeit: Wer sich zu deutschen Volksliedern, zur Nationalhymne und zu konservativen Werten bekennt, wird reflexartig politisch eingeordnet. Diese automatische Gleichsetzung von Heimatliebe und Traditionsbewusstsein mit einer bestimmten Parteizugehörigkeit ist nicht nur intellektuell unredlich, sondern auch gefĂ€hrlich fĂŒr den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Konservative Werte sind kein Alleinstellungsmerkmal einer einzelnen Partei â sie sind das Fundament, auf dem dieses Land einst aufgebaut wurde und das von der politischen Mitte ĂŒber Jahrzehnte hinweg strĂ€flich vernachlĂ€ssigt worden ist.
Der AfD-Politiker zeigt sich âĂŒberrascht"
Felix Teichner reagierte auf die Klage mit einer Mischung aus Verwunderung und Trotz. Er sei selbst Fan des SĂ€ngers und habe ihn zuletzt auf zwei Konzerten besucht. Die Aussage sei im Konjunktiv gehalten worden, es handele sich also um keine Tatsachenbehauptung. Die 250.000 Euro könne er ânie abbezahlen", weshalb sich Heinos Anwalt ĂŒberlegen solle, âhier mit Kanonen auf Spatzen zu schieĂen".
Ob der Konjunktiv den AfD-Politiker tatsĂ€chlich vor rechtlichen Konsequenzen schĂŒtzt, dĂŒrfte fraglich sein. Denn der Kontext des Postings â die Verwendung von Heinos Namen, seinem Hit und dem musikalischen Ausschnitt â lĂ€sst wenig Raum fĂŒr Interpretationsspielraum. Hier wurde ganz offensichtlich der Eindruck erweckt, der SchlagersĂ€nger stehe hinter der Kandidatur Teichners. Dass dies ohne jede Absprache geschah, zeugt von einer bemerkenswerten NaivitĂ€t â oder schlicht von UnprofessionalitĂ€t.
Ein LehrstĂŒck in politischer Kommunikation
Der Fall ist mehr als eine kuriose Randnotiz aus dem brandenburgischen Kommunalwahlkampf. Er ist ein LehrstĂŒck darĂŒber, wie politische Kommunikation nicht funktionieren sollte. Wer Prominente fĂŒr seine Zwecke einspannen möchte, muss vorher fragen â so einfach ist das. Diese Grundregel gilt fĂŒr jede Partei, ob links, rechts oder in der Mitte. Dass ausgerechnet ein Lokalpolitiker, der sich vermutlich als besonders clever empfand, nun mit einer Viertelmillion Euro Schmerzensgeldforderung konfrontiert wird, hat eine gewisse Ironie.
Ob die geforderte Summe am Ende tatsĂ€chlich in dieser Höhe gezahlt werden muss, steht auf einem anderen Blatt. ErfahrungsgemÀà einigen sich die Parteien in solchen FĂ€llen auf einen Vergleich. Doch selbst wenn es zu einer deutlich niedrigeren Zahlung kommt â der politische Schaden fĂŒr Teichner und seinen Kreisverband ist bereits angerichtet. Statt ĂŒber Inhalte und Sachthemen zu sprechen, dominiert nun eine peinliche Urheberrechts-Posse den Wahlkampf in der Uckermark.
Es bleibt die bittere Erkenntnis, dass in der deutschen Politik â auf allen Ebenen und in allen Parteien â immer wieder handwerkliche Fehler passieren, die vermeidbar gewesen wĂ€ren. Wer regieren oder auch nur einen Landkreis fĂŒhren möchte, sollte zumindest die Grundlagen des Persönlichkeitsrechts kennen. Alles andere ist, um es mit den Worten eines Kommentators zu sagen, schlicht âstĂŒmperhaft".










