
Demokratie-Skandal im Saarland: Gericht kassiert Wahl wegen AfD-Ausschluss
Ein Paukenschlag erschüttert die saarländische Kommunalpolitik: Das Verwaltungsgericht Saarbrücken hat die Wahl zur Regionalversammlung vom 27. Mai 2024 für ungültig erklärt. Der Grund sollte jeden Demokraten alarmieren – die Alternative für Deutschland wurde rechtswidrig von der Wahl ausgeschlossen. Was sich hier offenbart, ist ein weiteres Kapitel im fragwürdigen Umgang des politischen Establishments mit der größten Oppositionspartei.
Bürokratische Willkür statt demokratischer Teilhabe
Die Verantwortlichen des Regionalverbands Saarbrücken hatten im Juni 2024 die AfD kurzerhand von der Wahl ausgeschlossen. Die fadenscheinige Begründung: Die Partei habe aufgrund interner Querelen zwei Wahllisten eingereicht, was angeblich eine unzulässige Mehrfachbewerbung darstelle. Doch das Gericht durchschaute dieses durchsichtige Manöver und stellte klar: Es habe nur einen zulassungsreifen Wahlvorschlag gegeben, der hätte zugelassen werden müssen.
Man fragt sich unwillkürlich: Wie weit ist es mit unserer Demokratie gekommen, wenn Parteien mit bürokratischen Tricks von Wahlen ferngehalten werden? Die Richter ließen keinen Zweifel daran, dass der Ausschluss der AfD möglicherweise die gesamte Sitzverteilung beeinflusst haben könnte. Ein Schelm, wer dabei an Absicht denkt.
250.000 Wähler um ihre Stimme betrogen
Der Regionalverband Saarbrücken ist keine unbedeutende Verwaltungseinheit. Er umfasst fünf Städte und fünf Gemeinden mit insgesamt 330.000 Einwohnern – immerhin ein Drittel der saarländischen Bevölkerung. Die 45-köpfige Regionalversammlung wird von etwa 250.000 Wahlberechtigten gewählt. All diese Bürger wurden durch den rechtswidrigen AfD-Ausschluss um ihr vollständiges Wahlrecht gebracht.
Besonders pikant: Auf der gültigen Liste stand der Landesvorsitzende der AfD als zuständige Parteileitung. Die zweite, ungültige Liste wurde offenbar von innerparteilichen Konkurrenten eingereicht – dem stellvertretenden Landesvorsitzenden und dem Vorsitzenden des Kreisverbandes Saarbrücken-Land. Ein interner Streit, der von den Behörden schamlos ausgenutzt wurde, um eine unliebsame Partei auszuschließen.
Das System zeigt sein wahres Gesicht
Was wir hier erleben, ist symptomatisch für den Umgang mit konservativen und patriotischen Kräften in diesem Land. Während man sich nach außen hin gerne als Hüter der Demokratie geriert, werden im Hintergrund alle Register gezogen, um missliebige politische Konkurrenz auszuschalten. Die Methoden mögen sich ändern, das Ziel bleibt dasselbe: Die etablierten Parteien wollen unter sich bleiben.
Das Landesverwaltungsamt hat nun vier Wochen Zeit, Berufung einzulegen. Man darf gespannt sein, ob die Verantwortlichen die Größe besitzen, das Urteil zu akzeptieren, oder ob sie den aussichtslosen Kampf gegen geltendes Recht fortsetzen. Das Innenministerium kündigte bereits an, erst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten zu wollen – ein durchsichtiges Zeitspiel.
Neuwahlen als Chance für echte Demokratie
Sollte keine Berufung eingelegt werden, muss die Wahl wiederholt werden. Dies wäre die Gelegenheit für die Saarländer, ein deutliches Zeichen zu setzen. Ein Zeichen gegen Willkür, gegen die Ausgrenzung demokratisch legitimierter Parteien und für eine echte Wahlfreiheit. Die Bürger haben es in der Hand, denjenigen eine Quittung auszustellen, die glaubten, sie könnten ungestraft mit demokratischen Grundrechten spielen.
Dieser Vorfall reiht sich ein in eine besorgniserregende Entwicklung: Immer häufiger versuchen Verwaltungen und etablierte Parteien, die AfD mit juristischen Winkelzügen von der politischen Teilhabe auszuschließen. Doch die Gerichte – noch funktioniert unsere Gewaltenteilung – setzen diesem Treiben Grenzen. Es bleibt zu hoffen, dass dies auch in Zukunft so bleibt und dass die Verantwortlichen endlich begreifen: In einer Demokratie entscheiden die Wähler, nicht die Verwaltung.