
Demokratie in Gefahr? 800 Einsprüche gegen Bundestagswahl werfen kritische Fragen auf
Die jüngste Bundestagswahl vom 23. Februar steht unter massivem Beschuss. Bereits 800 Einsprüche wurden beim Bundestag eingereicht - ein alarmierendes Signal für den Zustand unserer Demokratie. Während diese Zahl deutlich unter den 2.198 Einsprüchen von 2021 liegt, übersteigt sie dennoch bei weitem die 275 Anfechtungen der Wahl 2017. Ein beunruhigender Trend, der die wachsende Unzufriedenheit mit unserem Wahlsystem widerspiegelt.
Auslandsdeutsche systematisch von der Wahl ausgeschlossen?
Besonders brisant: Mehr als die Hälfte der Einsprüche - rund 430 - betreffen die skandalösen Einschränkungen für Auslandsdeutsche bei der Stimmabgabe. Die verkürzte Briefwahlfrist machte es für viele der 3,5 Millionen im Ausland lebenden Deutschen faktisch unmöglich, ihr demokratisches Grundrecht wahrzunehmen. Ein Umstand, der durchaus Fragen nach der Legitimität des gesamten Wahlprozesses aufwirft.
BSW: Der verhinderte Parlamentseinzug
Für besondere Aufmerksamkeit sorgt der Einspruch des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). Mit 4,98 Prozent der Stimmen scheiterte die Partei denkbar knapp an der Fünf-Prozent-Hürde. Gerade einmal 9.000 Stimmen fehlten für den Einzug in den Bundestag. Das BSW fordert nun eine Neuauszählung - ein Ansinnen, das die etablierten Parteien nervös machen dürfte. Denn sollte sich das Wahlergebnis zugunsten des BSW verschieben, stünde die geplante schwarz-rote Koalition vor dem Aus.
Demokratische Kontrolle oder bürokratische Farce?
Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages wird nun über die Einsprüche beraten. Doch wie unabhängig kann ein solches Gremium sein, wenn es sich aus Vertretern genau jener Parteien zusammensetzt, die von möglichen Wahlfehlern profitiert haben könnten? Zwar besteht die Möglichkeit, gegen die Entscheidungen des Bundestages vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde einzulegen. Doch der Weg durch die Instanzen ist lang und beschwerlich.
Mandatsrelevanz als entscheidendes Kriterium
Erfolg haben die Einsprüche nur dann, wenn nachweisbare Fehler bei der Wahlvorbereitung oder -durchführung die Sitzverteilung im Bundestag beeinflusst haben oder hätten beeinflussen können. Eine hohe Hürde, die viele berechtigte Beschwerden ins Leere laufen lassen könnte.
Die Frist für Einsprüche läuft noch bis zum 23. April. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Zahl der Anfechtungen bis dahin noch erhöht. Eines steht jedoch bereits jetzt fest: Das Vertrauen in die Integrität unseres Wahlsystems hat einen weiteren Dämpfer erhalten. Eine Entwicklung, die in Zeiten wachsender politischer Polarisierung besonders bedenklich erscheint.