
Badeverbot in der Spree: Berliner Senat zeigt sich stur – Bürger sollen draußen bleiben

Während die Berliner Sommerhitze die Hauptstadt fest im Griff hat, demonstriert der rot-schwarze Senat einmal mehr, was er am besten kann: verbieten, verwalten, verhindern. Ein über hundert Jahre altes Badeverbot in der Spree soll auch in diesem Sommer mit aller Härte durchgesetzt werden – obwohl Bürgerinitiativen längst aufbegehren und die wissenschaftlichen Grundlagen der Verbotskultur zunehmend bröckeln.
Wer ins Wasser springt, springt ins juristische Risiko
Die Senatsverwaltung für Umwelt ließ pünktlich vor der angekündigten Mitschwimm-Demonstration im Spreekanal verlauten, dass jeder, der sich erfrische, „rechtswidrig und auf eigenes Risiko" handle. Eine Ausnahmegenehmigung für die geplante Protestaktion werde es nicht geben. Der bürokratische Reflex sitzt in Berlin offenbar tiefer als der Wille, mit der Realität Schritt zu halten.
Die Begründung der Behörden? Der Spreekanal sei Teil einer Bundeswasserstraße, werde von Brücken überspannt – und Bundesrecht sowie die Berliner Badegewässerverordnung verböten das Baden im Bereich von Brücken aus Sicherheitsgründen. Hinzu kämen mögliche hygienische Risiken. Klingt vernünftig – ist aber, so muss man fragen, wirklich jedes der über 100 Jahre alten Argumente noch zeitgemäß? In Paris schwimmen die Bürger inzwischen wieder in der Seine. In Wien lockt die Donauinsel Hunderttausende. Nur in Berlin gilt: Wasser gucken erlaubt, Wasser nutzen verboten.
Bürgerinitiative gegen Senats-Sturheit
Der Verein Flussbad Berlin hatte zur Mitschwimm-Demonstration aufgerufen und kündigte bereits weitere Aktionen bis zur Abgeordnetenhauswahl im September an. Aus Sicht der Aktivisten sei das pauschale Badeverbot in der Spree längst überholt. Man kann den Verein politisch einordnen, wie man möchte – doch eines muss man ihm zugestehen: Hier kämpfen Bürger für ein Stück Lebensqualität, das in anderen europäischen Metropolen längst selbstverständlich ist.
Die Hauptstadt wirkt wie ein Mahnmal verkrusteter Strukturen. Während andernorts kreative Lösungen gefunden werden – ob ökologische Filtersysteme oder ausgewiesene Badezonen – beharrt der Berliner Senat auf einer Verordnung aus der Kaiserzeit. Eine Stadt, die ihren Bewohnern an heißen Sommertagen den Sprung ins kühle Nass verbietet, hat ein grundsätzliches Verhältnisproblem zu ihrer eigenen Bevölkerung.
Verbotsmentalität als Markenzeichen
Berlin steht damit symbolisch für ein deutschlandweites Phänomen. Statt Lösungen zu schaffen, werden Verbote verteidigt. Statt zu ermöglichen, wird reguliert. Statt die Spree als urbane Lebensader zu erschließen, klammert man sich an juristische Spitzfindigkeiten. Die geplanten 200 Millionen Euro für die Sanierung der Berliner Bäder mögen ein Trostpflaster sein – sie ersetzen aber nicht den freien Zugang zu einem natürlichen Gewässer mitten in der Stadt.
Es ist bezeichnend: In einer Republik, die immer neue Schulden auftürmt, Sondervermögen in dreistelliger Milliardenhöhe verteilt und ihren Bürgern bei jeder Gelegenheit erklärt, was alles nicht mehr geht – da bleibt am Ende selbst das Schwimmen in der Spree ein bürokratischer Akt der Anmaßung. Mancher Berliner dürfte sich an diesem Sommertag fragen: Wem gehört diese Stadt eigentlich noch?
Ausblick: Heißer Sommer, hitzige Debatte
Ob der Senat seine Haltung bis zur Abgeordnetenhauswahl im September halten kann, ist offen. Der Druck der Zivilgesellschaft wächst, und mit jedem schwülen Tag dürfte das Verständnis der Bürger für das verbürokratisierte Nein-Sagen weiter schwinden. Vielleicht wird die Spree am Ende doch noch zum Symbol – nicht für ein verkrustetes Verbotsregime, sondern für eine Stadt, die ihren Bewohnern wieder etwas zutraut.










