Kettner Edelmetalle
02.08.2025
09:24 Uhr

Abzocke über den Wolken: Verbraucherschützer ziehen gegen Billigflieger vor Gericht

Die Maske ist gefallen. Was Millionen Flugreisende längst ahnten, wird nun gerichtlich bestätigt: Die vermeintlichen Schnäppchenpreise der Billigairlines sind nichts weiter als dreiste Augenwischerei. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat jetzt die Reißleine gezogen und gegen Easyjet, Wizz Air und Vueling Airlines Klage eingereicht. Der Vorwurf wiegt schwer: systematische Verbrauchertäuschung durch versteckte Handgepäckgebühren.

Das perfide System der Kostenfallen

„Ryanair, easyJet & Co. locken mit Flugpreisen, die nicht das gesamte angemessene Handgepäck umfassen. Das ist Verbrauchertäuschung und verstößt gegen geltendes Recht", bringt es vzbv-Vorständin Ramona Pop auf den Punkt. Die Airlines hätten ein ausgeklügeltes System entwickelt, um ahnungslose Passagiere zur Kasse zu bitten. Der Trick sei so simpel wie effektiv: Man werbe mit Kampfpreisen, die in Wahrheit nur für ein winziges Täschchen gelten würden – kaum größer als eine Handtasche.

Wer dann am Flughafen mit einem normalen Handgepäckstück erscheine, erlebe sein blaues Wunder. Zwischen 5 und 30 Euro würden die Airlines für das kassieren, was eigentlich selbstverständlicher Bestandteil einer Flugreise sein sollte. Bei einem Hin- und Rückflug könnten so schnell 60 Euro zusätzlich anfallen – oft mehr als der ursprünglich beworbene Ticketpreis.

EU-Recht eindeutig – Airlines ignorieren es einfach

Besonders brisant: Die Verbraucherschützer stützen sich auf ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2014. Dieses stelle unmissverständlich klar, dass die Mitnahme von Handgepäck einen unverzichtbaren Bestandteil der Beförderung von Fluggästen darstelle – und eben keine Extraleistung, für die zusätzlich kassiert werden dürfe.

„Die derzeit oft von den Fluggesellschaften angelegten Maßstäbe für Handgepäckgrößen widersprechen EU-Recht"

Doch was kümmert die Billigflieger geltendes Recht, wenn sich mit der Abzocke Millionen verdienen lassen? Die Airlines hätten offenbar kalkuliert, dass die meisten Passagiere die Zusatzgebühren zähneknirschend akzeptieren würden, anstatt sich zu wehren.

Die üblichen Verdächtigen

Die Liste der Abzocker liest sich wie das Who's who der europäischen Billigflieger-Szene. Ryanair, der irische Branchenprimus, habe das System perfektioniert. Aber auch Easyjet, Wizz Air und Vueling Airlines stünden in nichts nach. Selbst die Lufthansa-Tochter Eurowings habe sich dem fragwürdigen Geschäftsmodell angeschlossen und verlange im günstigsten Tarif für alles, was über eine kleine Tasche hinausgehe, saftige Aufpreise.

Ein europaweiter Kampf gegen die Abzocke

Die deutschen Verbraucherschützer stehen mit ihrem Kampf nicht allein da. Die Aktion sei Teil einer europaweiten Initiative, die den Airlines endlich das Handwerk legen wolle. Die Forderung an die EU-Kommission sei eindeutig: Es brauche klare Standards und verbindliche Maße für kostenfreies Handgepäck. Nur so könnten Verbraucher vor den perfiden Kostenfallen geschützt werden.

Es bleibt abzuwarten, ob die Gerichte den Mut haben werden, den Airlines ihre Grenzen aufzuzeigen. Die bisherige Erfahrung zeigt jedoch: Ohne massiven Druck von außen werden die Billigflieger ihr lukratives Geschäftsmodell kaum freiwillig aufgeben. Für die geplagten Flugreisenden bleibt bis dahin nur der Rat, beim Ticketkauf genau hinzuschauen – oder gleich auf seriösere Anbieter umzusteigen.

Die bittere Wahrheit über vermeintliche Schnäppchen

Am Ende offenbart dieser Skandal eine unbequeme Wahrheit: Die vielgepriesene Demokratisierung des Fliegens durch Billigairlines hat ihren Preis. Während früher ein Flugticket seinen Preis hatte, aber dafür auch eine vollständige Leistung beinhaltete, müssen Passagiere heute bei jedem Buchungsschritt aufpassen, nicht in die nächste Kostenfalle zu tappen. Das Geschäftsmodell der Billigflieger basiere offenbar darauf, den wahren Preis einer Flugreise zu verschleiern und durch versteckte Gebühren nachträglich in die Höhe zu treiben.

Es wird Zeit, dass diesem Treiben ein Riegel vorgeschoben wird. Die Klagen der Verbraucherschützer könnten der Anfang vom Ende dieser unsäglichen Abzockerei sein. Bleibt zu hoffen, dass die Gerichte im Sinne der Millionen betroffenen Flugreisenden entscheiden werden.

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