Kettner Edelmetalle
02.08.2025
08:59 Uhr

Abzocke über den Wolken: Verbraucherschützer ziehen gegen Airlines vor Gericht

Die Zeiten, in denen man für ein paar Euro durch Europa fliegen konnte, sind längst vorbei – zumindest wenn man mehr als eine Zahnbürste mitnehmen möchte. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat nun die Reißleine gezogen und drei Billigfluggesellschaften wegen ihrer fragwürdigen Handgepäckpolitik verklagt. Im Visier der Verbraucherschützer: Easyjet, Wizz Air und Vueling Airlines.

Die Masche der Billigflieger

Was als günstiges Flugangebot daherkommt, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung oft als dreiste Mogelpackung. Die Airlines würden mit Kampfpreisen locken, die jedoch nur ein winziges Handgepäckstück umfassen – gerade groß genug für eine Handtasche oder einen kleinen Rucksack. Wer es wagt, einen normalen Trolley oder eine größere Tasche mitzunehmen, wird zur Kasse gebeten. Ramona Pop, Vorständin des vzbv, nennt das beim Namen: Verbrauchertäuschung.

Die Strategie der Airlines ist so simpel wie perfide: Der Grundpreis wird künstlich niedrig gehalten, indem essenzielle Leistungen ausgelagert und separat berechnet werden. Was früher selbstverständlich war, wird heute als "Extra" verkauft. Ein Geschäftsmodell, das offenbar gegen geltendes EU-Recht verstößt.

Europäisches Recht auf der Seite der Verbraucher

Die Verbraucherschützer berufen sich auf ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2014. Die Luxemburger Richter stellten damals unmissverständlich klar: Die Mitnahme von Handgepäck sei ein unverzichtbarer Bestandteil der Beförderung von Fluggästen – keine Zusatzleistung, für die extra kassiert werden dürfe.

"Die derzeit oft von den Fluggesellschaften angelegten Maßstäbe für Handgepäckgrößen widersprechen EU-Recht"

Diese klare Ansage scheint bei vielen Airlines jedoch auf taube Ohren gestoßen zu sein. Statt sich an die Vorgaben zu halten, werden die Regeln immer kreativer ausgelegt. Was als "angemessenes" Handgepäck durchgeht, definiert jede Airline nach eigenem Gutdünken – meist zu Ungunsten der Passagiere.

Brüssel muss endlich handeln

Die Forderung der Verbraucherschützer nach klaren EU-weiten Standards für kostenfreies Handgepäck ist längst überfällig. Während die EU-Bürokratie sonst gerne bis ins kleinste Detail reguliert – man denke nur an die berüchtigte Gurkenkrümmungsverordnung – herrscht bei den Handgepäckregeln erstaunlicherweise Wildwuchs.

Es kann nicht sein, dass Flugreisende bei jeder Airline aufs Neue rätseln müssen, welche Taschengröße noch kostenfrei ist und ab wann die Gebührenfalle zuschnappt. Hier wäre einmal eine sinnvolle Regulierung gefragt, die tatsächlich den Verbrauchern zugutekäme.

Ein europaweiter Kampf gegen Abzocke

Die Klagen gegen Easyjet, Wizz Air und Vueling sind nur der Anfang. Der vzbv hat bereits zahlreiche weitere Airlines abgemahnt, darunter auch den irischen Billigflieger Ryanair. Die Aktion ist Teil einer europaweiten Initiative – offenbar haben Verbraucher überall auf dem Kontinent genug von den Tricksereien der Fluggesellschaften.

Es bleibt zu hoffen, dass die Gerichte den Airlines endlich klare Grenzen setzen. Denn während die Flugpreise scheinbar sinken, steigen die versteckten Kosten ins Unermessliche. Am Ende zahlt der Kunde oft mehr als bei traditionellen Fluggesellschaften – nur eben scheibchenweise und gut versteckt im Buchungsprozess.

Die Zeiten, in denen Fliegen ein Luxus war, sind vorbei. Doch das bedeutet nicht, dass Airlines ihre Kunden nach Belieben schröpfen dürfen. Es wird Zeit, dass die Politik – sowohl in Brüssel als auch in Berlin – den Verbraucherschutz wieder ernst nimmt und den Wildwuchs bei den Gebühren eindämmt.

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