
410 islamistische Gefährder – und der Innenminister entdeckt plötzlich die Präventivhaft

Es brauchte offenbar erst einen mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day, damit im Bundesinnenministerium jemand die Aktenschränke aufreißt. Nun also die Zahl, die im Grunde jeder Sicherheitspolitiker seit Jahren kennt: 410 Personen führt das Bundeskriminalamt aktuell als islamistische Gefährder. 410 Menschen, denen die Behörden schwerste politisch motivierte Straftaten zutrauen – Terroranschläge inklusive. Dazu, so die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland vorliegenden Angaben, kämen 65 Gefährder aus dem rechtsextremen und 17 aus dem linksextremen Spektrum.
Ein Verhältnis, das für sich spricht
Man muss kein Statistiker sein, um dieses Verhältnis bemerkenswert zu finden. Rund sechsmal so viele islamistische Gefährder wie rechtsextreme, gut vierundzwanzigmal so viele wie linksextreme. Jahrelang wurde in Talkshows, Ministerreden und Förderprogrammen das Bedrohungsbild eher nach politischem Bedarf als nach Aktenlage sortiert. Wer auf die Gefahr des importierten Islamismus hinwies, durfte sich auf Etikettierungen einstellen. Die BKA-Zahlen räumen jetzt mit erfreulicher Nüchternheit auf – auch wenn sie nur jene erfassen, die den Behörden überhaupt bekannt sind. Wie viele Radikalisierte sich in Hinterhof-Moscheen, in Telegram-Gruppen oder in Justizvollzugsanstalten stillschweigend formieren, weiß niemand.
Dobrindts Drei-Punkte-Paket: spät, laut, unverbindlich
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) fordert nun ein Sicherheitspaket. Gefährder sollten nicht mehr nach Jugendstrafrecht behandelt werden, erklärte er in den Tagesthemen, und schon gar nicht auf Bewährung in Freiheit gelangen. Eine bundesweit einheitliche Präventivhaft sei aus seiner Sicht zwingend notwendig, denn es lasse sich nicht ausschließen, dass Gefährder erneut zur Tat schritten. Beim mutmaßlichen Attentäter, so Dobrindt, wäre eine Inhaftierung sinnvoll gewesen. Hinzu kommen soll der verstärkte Einsatz elektronischer Fußfesseln.
Bewegungseinschränkung durch die Fußfessel solle zum Standard gegenüber Gefährdern werden – so die Ankündigung des Ministers.
Nur: Eine Fußfessel ist ein Ortungsgerät, kein Bollwerk. Sie meldet, wo jemand war – nicht, was er in der Jackentasche trägt. Wer glaubt, ein zum Töten entschlossener Fanatiker lasse sich von einem Kunststoffband am Bein beeindrucken, verwechselt Sicherheitspolitik mit Symbolpolitik. Und die Frage, warum ein amtlich als gefährlich eingestufter Mann überhaupt auf Bewährung durch die Republik laufen konnte, bleibt in all der Betriebsamkeit merkwürdig unbeantwortet.
Die Verwaltung der Gefahr statt ihrer Beseitigung
Auffällig ist, was in dem Paket nicht vorkommt: konsequente Abschiebung, entschlossene Rückführung, das Entziehen jeder Aufenthaltsperspektive für jene, die dieses Land verachten und seine Bürger als Beute betrachten. Stattdessen soll der Staat künftig verwalten, überwachen, protokollieren – auf Kosten des Steuerzahlers, der die Bewachung derer finanziert, die er nie eingeladen hat. Das ist die Logik einer Politik, die Symptome dokumentiert, während sie die Ursache tabuisiert.
Hamburgs grüne Justizsenatorin bremst – natürlich
Prompt kam der Widerspruch aus erwartbarer Richtung. Die Vorsitzende der Justizministerkonferenz, Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne), mahnte, man müsse zunächst umfassend aufarbeiten, bevor rechtspolitische Konsequenzen gezogen würden. Erst sei zu prüfen, ob die vorhandenen Instrumente überhaupt ausgeschöpft worden seien; Deutschland verfüge doch über ein breites Instrumentarium, und Gefährdungseinschätzungen blieben ohnehin mit Unsicherheiten behaftet.
Man kennt diese Melodie. Prüfen, aufarbeiten, abwägen – und wenn die öffentliche Erregung verebbt ist, verschwindet die Akte in der Schublade. Bis zum nächsten Mal. Seit 2015 reihen sich Messerattacken, Fahrzeugangriffe und Anschläge zu einer traurigen Chronologie, und jedes Mal folgt dasselbe Ritual aus Bestürzung, Kerzen und Ankündigungen. Dass ein erheblicher Teil der Bevölkerung dieses Muster längst nicht mehr erträgt, ist keine Randmeinung einiger Redaktionen, sondern in Umfragen seit Jahren dokumentierte Realität.
Rechtsstaat heißt nicht Wehrlosigkeit
Selbstverständlich gilt: Keine Strafe ohne Urteil. Wer Präventivhaft einführt, muss sie eng, präzise und richterlich kontrolliert ausgestalten – denn ein unscharfer Gefährderbegriff könnte morgen auch gegen politisch Unbequeme gewendet werden. Doch ein Rechtsstaat, der seine Bürger nicht mehr schützt, verliert seine Legitimation ebenso sicher wie einer, der sie willkürlich einsperrt. Beides zusammen zu denken wäre die Aufgabe einer Regierung, die sich Verantwortung für Deutschland auf die Fahne geschrieben hat.
Bislang jedoch bleibt der Eindruck: Man redet hart, um weich zu handeln. Und der Bürger, der abends überlegt, welche Straße er meidet, welches Fest er auslässt, welchen Bahnhof er umgeht, zahlt die Rechnung für ein Versagen, das keinen Namen tragen darf. Vertrauen in Staat, Währung und Zukunft entsteht so nicht – weshalb es viele Menschen inzwischen vorziehen, ihre Sicherheit selbst zu organisieren, im Kleinen wie im Großen, vom eigenen Umfeld bis zur Absicherung des Ersparten durch physische Sachwerte wie Gold und Silber.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen dar. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Für eigene Entscheidungen ist jeder Leser selbst verantwortlich und sollte gegebenenfalls fachkundigen Rat einholen sowie eigene Recherchen durchführen.










