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01.09.2026
05:44 Uhr
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Zürich kippt das Kopftuch: 87 zu 82 – und zwei Grüne stimmen mit

Zürich kippt das Kopftuch: 87 zu 82 – und zwei Grüne stimmen mit
Symbolbild: KI-generiert

Der Kanton Zürich wagt, was in Deutschland kaum jemand offen auszusprechen wagt: Das Kantonsparlament hat am Montag ein Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen beschlossen. Nach über drei Stunden hitziger Debatte setzte sich der Vorstoß der rechten SVP mit 87 zu 82 Stimmen durch. Betroffen wären künftig Schülerinnen ebenso wie Lehrerinnen.

Eine Stimme Mehrheit – und ein bemerkenswerter Bruch

Berichten Schweizer Medien zufolge stimmten neben der SVP auch die liberale FDP und die nationalkonservative EDU geschlossen zu. Hinzu kamen Abgeordnete der evangelischen EVP und der Grünliberalen.

Besonders pikant: Zwei Abgeordnete der Grünen scherten aus der Parteilinie aus und votierten für das Verbot – obwohl ihre Fraktion es strikt ablehnte. Sechs Grünliberale enthielten sich, SP, Mitte und Alternative Liste stellten sich dagegen. Eine einzige Stimme entschied.

„Kein Problem mit dem Islam" – die Argumente der Befürworter

Die SVP begründete ihren Antrag mit Gleichberechtigung und der religiösen Neutralität der Volksschule. Das Kopftuch sei kein beliebiges Glaubenssymbol, sondern Ausdruck der Ungleichbehandlung von Frauen und Mädchen, argumentierte der Abgeordnete Tobias Infortuna.

„Wir haben kein Problem mit dem Islam, aber der radikale Islam hat ein Problem mit Frauen."

Seine Parteikollegin Sandra Bossert zitierte die deutsche Feministin Alice Schwarzer, die das Kopftuch als „Zeichen der Unfreiheit" bezeichnet hatte. Ein Satz, der in deutschen Talkshows längst als Provokation gilt – in Zürich reichte er für eine Mehrheit.

Die Gegenseite warnte vor Stigmatisierung. Das Kopftuch sei an Zürcher Schulen ein Randphänomen, mit dem die Schulen pragmatisch umgingen, so die Grünen. Die sozialdemokratische Abgeordnete Mandy Abou Shoak nannte die Debatte „respektlos"; muslimischen Frauen werde abgesprochen, selbst über ihre Kleidung zu entscheiden.

Jetzt beginnt der juristische Hürdenlauf

Beschlossen ist noch längst nicht umgesetzt. Der Regierungsrat muss binnen zwei Jahren eine verfassungskonforme Gesetzesvorlage vorlegen. Bildungsdirektorin Silvia Steiner von der ablehnenden Mitte-Partei betonte laut Medienberichten, Religionsfreiheit und Bundesrecht seien zu beachten.

Und genau da wird es eng. Das Schweizer Bundesgericht kassierte im Dezember 2015 ein Kopftuchverbot der Schulgemeinde St. Margrethen für eine Schülerin – der Eingriff in die Glaubensfreiheit sei unverhältnismäßig. Auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte im Januar 2015 pauschale Kopftuchverbote für Lehrkräfte für unvereinbar mit dem Grundgesetz.

Die Schweiz und Österreich handeln – Deutschland diskutiert

Zürich steht nicht allein. Das Aargauer Parlament sprach sich für ein Verbot bei Schülerinnen unter 16 Jahren aus, St. Gallen beschloss eines für Lehrerinnen, wie es in Bern und Schwyz bereits gilt. In Genf erfasst das Verbot sämtliche Staatsangestellte.

In Österreich ist man bereits weiter: Dort trat zum 1. September 2026 ein bundesweites Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren in Kraft, beschlossen mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS. Die Islamische Glaubensgemeinschaft kündigte Medienberichten zufolge rechtliche Schritte an.

Und in Deutschland? Hier wird das Thema seit Jahren zerredet, an Gerichte delegiert und in Kommissionen entsorgt. Aus Sicht unserer Redaktion zeigt Zürich vor allem eines: Wo Parlamente sich trauen zu entscheiden, wird Politik wieder sichtbar. Ob das Verbot juristisch hält, ist eine andere Frage – die Debatte darüber ist längst überfällig.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar.

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