
Zins-Hammer vom Finanzamt: Steuernachzahlungen kosten bald das Doppelte!

Die Bundesregierung will die Zinsen auf Steuernachzahlungen ab dem 1. Januar 2027 verdoppeln, von 1,8 auf 3,6 Prozent im Jahr. So steht es im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026, den das Kabinett im August beschlossen hat und der seit Anfang Oktober im Bundestag beraten wird. Am härtesten trifft es Unternehmer, deren Betriebsprüfung sich über Jahre zieht.
Eine Rechnung, die wehtut
Ein Beispiel: Ein Betrieb muss 100.000 Euro Steuern nachzahlen, und der Zinslauf umfasst zwei volle Jahre. Nach heutigem Recht wären dafür 3.600 Euro Zinsen fällig. Mit dem neuen Satz wären es 7.200 Euro. Der Fehler ist derselbe, die Prüfung auch, aber der Preis verdoppelt sich.
Technisch soll der Monatszins nach § 233a der Abgabenordnung von 0,15 auf 0,3 Prozent steigen. Gelten soll das für alle Verzinsungszeiträume ab 2027. Für frühere Zeiträume bleiben die alten Sätze bestehen. Der Zinslauf beginnt wie bisher 15 Monate nach Ende des Jahres, in dem die Steuer entstanden ist.
Das Argument: Die Marktzinsen sind gestiegen
Die Regierung begründet den Schritt mit dem höheren Zinsniveau. Der Basiszinssatz sei seit Anfang 2022 deutlich gestiegen. Als Maßstab dienten laut Gesetzesbegründung die Zinsen für Konsumentenkredite und Spareinlagen aus der Bundesbank-Statistik, gemittelt über 2024 und 2025.
Die Vorgeschichte gehört dazu. Jahrzehntelang verlangte der Fiskus sechs Prozent im Jahr, auch dann noch, als Sparer bei der Bank längst nichts mehr bekamen. Erst das Bundesverfassungsgericht stoppte diesen Wuchersatz. Danach senkte der Gesetzgeber den Zins rückwirkend ab 2019 auf 1,8 Prozent. Der Staat hat sich also nie von selbst bewegt, sondern musste dazu gezwungen werden. Jetzt, wo es der Staatskasse nützt, geht es auf einmal schnell.
Ein gutes Geschäft für die Staatskasse
Laut Medienberichten, die sich auf den Gesetzentwurf stützen, rechnet der Bund allein für 2027 mit rund 60 Millionen Euro zusätzlich. Bis 2031 sollen es mehr als 600 Millionen Euro sein. Das Haus von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) spricht von einer Anpassung an den Markt. Kritiker sehen darin eher eine neue Einnahmequelle für einen Haushalt, dem trotz Rekord-Sondervermögen Milliarden fehlen.
Fair für beide Seiten? Nur auf den ersten Blick
Der neue Satz soll auch für Erstattungszinsen gelten, also wenn das Finanzamt Geld zurückzahlen muss. Das wirkt fair. Es gibt aber einen Haken: Privatleute müssen Erstattungszinsen als Kapitalertrag versteuern. Nachzahlungszinsen können sie dagegen nicht steuerlich absetzen. Am Ende gewinnt der Fiskus doppelt.
Dazu kommt ein Punkt, den viele Mittelständler kennen: Wie lange eine Betriebsprüfung dauert, bestimmt meist die Behörde und nicht der Unternehmer. Jeder Monat, den sich das Verfahren hinzieht, wird künftig doppelt so teuer.
Was Betroffene jetzt tun können
Ganz ausgeliefert ist man nicht. Wer mit einer Nachzahlung rechnet, kann vorbeugen:
- Freiwillig vorab zahlen: Beträge, die vor dem Steuerbescheid ans Finanzamt gehen, können die Zinslast senken.
- Vorauszahlungen anpassen lassen: Steigt der Gewinn deutlich, kann eine rechtzeitige Erhöhung böse Überraschungen verhindern.
- Erklärungen früh abgeben: Wer zügig einreicht, verkürzt den Zinslauf bei Nachzahlungen.
Noch ist nichts endgültig beschlossen. Das Gesetz braucht die Zustimmung des Bundesrates. Wird es so verabschiedet, wie es aussieht, hat der Staat für sich selbst wieder eine Rendite geschaffen, die er seinen Bürgern auf dem Sparbuch jahrelang nicht gegönnt hat.
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Er gibt die Meinung unserer Redaktion und die uns vorliegenden Informationen wieder. Für Ihre persönliche Situation wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.










