Kettner Edelmetalle
15.07.2026
14:25 Uhr

Wenn Kabarett zum Staatsakt wird: Der Fall Steimle offenbart Deutschlands Humorlosigkeit

Es ist ein bemerkenswertes Schauspiel, das sich derzeit in Sachsen-Anhalt abspielt. Gegen den bekannten Kabarettisten Uwe Steimle ermittelt die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau. Der Vorwurf: Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, festgeschrieben in Paragraf 126 des Strafgesetzbuchs. Ein Kabarettist, der wegen kabarettistischer Zuspitzungen ins Visier der Justiz gerät – man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen.

Der Anlass: Bissige Sprüche auf einer AfD-Veranstaltung

Steimle hatte am Dienstagabend bei einer Veranstaltung der AfD in Dessau-Roßlau gesprochen. Dort nahm er das neue Porträtbild Angela Merkels im Berliner Bode-Museum aufs Korn. Die frühere Kanzlerin habe sich für eine Darstellung im Stehen entschieden, so Steimle, „weil sie ahnt, sie wird bald sitzen“. Ein Wortspiel, das an der Grenze wandelt – zweifellos. Doch handelt es sich hier um eine echte Bedrohung oder schlicht um die überspitzte Rhetorik eines Satirikers, der seit Jahrzehnten sein Publikum mit provokanten Pointen unterhält?

„Wenn ich Friedrich Merz sehe, frage ich mich manchmal, wo ist eigentlich Stauffenberg, wenn man ihn mal wirklich braucht.“

Es ist vor allem dieser Satz, der die juristische Maschinerie in Bewegung gesetzt haben dürfte. Die Anspielung auf Claus Schenk Graf von Stauffenberg, jenen Widerstandskämpfer, der am 20. Juli 1944 das gescheiterte Attentat auf Hitler unternahm, ist in der Tat starker Tobak.

Die eigentliche Pointe: Die Betroffenen wollten gar nicht klagen

Und hier wird es besonders pikant. Denn weder Friedrich Merz noch Angela Merkel haben offenbar überhaupt Anzeige erstattet. Nach Angaben des Spiegel teilte das Bundeskanzleramt mit, Merz erstatte grundsätzlich keine Anzeigen wegen Beleidigung – auch in diesem Fall nicht. Eine Sprecherin Merkels erklärte, die Ex-Kanzlerin habe zu ihrer Amtszeit keine Strafanträge gestellt und halte auch nach ihrem Ausscheiden an dieser Linie fest.

Wer also hat die Lawine losgetreten? Diese Frage bleibt offen. Fest steht: Die Staatsanwaltschaft ermittelt, obwohl die vermeintlich Geschädigten abwinken. Es entsteht der fatale Eindruck, dass hier ein übereifriger Apparat glaubt, den politischen Diskurs mit den Mitteln des Strafrechts sortieren zu müssen.

Ein Muster, das nachdenklich stimmen sollte

Steimle ist kein Unbekannter im Reigen jener, die sich dem staatlich verordneten Meinungskorridor verweigern. Während der Corona-Zeit protestierte er lautstark gegen die drakonischen Verbote, kritisierte Merkels Flüchtlingspolitik und stellte sich an die Seite der Maßnahmen-Gegner. Ein unbequemer Geist also – und genau solche Geister scheinen es in der heutigen Bundesrepublik zunehmend schwer zu haben.

Man darf sich fragen: Wo ist eigentlich die vielbeschworene Kunstfreiheit geblieben? Wo die Toleranz gegenüber der spitzen Zunge des Kabarettisten, dessen Handwerk seit Jahrhunderten in der überzeichneten Provokation besteht? Kabarett, das niemandem mehr wehtun darf, ist kein Kabarett mehr, sondern zahnlose Hofberichterstattung.

Ein Prüfstein für die Meinungsfreiheit

Ob Steimles Sprüche geschmackvoll waren, darüber lässt sich trefflich streiten. Doch der Weg vom geschmacklosen Witz zur staatsanwaltschaftlichen Ermittlung ist ein gefährlich kurzer geworden. Er offenbart einen Zustand, in dem die Grenzen des Sagbaren immer enger gezogen werden – und zwar ausgerechnet gegen jene, die der herrschenden Politik kritisch gegenüberstehen. Ein Großteil der Bürger dieses Landes dürfte längst das ungute Gefühl teilen, dass mit zweierlei Maß gemessen wird.

Am Ende bleibt die bittere Ironie: Ein Land, das über die Zuspitzungen eines Kabarettisten mit dem Strafgesetzbuch wedelt, während echte Kriminalität auf den Straßen grassiert, hat womöglich seine Prioritäten gründlich verwechselt.

Hinweis: Der vorliegende Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt ausdrücklich keine Rechtsberatung dar. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt.

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