
Wenn der Staat entscheidet, was du zuerst siehst: Die schleichende Umordnung unserer digitalen Öffentlichkeit
Es war eine jener Fragen, auf die ein selbstbewusster Rechtsstaat eine klare Antwort haben sollte. Doch was die Bundesregierung in der Regierungspressekonferenz lieferte, war nichts als ein nebulöses Wortgewölk. Die Frage drehte sich um nichts Geringeres als die Zukunft unserer Meinungsfreiheit im digitalen Zeitalter – und um Pläne, die einem aufmerksamen Beobachter den kalten Schauer über den Rücken jagen sollten.
Der dritte Weg des Schweigens
Auf die Pläne der Landesmedienanstalten angesprochen, wonach soziale Netzwerke künftig Inhalte sogenannter „Public-Value-Medien“ wie ARD und ZDF algorithmisch bevorzugt ausspielen sollen, hätte es eigentlich nur zwei ehrliche Reaktionen geben können: Zustimmung oder Ablehnung. Der Vize-Regierungssprecher entschied sich stattdessen für die altbewährte Methode des politischen Establishments – das Ausweichen.
Presse- und Meinungsfreiheit, so hieß es, seien für die Bundesregierung ein „ganz hohes Gut“. Eine schöne Floskel. Doch sobald es konkret wurde, verstummte das Bekenntnis. Mit dem Hinweis, die Landesmedienanstalten seien „keine Anstalten des Bundes“, zog man sich elegant aus der Affäre. Formal korrekt – politisch jedoch entlarvend.
Wer die Freiheit der Medien beschwört, müsste zumindest erkennen lassen, wo die eigenen roten Linien verlaufen. Genau diese Klarheit blieb aus.
Vom Angebot zum einzelnen Gedanken
Worum geht es konkret? Bislang betraf das Public-Value-System lediglich die Auffindbarkeit ganzer Medienangebote auf Benutzeroberflächen – etwa auf Smart-TVs oder in Fahrzeugsystemen. Privilegiert war das Gesamtangebot, nicht der einzelne Inhalt. Ein durchaus relevanter Unterschied.
Doch das nun bekannt gewordene Modellpapier der Bayerischen Landeszentrale und der Landesanstalt für Medien NRW will diese Logik in einer Weise verschieben, die man getrost als Systemwechsel bezeichnen darf. Künftig soll von einer „angebots- zu einer inhaltsbezogenen Logik“ übergegangen werden. Technokratisch klingt das. In Wahrheit ist es ein tiefer Eingriff in die freie Meinungsbildung.
Ein dreistufiges Verfahren der Bevormundung
Geplant ist ein mehrstufiges Verfahren, das in seiner Tragweite kaum zu überschätzen ist:
- Zunächst sollen „verlässliche Anbieter“ identifiziert werden, die nach journalistischen Standards arbeiten.
- Anschließend sollen einzelne Inhalte dieser Anbieter als besonders relevant markiert werden.
- Schließlich sollen diese Beiträge in den algorithmischen Empfehlungssystemen „leichter auffindbar“ gemacht werden.
Und damit nicht genug: Im Papier wird sogar ausdrücklich eine gesetzliche Quote als zielführend ins Spiel gebracht. Eine Quote für Meinungen. Man lese diesen Satz noch einmal in Ruhe.
Wer bestimmt eigentlich, was „verlässlich“ ist?
Hier liegt der Kern des Problems. Wer entscheidet, welcher Anbieter als „verlässlich“ gilt? Wer markiert, welche Inhalte „besonders relevant“ sind? Es überrascht wenig, dass in den aktuellen Empfehlungen die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF ganz oben thronen – jene Anstalten also, die der Bürger zwangsweise mit über acht Milliarden Euro jährlich finanziert.
Man verteidigt das Vorhaben mit dem Hinweis, es gehe nicht um Zensur, sondern um „Vielfaltssicherung“. Eine bemerkenswerte sprachliche Pirouette. Denn was hier als Schutz der Vielfalt verkauft wird, ist in Wahrheit deren Beschneidung. Aus diskriminierungsfreier Auffindbarkeit würde normativ erwünschte Sichtbarkeit. Der Staat – oder seine „staatsfern“ organisierten Aufsichtsstrukturen – mischte plötzlich mit, welche Gedanken der Bürger sieht und welche im digitalen Rauschen untergehen.
Die Mär von der Staatsferne
Natürlich wird man uns erklären, dass nicht die Regierung entscheide, sondern ein Verfahren der Landesmedienanstalten über die sogenannte Kommission für Zulassung und Aufsicht. Doch wer glaubt ernsthaft an die politische Unschuld eines solchen Apparats? „Staatsfern“ heißt eben noch lange nicht „unpolitisch“. Es handelt sich um eine regulatorisch gerahmte Vorauswahl – und damit um einen Eingriff in das, was eine freie Gesellschaft eigentlich ausmacht: den ungehinderten Wettstreit der Meinungen.
Die eigentliche Frage
Noch ist all dies kein Gesetz. Doch die Richtung ist unverkennbar. Je weiter die Länder ihre Reformvorhaben unter dem Dach des Digitale-Medien-Staatsvertrags ausformulieren, desto schwerer wird es für die Bundesregierung, sich hinter Zuständigkeitsfragen zu verschanzen. Am Ende geht es nicht um trockene Medienordnung, sondern um eine zutiefst demokratische Grundfrage: Wie frei soll die digitale Öffentlichkeit in diesem Land künftig noch sein?
Ein Großteil der Bürger dürfte diese schleichende Bevormundung mit wachsendem Misstrauen verfolgen. Denn wer sich noch erinnert, wie freie Gesellschaften aussehen sollten, der weiß: Eine Demokratie, die ihren Bürgern vorsortiert, welche Wahrheiten sie zuerst sehen dürfen, hat den Glauben an die Mündigkeit dieser Bürger längst aufgegeben.
Was bleibt: Vertrauen in Beständiges
In einer Zeit, in der selbst die Sichtbarkeit von Informationen zur Verhandlungsmasse politischer Gremien wird, gewinnt eine alte Wahrheit neue Brisanz: Wahre Unabhängigkeit lässt sich nicht algorithmisch verordnen. Wer sein Vermögen wie seine geistige Freiheit bewahren will, sollte auf das setzen, was sich keiner Quote und keiner Aufsichtsbehörde beugt. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber entziehen sich jeder staatlichen Priorisierung – sie sind seit Jahrtausenden ein verlässlicher Anker in unruhigen Zeiten und eine sinnvolle Ergänzung eines breit gestreuten Vermögens.
Hinweis der Redaktion: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen wieder und stellt keine Rechtsberatung dar. Für individuelle rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen fachkundigen Rechtsberater. Die genannten Einschätzungen zu Vermögensfragen stellen keine Anlageberatung dar. Jeder Anleger ist für seine Entscheidungen selbst verantwortlich und sollte eigenständig ausreichend recherchieren.
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