Kettner Edelmetalle
01.08.2025
18:26 Uhr

Wenn Denunziation straffrei bleibt: SPD-Politikerin nach „Fahndungsplakat"-Skandal freigesprochen

Ein Urteil, das einem die Sprache verschlägt: Die Leipziger SPD-Politikerin Irena Rudolph-Kokot darf ungestraft sensible Daten von Menschen verbreiten, die während der Corona-Zeit für ihre Grundrechte eintraten. Das Amtsgericht Leipzig sah darin lediglich den Versuch einer „sozialen Ächtung" – als wäre das in einem Rechtsstaat ein legitimes Mittel der politischen Auseinandersetzung.

Digitale Hetzjagd mit richterlichem Segen

Was sich im Jahr 2022 abspielte, erinnert an dunkelste Zeiten deutscher Geschichte: Rudolph-Kokot teilte auf der Plattform X einen Beitrag der linksextremistischen Seite Indymedia, der nichts anderes als digitale Steckbriefe enthielt. Namen, Adressen und diffamierende „Fahndungsplakate" mit Titeln wie „Querdenker und Nazifreund" oder „Neo-Nazi, Waffenhändler, Coronaleugner" wurden dort zur Schau gestellt. Menschen, deren einziges „Verbrechen" es war, die Corona-Maßnahmen kritisch zu hinterfragen, wurden wie Freiwild präsentiert.

Die SPD-Politikerin garnierte ihre Weiterverbreitung noch mit dem zynischen Kommentar: „Hier eine gute Darstellung, wem genau die Stadt Leipzig und die Polizei Sachsen regelmäßig seit zwei Jahren den roten Teppich ausrollt." Eine Formulierung, die zeigt, wie tief die Verachtung für Andersdenkende in Teilen der politischen Linken verwurzelt ist.

Wenn Opfer zu Tätern gemacht werden

Die Folgen dieser digitalen Pranger-Aktion waren vorhersehbar und verheerend: Eine Zeugin berichtete vor Gericht, dass sie und ihr auf den Plakaten abgebildeter Freund nach der Veröffentlichung Morddrohungen erhielten. Sie wurde als „Nazischlampe" beschimpft – ein Begriff, der die ganze Perfidie dieser modernen Hexenjagd offenbart. Menschen, die nichts weiter taten, als von ihrem Demonstrationsrecht Gebrauch zu machen, wurden zu Zielscheiben linker Gewaltfantasien.

Doch was macht die Justiz? Richterin Ute Fritsch spricht die Denunziantin frei. Die Begründung liest sich wie eine Bankrotterklärung des Rechtsstaats: Da Rudolph-Kokot „lediglich" die soziale Ächtung der Betroffenen beabsichtigt habe, sei ihr Verhalten nicht strafbar. Man reibt sich verwundert die Augen: Seit wann ist die gezielte soziale Vernichtung von Menschen ein legitimes Mittel in einer Demokratie?

Die Doppelmoral der deutschen Justiz

Man stelle sich nur einmal vor, ein AfD-Politiker hätte Ähnliches getan. Die medialen und juristischen Reaktionen wären vernichtend gewesen. Hausdurchsuchungen, Untersuchungshaft, jahrelange Prozesse – das volle Programm staatlicher Repression hätte sich entfaltet. Doch wenn eine SPD-Politikerin Menschen an den digitalen Pranger stellt, wird dies als Kavaliersdelikt abgetan.

Diese Zweiklassenjustiz ist symptomatisch für den Zustand unseres Landes. Während Bürger, die friedlich gegen unverhältnismäßige Corona-Maßnahmen demonstrierten, als „Gefährder der Demokratie" gebrandmarkt wurden, dürfen ihre Denunzianten ungestraft agieren. Die Botschaft ist klar: Wer auf der „richtigen" Seite steht, dem wird alles verziehen.

Ein gefährlicher Präzedenzfall

Das Urteil sendet ein fatales Signal: Digitale Hetzjagden sind in Deutschland offenbar straffrei, solange sie sich gegen die „richtigen" Opfer richten. Was bedeutet das für unsere Gesellschaft? Müssen kritische Bürger künftig damit rechnen, dass ihre persönlichen Daten von selbsternannten Blockwarten ins Netz gestellt werden – mit richterlichem Segen?

Die Geschichte lehrt uns, wohin es führt, wenn Denunziation zur akzeptierten Praxis wird. In der DDR war es die Stasi, im Dritten Reich die Gestapo – heute sind es offenbar linke Aktivisten mit SPD-Parteibuch, die unliebsame Mitbürger der sozialen Vernichtung preisgeben dürfen.

Die wahren Demokratiefeinde

Ironischerweise wurde Rudolph-Kokot in einem anderen Verfahren wegen der Beleidigung eines Polizisten als „Nazi" zu einer Geldstrafe verurteilt. Das zeigt die ganze Absurdität: Die Beleidigung eines Beamten wiegt schwerer als die Gefährdung von Menschenleben durch digitale Hetzjagden. Welch ein Armutszeugnis für unseren Rechtsstaat!

Es ist höchste Zeit, dass die schweigende Mehrheit in diesem Land aufwacht. Wenn soziale Ächtung als legitimes Mittel der politischen Auseinandersetzung akzeptiert wird, ist der Weg zur totalen Gesinnungsdiktatur nicht mehr weit. Die wahren Demokratiefeinde sitzen nicht bei friedlichen Demonstranten, sondern bei jenen, die Andersdenkende mundtot machen wollen – und bei Richtern, die das auch noch gutheißen.

Das Urteil von Leipzig ist mehr als nur ein juristischer Skandal. Es ist ein Symptom für den schleichenden Verfall unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Wenn wir nicht bald gegensteuern, werden wir in einem Land aufwachen, in dem Denunziation wieder zum guten Ton gehört – diesmal unter dem Deckmantel des „Kampfes gegen rechts". Die Geschichte wiederholt sich, nur die Vorzeichen haben sich geändert.

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