
Verwaltungsgericht zwingt Merz-Regierung zur Aufnahme afghanischer Migranten
Die schwarz-rote Koalition unter Friedrich Merz steht vor ihrer ersten großen migrationspolitischen Bewährungsprobe. Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem brisanten Eilbeschluss entschieden, dass die Bundesregierung 14 Afghanen unverzüglich Visa zur Einreise nach Deutschland erteilen müsse. Die Entscheidung vom 7. Juli 2025 könnte weitreichende Folgen für tausende weitere Afghanen haben, die noch auf ihre Einreise warten.
Das Erbe der Ampel-Koalition
Was Annalena Baerbock und Nancy Faeser der neuen Bundesregierung hinterlassen haben, entpuppt sich zunehmend als politischer Sprengsatz. Das umstrittene Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan, das die ehemalige Außenministerin und die damalige Innenministerin aufgesetzt hatten, bindet nun die Nachfolgeregierung rechtlich. Rund 2.400 Personen erhielten unter der Ampel-Koalition Aufnahmezusagen und warten derzeit in Pakistan auf ihre Ausreise nach Deutschland.
Die Antragstellerin, eine afghanische Wissenschaftlerin und Schriftstellerin, hatte bereits im Oktober 2023 eine solche Zusage vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhalten. Gemeinsam mit 13 Familienangehörigen, darunter mehrere kleine Kinder, harrt sie seitdem in Pakistan aus. Die deutsche Botschaft in Islamabad verweigerte jedoch bislang die Visaerteilung – ein Vorgehen, das das Verwaltungsgericht nun für rechtswidrig erklärt hat.
Rechtliche Bindung trotz politischem Kurswechsel
Die Berliner Verwaltungsrichter stellten unmissverständlich klar: Die Bundesrepublik Deutschland könne sich nicht einfach von freiwillig eingegangenen und weiter wirksamen Bindungen lösen. Zwar stehe es der neuen Regierung frei, das Aufnahmeprogramm zu beenden und keine neuen Zusagen mehr zu erteilen. Die bereits erteilten, bestandskräftigen Aufnahmezusagen seien jedoch rechtlich bindend und müssten eingehalten werden.
Diese Entscheidung trifft die Koalition aus CDU/CSU und SPD an einem empfindlichen Punkt. Während man sich einig war, das wegen massiver Sicherheitsbedenken kritisierte Programm zu beenden, herrscht Uneinigkeit über den Umgang mit den Altfällen. Das Bundesinnenministerium hatte zuletzt noch betont, die Einreisen seien "weiterhin ausgesetzt", während eine Prüfung laufe, wie die Aufnahmeverfahren "soweit wie möglich" beendet werden könnten.
Intransparenz und fragwürdige Zusammenarbeit
Besonders brisant macht den Fall die undurchsichtige Zusammenarbeit der Vorgängerregierung mit privaten, migrationsfördernden Organisationen wie der "Kabul Luftbrücke". Diese NGOs spielten eine zentrale Rolle bei der Auswahl der Aufzunehmenden – ein Vorgehen, das erhebliche Sicherheitsbedenken aufwarf. Wer genau nach welchen Kriterien für eine Aufnahme in Deutschland ausgewählt wurde, blieb oft im Dunkeln.
Die jetzige Gerichtsentscheidung könnte einen Dominoeffekt auslösen. Sollte der Beschluss rechtskräftig werden, dürften weitere der 2.400 Afghanen mit Aufnahmezusagen ähnliche Eilanträge stellen. Die neue Bundesregierung sähe sich dann gezwungen, Menschen aufzunehmen, deren Hintergründe möglicherweise nur unzureichend geprüft wurden.
Migration als Dauerthema
Der Fall zeigt einmal mehr, wie die Migrationspolitik der vergangenen Jahre Deutschland in eine Sackgasse manövriert hat. Während die Kriminalitätsstatistiken Rekordhöhen erreichen und die Bevölkerung zunehmend beunruhigt ist über die Sicherheitslage im Land, zwingen Gerichte die Politik zur Fortsetzung einer gescheiterten Willkommenspolitik. Die Bürger fragen sich zu Recht: Wann wird endlich eine Migrationspolitik betrieben, die deutsche Interessen in den Vordergrund stellt?
Friedrich Merz, der im Wahlkampf eine härtere Gangart in der Migrationspolitik versprochen hatte, steht nun vor der Herausforderung, zwischen rechtlichen Verpflichtungen und politischen Versprechen zu navigieren. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin macht deutlich: Ein echter Kurswechsel in der Migrationspolitik wird nicht einfach werden, solange die rechtlichen Altlasten der Vorgängerregierungen nachwirken.
"Die Bundesrepublik Deutschland kann sich nicht von freiwillig eingegangenen und weiter wirksamen Bindungen lösen" – mit dieser Feststellung des Gerichts wird klar, dass die migrationspolitischen Fehler der Vergangenheit noch lange nachwirken werden.
Es bleibt abzuwarten, ob die Bundesregierung gegen den Beschluss in Berufung geht oder sich dem Urteil beugt. In jedem Fall zeigt dieser Vorfall: Deutschland braucht dringend eine grundlegende Reform seiner Migrationspolitik, die nicht nur neue Zuwanderung begrenzt, sondern auch mit den Altlasten vergangener Fehlentscheidungen aufräumt.