
Verfassungsschutz Brandenburg: Wenn DDR-Vergleiche plötzlich "rechtsextrem" sind
Der Brandenburger Verfassungsschutz hat es wieder einmal geschafft, sich selbst zu ĂŒberbieten. In einem Gutachten, das eigentlich erst am Donnerstag der Ăffentlichkeit prĂ€sentiert werden sollte, wird der AfD-Landesverband Brandenburg als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft. Die BegrĂŒndung? Unter anderem sogenannte "geschichtspolitisch motivierte DDR-Vergleiche". Man könnte meinen, wir leben in einer Satire.
Wenn Geschichtsvergleiche zur Staatsbedrohung werden
Was genau hat die AfD-Politiker denn so Verwerfliches gesagt? Der Landtagsabgeordnete Dennis Hohloch wagte es tatsĂ€chlich, am Tag der Deutschen Einheit daran zu erinnern, dass vor 33 Jahren mutige Menschen das sozialistische Experiment beendeten. Seine Warnung, dass sich so etwas mit den GrĂŒnen nicht wiederholen dĂŒrfe, reichte dem Verfassungsschutz offenbar fĂŒr eine Einstufung als verfassungsfeindlich.
Noch absurder wird es bei Andreas Kalbitz, der anlĂ€sslich des Jahrestages des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 darauf hinwies, dass auch heute regierungskritische KrĂ€fte verunglimpft wĂŒrden. Eine Feststellung, die der Verfassungsschutz mit seiner eigenen Einstufung ironischerweise selbst bestĂ€tigt.
Die Ironie der Geschichte
Besonders pikant: WĂ€hrend die AfD fĂŒr ihre DDR-Vergleiche als extremistisch gebrandmarkt wird, scheint niemand ein Problem damit zu haben, wenn linke Politiker und Aktivisten bei jeder Gelegenheit "Nie wieder ist jetzt" skandieren und ihre politischen Gegner als Nazis diffamieren. Diese inflationĂ€re Verwendung von NS-Vergleichen, die tatsĂ€chlich eine Verharmlosung der historischen Verbrechen darstellt, wird vom Verfassungsschutz offenbar nicht als problematisch eingestuft.
Der wahre Skandal: Die BestÀtigung der Kritik
Was der Brandenburger Verfassungsschutz hier betreibt, ist nichts anderes als die BestĂ€tigung genau jener Kritik, die er als extremistisch einstuft. Wenn Bundestagsabgeordneter Steffen KotrĂ© warnt, dass Freiheitsrechte "in kleinen Scheiben" abgebaut wĂŒrden, und dafĂŒr vom Verfassungsschutz beobachtet wird, dann beweist das doch nur die Richtigkeit seiner Aussage.
Die Tatsache, dass ein Vergleich zwischen der schleichenden Entrechtung in der frĂŒhen DDR und heutigen Entwicklungen als verfassungsfeindlich gilt, sollte jeden nachdenklich stimmen. Gerade im Osten Deutschlands, wo die Menschen die Mechanismen totalitĂ€rer Systeme aus eigener Erfahrung kennen, werden solche Parallelen besonders sensibel wahrgenommen.
Ein GefÀlligkeitsgutachten?
Man muss sich fragen, ob hier nicht ein politisch motiviertes GefÀlligkeitsgutachten vorliegt. Die zitierten Aussagen der AfD-Politiker mögen pointiert sein, aber extremistisch? Wenn die Warnung vor einer Wiederholung sozialistischer Experimente oder die Kritik an der Migrationspolitik bereits als Extremismus gelten, dann haben wir ein ernsthaftes Problem mit unserem DemokratieverstÀndnis.
Die eigentliche Gefahr fĂŒr die Demokratie
Die wahre Gefahr fĂŒr unsere Demokratie geht nicht von Politikern aus, die historische Vergleiche ziehen und vor autoritĂ€ren Tendenzen warnen. Sie geht von einem Verfassungsschutz aus, der offenbar zum verlĂ€ngerten Arm der etablierten Politik geworden ist und missliebige Meinungen kriminalisiert.
Es ist kein Zufall, dass die AfD gerade in Brandenburg und anderen ostdeutschen BundeslĂ€ndern so stark ist. Die Menschen dort haben ein feines GespĂŒr fĂŒr Propaganda und staatliche Bevormundung entwickelt. Sie erkennen, wenn unter dem Deckmantel des "Kampfes gegen Rechts" die Meinungsfreiheit eingeschrĂ€nkt und politische Opposition delegitimiert wird.
Was wir hier erleben, ist nichts anderes als der Versuch, eine unbequeme Opposition mundtot zu machen. Dass dafĂŒr ausgerechnet Warnungen vor totalitĂ€ren Tendenzen als BegrĂŒndung herhalten mĂŒssen, entbehrt nicht einer gewissen tragischen Komik. Der Verfassungsschutz bestĂ€tigt mit seinem Vorgehen genau das, was er der AfD als extremistische Aussage vorwirft: Die schleichende Aushöhlung demokratischer Grundrechte.
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