
Todesfahrt von Leipzig: Anklage wegen zweifachen Mordes erhoben

Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat Anklage gegen einen 33-jĂ€hrigen Deutschen erhoben. Er soll am 4. Mai 2026 mit einem Auto durch die belebte FuĂgĂ€ngerzone der Leipziger Innenstadt gerast sein. Zwei Menschen starben, acht wurden verletzt. Das teilte die Behörde am Freitag mit.
Die Anklage vor dem Schwurgericht des Landgerichts Leipzig hat es in sich: Mord in zwei tateinheitlichen FĂ€llen, versuchter Mord in 85 FĂ€llen, schwerer gefĂ€hrlicher Eingriff in den StraĂenverkehr in 91 FĂ€llen und gefĂ€hrliche Körperverletzung in acht FĂ€llen.
85 Menschen sollen in Lebensgefahr geschwebt haben
85 mutmaĂliche Mordversuche â diese Zahl macht das AusmaĂ erst greifbar. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Beschuldigte den Tod all dieser Passanten zumindest billigend in Kauf genommen habe.
Vier Menschen wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft direkt vom Fahrzeug erfasst, vier weitere durch den Zusammenprall mit umgerissenen Personen verletzt. Die Behörde sieht die Mordmerkmale HeimtĂŒcke, sonst niedrige BeweggrĂŒnde und gemeingefĂ€hrliche Mittel als erfĂŒllt an.
Der Tatort war die Grimmaische StraĂe â Leipzigs Einkaufsmeile, mitten am Nachmittag, unweit von UniversitĂ€t, Markt und Thomaskirche. Medienberichten zufolge legte der Wagen rund 450 Meter durch die FuĂgĂ€ngerzone zurĂŒck, ehe ihn Poller stoppten. Getötet wurden eine 63-jĂ€hrige Frau und ein 77-jĂ€hriger Mann.
Psychiatrie oder GefÀngnis? Das Gutachten kippt die Lage
Nach der vorlĂ€ufigen Festnahme kam der Angeschuldigte in ein psychiatrisches Krankenhaus. Doch ein vorlĂ€ufiges forensisch-psychiatrisches Gutachten sieht laut Staatsanwaltschaft keine Anhaltspunkte fĂŒr SchuldunfĂ€higkeit oder verminderte SchuldfĂ€higkeit.
Die Konsequenz: Die Behörde hat beantragt, den Unterbringungsbefehl aufzuheben und stattdessen Haftbefehl zu erlassen. Das Landgericht hat darĂŒber noch nicht entschieden. Der Mann ist nicht vorbestraft, gegenĂŒber den Ermittlern schwieg er, gegenĂŒber dem SachverstĂ€ndigen Ă€uĂerte er sich. Bis zu einem rechtskrĂ€ftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Die unbequeme Frage: Waren die Warnsignale bekannt?
Schon kurz nach der Tat richtete sich der Blick auf die Vorgeschichte. Medienberichten zufolge soll der Beschuldigte an einer psychischen Erkrankung gelitten und sich wenige Tage vor der Tat freiwillig in einer psychiatrischen Klinik behandeln lassen haben. Berichten zufolge sollen zudem im April 2026 Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts der Bedrohung gelaufen sein.
Aus Sicht unserer Redaktion ist genau das der wunde Punkt: Ein Staat, der BĂŒrger mit immer neuen Vorschriften, Meldepflichten und GebĂŒhren ĂŒberzieht, versagt ausgerechnet dort, wo er unverzichtbar wĂ€re â beim Schutz von Leib und Leben. Wenn Hinweise vorliegen und trotzdem nichts geschieht, ist das fĂŒr viele Menschen schwer ertrĂ€glich.
Bezeichnend auch die Reaktion: Erst zwei Tage nach der Todesfahrt wurden am Eingang der Grimmaischen StraĂe mobile Fahrzeugsperren aufgestellt, die Stadt kĂŒndigte an, das Sicherheitskonzept zu ĂŒberarbeiten. Nach der Katastrophe. Wie so oft.
Prozess mit Signalwirkung
Weitere Details zum Tathergang nannte die Staatsanwaltschaft mit Verweis auf die bevorstehende Hauptverhandlung nicht. Ein Prozesstermin steht noch aus. FĂŒr Leipzig â und fĂŒr die Debatte ĂŒber Sicherheit im öffentlichen Raum â dĂŒrfte er zum PrĂŒfstein werden.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt die EinschĂ€tzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar. FĂŒr rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Fachperson.
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