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16.12.2024
16:55 Uhr

Thüringen: Erschreckend geringe Anerkennungsquote bei Corona-Impfschäden

Thüringen: Erschreckend geringe Anerkennungsquote bei Corona-Impfschäden

Die Bilanz der Corona-Impfkampagne wirft zunehmend kritische Fragen auf. Wie jetzt bekannt wurde, wurden in Thüringen von insgesamt 433 eingereichten Anträgen auf Anerkennung von Impfschäden bislang nur zwölf positiv beschieden. Diese erschreckend niedrige Quote von unter drei Prozent dürfte bei vielen Betroffenen für Unmut sorgen.

Todesfälle dominieren bei den anerkannten Fällen

Besonders alarmierend erscheint die Tatsache, dass bei mehr als der Hälfte der bewilligten Anträge Todesfälle im Zusammenhang mit der Corona-Impfung stehen. Von den zwölf anerkannten Fällen entfallen sieben auf Hinterbliebenenversorgung - fünf Waisen- und zwei Witwenanträge wurden positiv beschieden.

Behördliche Hürden bei der Anerkennung

Das Thüringer Landesverwaltungsamt verweist auf die Notwendigkeit einer gründlichen Einzelfallprüfung. Diese umfasse die Konsultation von Ärzten und die detaillierte Sichtung von Behandlungsunterlagen. Der kausale Zusammenhang zwischen Impfung und gesundheitlichem Schaden müsse nach strengen versorgungsmedizinischen Grundsätzen nachgewiesen werden.

Finanzielle Dimension der Impfschäden

Im Jahr 2023 wurden in Thüringen insgesamt etwa 2,6 Millionen Euro an 90 Personen für verschiedene impfbedingte Gesundheitsschäden ausgezahlt. Die monatlichen Grundrenten bewegen sich dabei zwischen 171 und 891 Euro. Zusätzliche Leistungen wie Pflege- und Heimkosten beliefen sich auf 927.000 Euro.

Die extrem niedrige Anerkennungsquote wirft die Frage auf, ob die Hürden für die Anerkennung von Impfschäden nicht zu hoch angesetzt sind. Viele Betroffene dürften sich durch die restriktive Bewilligungspraxis im Stich gelassen fühlen.

Kritische Betrachtung der Impfkampagne

Die aktuellen Zahlen werfen ein bezeichnendes Licht auf die Corona-Politik der vergangenen Jahre. Während damals mit erheblichem politischem und medialem Druck für die Impfung geworben wurde, sehen sich Geschädigte nun mit erheblichen bürokratischen Hürden konfrontiert. Die geringe Anerkennungsquote könnte auch darauf hindeuten, dass die tatsächliche Anzahl der Impfschäden deutlich höher liegt als offiziell zugegeben.

Weitere Entwicklung bleibt abzuwarten

Neben den Corona-Impfschäden wurden in Thüringen bis August auch 24 Anträge auf Anerkennung von Schäden durch andere Impfungen gestellt. Die weitere Entwicklung der Anerkennungspraxis und mögliche juristische Auseinandersetzungen bleiben abzuwarten.

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