
Staatliche Willkür? Behörden planen massive Entwaffnungskampagne gegen AfD-Mitglieder
Ein höchst umstrittenes Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg löst eine Welle von Waffenrecht-Überprüfungen bei AfD-Mitgliedern aus. Was zunächst in Sachsen-Anhalt begann, könnte sich schon bald zu einer bundesweiten Kampagne ausweiten. Die etablierten Parteien wittern offenbar ihre Chance, unliebsame politische Konkurrenz mit administrativen Mitteln zu schwächen.
Der Präzedenzfall aus Sachsen-Anhalt
Ende März mussten drei Waffenbesitzer - zwei aktive AfD-Mitglieder und ein ehemaliges Parteimitglied - eine bittere juristische Niederlage einstecken. Das Verwaltungsgericht Magdeburg bestätigte den Entzug ihrer waffenrechtlichen Erlaubnisse mit einer höchst fragwürdigen Begründung: Der Landesverband zeige eine "kämpferisch-aggressive Haltung" gegenüber der Verfassung. Die bloße Parteimitgliedschaft ohne ausdrückliche Distanzierung reiche bereits aus, um als unzuverlässig im Sinne des Waffenrechts zu gelten.
Behördliche Überreaktion mit System?
Die Behörden in Sachsen-Anhalt nehmen dieses Urteil nun zum Anlass für eine regelrechte Überprüfungswelle. Nach Angaben des dortigen Innenministeriums stehen sage und schreibe 76 Fälle auf dem Prüfstand. Insgesamt besitzen AfD-Mitglieder im Bundesland 330 legale Schusswaffen - alle diese Berechtigungen könnten nun auf der Kippe stehen.
Drohende bundesweite Ausweitung
Besonders besorgniserregend: Andere Bundesländer bereiten bereits ähnliche Maßnahmen vor. Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) spricht von "Feinden unserer Demokratie" und fordert, "alle rechtlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen". In Thüringen wurden bereits 22 Widerrufsverfahren eingeleitet. Auch Bayern will die Entwaffnung von AfD-Mitgliedern "priorisiert vorantreiben".
Verfassungsrechtliche Bedenken werden ignoriert
Der renommierte Verfassungsrechtler Michael Brenner von der Universität Jena warnt eindringlich vor pauschalen Maßnahmen. Eine Einzelfallprüfung und individuelle Begründung seien rechtlich zwingend erforderlich. Die AfD selbst bezeichnet das Vorgehen als "repressive Maßnahme der Exekutive" und weist darauf hin, dass bislang kein einziges Parteimitglied wegen Waffenbesitzes rechtskräftig verurteilt wurde.
Kritische Einordnung
Was hier unter dem Deckmantel der Sicherheit geschieht, wirft durchaus Fragen auf. Während linksextreme Gruppierungen weitgehend unbehelligt bleiben, zielt der Staat mit aller Härte auf legal bewaffnete Jäger und Sportschützen, deren einziges "Vergehen" in ihrer politischen Überzeugung besteht. Die geplante bundesweite Koordinierung dieser Maßnahmen auf der kommenden Innenministerkonferenz lässt weitere Verschärfungen befürchten.
Bemerkenswert ist auch der Zeitpunkt dieser Kampagne: Ausgerechnet in einer Phase steigender Kriminalität und zunehmender Unsicherheit werden gesetzestreue Bürger ins Visier genommen - ein Vorgehen, das mehr Fragen aufwirft als es Antworten liefert.