Kettner Edelmetalle
03.09.2025
09:47 Uhr

Selbstbestimmungsgesetz vor dem Aus? Sachsen fordert Justizvollzugs-Ausnahme nach Trans-Posse

Die sächsische Justizministerin Constanze Geiert (CDU) hat eine bemerkenswerte Kehrtwende vollzogen. Nach dem spektakulären Untertauchen des verurteilten Rechtsextremisten Sven Liebich, der sich mittlerweile "Marla-Svenja" nennt, fordert sie nun eine Aussetzung des umstrittenen Selbstbestimmungsgesetzes für den Strafvollzug. Ein Schritt, der längst überfällig war – und doch nur die Spitze des Eisbergs darstellt.

Wenn Ideologie auf Realität trifft

„Den Menschen, die geschützt werden sollten, ist mit diesem Gesetz ein Bärendienst erwiesen worden", räumte Geiert gegenüber der Sächsischen Zeitung ein. Eine späte Erkenntnis, möchte man meinen. Denn die Warnungen aus Justiz, Polizei und Gesellschaft lagen längst auf dem Tisch, als die Ampel-Koalition das Gesetz im vergangenen Jahr durchpeitschte. Doch ideologische Verblendung siegte über gesunden Menschenverstand.

Der Fall Liebich zeigt exemplarisch, wohin es führt, wenn biologische Realitäten zugunsten gefühlter Identitäten negiert werden. Ein wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu 18 Monaten Haft verurteilter 53-jähriger Mann ändert während des Berufungsverfahrens flugs seinen Vornamen und Geschlechtseintrag – und schon soll er seine Strafe in einem Frauengefängnis verbüßen. Die JVA Chemnitz hätte ihn aufnehmen sollen. Doch Liebich hatte andere Pläne und tauchte kurzerhand unter.

Die Staatsanwaltschaft wusste Bescheid

Besonders pikant: Die Staatsanwaltschaft Halle hatte nach eigenen Angaben bereits vor der Flucht Anhaltspunkte dafür gehabt und vorsorglich einen Vollstreckungshaftbefehl beantragt. Man fragt sich unwillkürlich: Warum wurde dann nicht gehandelt? Offenbar war man zu sehr damit beschäftigt, die ideologischen Vorgaben des Selbstbestimmungsgesetzes umzusetzen, als sich um die praktischen Konsequenzen zu kümmern.

Die Justizministerin fordert nun, Fälle von „offensichtlicher Ausnutzung" des Gesetzes gründlicher zu überprüfen. Ein frommer Wunsch, der jedoch an der Grundproblematik nichts ändert: Wie will man zwischen „echter" Transidentität und opportunistischem Missbrauch unterscheiden, wenn das Gesetz selbst jegliche objektive Kriterien ablehnt?

Das Kartenhaus der Geschlechterideologie wackelt

Der Fall wirft ein grelles Schlaglicht auf die Absurdität der aktuellen Geschlechterpolitik. Während Frauen in Schutzräumen wie Gefängnissen, Umkleidekabinen oder Frauenhäusern zunehmend mit biologischen Männern konfrontiert werden, die sich als Frauen „fühlen", werden berechtigte Sicherheitsbedenken als „transphob" abgetan.

Geiert betont zwar, das Gesetz nicht abschaffen zu wollen – ein Kotau vor dem Zeitgeist, der ihre eigene Kritik konterkariert. Denn wenn das Gesetz „aus ideologischen Gründen relativ schnell durchgesetzt" wurde und den Schutzbedürftigen einen „Bärendienst" erweist, warum dann nur kosmetische Korrekturen?

Die wahren Leidtragenden

Die eigentlichen Verlierer dieser Politik sind nicht nur die Frauen in Gefängnissen, die künftig mit verurteilten Männern ihre Zellen teilen müssen. Es sind auch jene Menschen mit echter Geschlechtsdysphorie, die durch solche Missbrauchsfälle in Verruf geraten. Und es ist die Gesellschaft als Ganzes, die zusehen muss, wie biologische Fakten und der Schutz vulnerabler Gruppen einer radikalen Ideologie geopfert werden.

Der Fall Liebich ist dabei nur die Spitze des Eisbergs. In Großbritannien mussten bereits mehrere Frauen traumatische Erfahrungen machen, nachdem männliche Straftäter durch simple Selbstdeklaration Zugang zu Frauengefängnissen erhielten. Vergewaltigungen und sexuelle Übergriffe waren die Folge. Deutschland scheint entschlossen, diese Fehler zu wiederholen.

Zeit für eine Kehrtwende

Die neue Große Koalition unter Friedrich Merz täte gut daran, das Selbstbestimmungsgesetz grundlegend zu überarbeiten. Nicht nur für den Strafvollzug, sondern generell. Denn was nützt es, wenn Kriminelle wie Liebich das System austricksen können, während ehrliche Bürger die Zeche zahlen?

Es ist höchste Zeit, dass die Politik zur Vernunft zurückkehrt und anerkennt: Biologisches Geschlecht ist keine soziale Konstruktion, sondern eine objektive Realität. Und der Schutz von Frauen und Mädchen darf nicht auf dem Altar einer fehlgeleiteten Ideologie geopfert werden. Sachsens Justizministerin hat einen ersten zaghaften Schritt gemacht. Nun müssen Taten folgen – bevor noch mehr Schaden angerichtet wird.

Wissenswertes zum Thema