
Politische Verfolgung? EU-Parlament hebt Immunität von AfD-Politiker auf
In einer höchst umstrittenen Entscheidung hat das Europaparlament in Straßburg die Immunität des AfD-Politikers Petr Bystron aufgehoben. Diese Maßnahme ebnet den Weg für weitere Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I - ausgerechnet wegen einer harmlosen Bildcollage in sozialen Medien. Ein Vorgang, der deutliche Fragen nach der politischen Motivation aufwirft.
Fragwürdige Ermittlungen wegen einer Bildcollage
Im Zentrum der Ermittlungen steht eine Bildmontage, die deutsche Spitzenpolitiker mit erhobenen Armen zeigt. Die Staatsanwaltschaft konstruiert daraus den Vorwurf, es entstünde der Eindruck eines Hitlergrußes. Bystron soll dies "stillschweigend akzeptiert" haben - ein juristischer Kunstgriff, der viele Beobachter die Stirn runzeln lässt. Bemerkenswert: Das Bild war bereits ein Jahr lang öffentlich zugänglich, ohne dass sich irgendjemand daran störte.
Timing wirft Fragen auf
Der Zeitpunkt der Ermittlungen könnte kaum bezeichnender sein. "Erst mit aufkommendem EU-Wahlkampf entdeckte die Staatsanwaltschaft darin einen Hitlergruß und inszenierte medienwirksam ein Verfahren gegen mich", erklärt Bystron. Eine Einschätzung, die angesichts des zeitlichen Ablaufs durchaus plausibel erscheint und ein bezeichnendes Licht auf die politische Dimension des Falls wirft.
Weitere Vorwürfe im Raum
Als wäre dies nicht genug, sieht sich der AfD-Politiker auch noch mit Vorwürfen der Bestechlichkeit konfrontiert. Es geht um angebliche Verbindungen zum Portal "Voice of Europe" und den Verdacht, Bystron könnte Gelder erhalten haben, um im Bundestag russlandfreundliche Positionen zu vertreten. Vorwürfe, die der Politiker vehement zurückweist und als politisch motivierte Kampagne bezeichnet.
Ein Muster politischer Verfolgung?
Der Fall Bystron reiht sich nahtlos ein in eine bedenkliche Serie von Maßnahmen gegen oppositionelle Politiker in Deutschland. Während die etablierten Parteien ihre eigenen Skandale oft unter den Teppich kehren, werden gegen AfD-Politiker selbst banalste Vorfälle zum Anlass genommen, große Ermittlungsverfahren einzuleiten. Ein Vorgehen, das zunehmend Fragen nach der Gleichheit vor dem Gesetz aufwirft.
Fazit: Demokratie in Gefahr?
Die Aufhebung der Immunität Bystrons könnte als weiteres Beispiel dafür gesehen werden, wie juristische Instrumente zur politischen Auseinandersetzung missbraucht werden. In einem gesunden demokratischen System sollten politische Differenzen durch Argumente und nicht durch Staatsanwälte ausgetragen werden. Bis zum rechtskräftigen Ende des Verfahrens gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung - auch wenn manche politischen Kreise dies gerne vergessen.