
Politische Justiz in MĂŒnchen: AfD-Politiker wegen Satire-Collage zu Geldstrafe verurteilt
Das Amtsgericht MĂŒnchen hat wieder einmal bewiesen, dass die deutsche Justiz lĂ€ngst zum verlĂ€ngerten Arm der politischen Klasse verkommen ist. Der AfD-Europaabgeordnete Petr Bystron wurde zu einer saftigen Geldstrafe von 11.250 Euro verurteilt â sein Vergehen? Er hatte 2022 eine satirische Fotomontage auf Twitter geteilt, die mehrere Politiker beim Winken zeigte.
Der absurde Vorwurf: HitlergruĂ durch Collage
Die MĂŒnchner Richterin konstruierte aus der harmlosen Zusammenstellung von Fotos, auf denen unter anderem Angela Merkel und Bettina Wulff mit erhobenem Arm zu sehen waren, einen angeblichen HitlergruĂ. Dabei handelte es sich um völlig normale Aufnahmen winkender Politiker â keine der abgebildeten Personen wurde jemals wegen eines solchen GruĂes belangt oder auch nur verdĂ€chtigt.
Bystron hatte die Montage anlĂ€sslich der Entlassung des damaligen ukrainischen Botschafters Andrij Melnyk veröffentlicht und mit dem Text versehen: âBye, bye Melnyk! Deutsche Politiker winken zum Abschied!" Eine offensichtlich satirische Darstellung, die nun mit 90 TagessĂ€tzen Ă 125 Euro geahndet wurde.
Zweierlei MaĂ bei der Justiz
Besonders pikant wird das Urteil, wenn man es mit anderen FĂ€llen vergleicht. WĂ€hrend ein SPD-Politiker aus Baden-WĂŒrttemberg ungestraft Hakenkreuze auf Stimmzettel malen durfte, reicht bei einem AfD-Politiker schon eine harmlose Collage fĂŒr eine fĂŒnfstellige Geldstrafe. Die Doppelmoral könnte kaum offensichtlicher sein.
Die Staatsanwaltschaft hatte sogar noch hĂ€rtere 110 TagessĂ€tze gefordert â damit wĂ€re Bystron offiziell vorbestraft gewesen. Das Gericht blieb mit 90 TagessĂ€tzen knapp darunter, was zeigt, dass man sich der FragwĂŒrdigkeit des eigenen Urteils durchaus bewusst war.
Ein Musterbeispiel politischer Instrumentalisierung
Bystrons Verteidiger Peter Solloch sprach völlig zu Recht von einem Verfahren mit âpolitischem Hintergrund". Er prĂ€sentierte dem Gericht zahlreiche Aufnahmen anderer Personen in Ă€hnlicher Armhaltung â ohne Erfolg. Die Richterin beharrte darauf, dass âinsbesondere durch die Zusammensetzung der Fotos" ein verbotener GruĂ dargestellt worden sei.
Diese Argumentation ist nicht nur juristisch fragwĂŒrdig, sondern geradezu absurd. Wenn die einzelnen Fotos keine strafbaren Handlungen zeigen â was das Gericht durch die Nicht-Verfolgung der abgebildeten Personen selbst bestĂ€tigt â, wie kann dann deren Zusammenstellung plötzlich strafbar sein?
Die wahre Motivation hinter dem Urteil
Bystron selbst bezeichnete das Vorgehen als âDiskreditierung" im Europawahlkampf und kritisierte, die Justiz lasse sich fĂŒr âparteipolitische Spielchen instrumentalisieren". Angesichts der aktuellen Umfragewerte der AfD von ĂŒber 20 Prozent liegt die Vermutung nahe, dass hier mit allen Mitteln versucht wird, oppositionelle Politiker mundtot zu machen.
Die Tatsache, dass Bystron nicht persönlich zur Verhandlung erschien, mag taktisch unklug gewesen sein. Ein flammendes PlĂ€doyer gegen diese Gesinnungsjustiz hĂ€tte der Ăffentlichkeit die Augen öffnen können. Diese Chance bleibt ihm jedoch in der nĂ€chsten Instanz â denn das Urteil ist noch nicht rechtskrĂ€ftig.
Ein gefÀhrlicher PrÀzedenzfall
Was hier geschieht, erinnert fatal an die Methoden autoritÀrer Regime. Wenn satirische Collagen als Straftat gewertet werden, wÀhrend echte Hakenkreuz-Schmierereien ungeahndet bleiben, stimmt etwas grundlegend nicht mit unserem Rechtsstaat. Die Justiz macht sich zum Handlanger einer Politik, die offenbar jedes Mittel recht findet, um die stÀrkste Oppositionspartei zu bekÀmpfen.
Es bleibt zu hoffen, dass höhere Instanzen diesem offensichtlichen Fehlurteil ein Ende setzen werden. Andernfalls mĂŒssen wir uns ernsthaft fragen, ob in Deutschland noch Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit existieren â oder ob wir lĂ€ngst in einer Gesinnungsdiktatur angekommen sind, in der politische Gegner mit allen Mitteln verfolgt werden.
âDie Methoden der SED-Justiz scheinen abzufĂ€rben", kommentierte ein Beobachter treffend. In der Tat: Was wir hier erleben, ist nichts anderes als die Instrumentalisierung der Justiz fĂŒr politische Zwecke â ein Merkmal totalitĂ€rer Systeme.
Die deutsche Justiz tĂ€te gut daran, sich auf ihre eigentliche Aufgabe zu besinnen: Recht zu sprechen, nicht Politik zu machen. Andernfalls verliert sie jegliche GlaubwĂŒrdigkeit und wird zum willfĂ€hrigen Werkzeug eines Systems, das Opposition mit allen Mitteln unterdrĂŒcken will.










