Kettner Edelmetalle
01.06.2026
05:52 Uhr

Pistorius-Ministerium handelte rechtswidrig: Wenn die Exekutive sich selbst zum Verfassungsgericht ernennt

Pistorius-Ministerium handelte rechtswidrig: Wenn die Exekutive sich selbst zum Verfassungsgericht ernennt

Es ist ein juristisches Armutszeugnis allererster GĂŒte, das nun aus dem Hause Pistorius hervortritt. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das die Linksfraktion in Auftrag gegeben hatte, kommt zu einem vernichtenden Befund: Das Verteidigungsministerium habe rechtswidrig gehandelt, als es Teile des Wehrpflichtgesetzes per simpler Verwaltungsvorschrift kurzerhand außer Kraft setzte. Das berichtet das ARD-Hauptstadtstudio. Man fragt sich unweigerlich: Wer regiert hier eigentlich nach welchen Regeln?

Die Abmeldepflicht – ein vergessenes Relikt kehrt zurĂŒck

Worum geht es konkret? MĂ€nner zwischen 18 und 45 Jahren benötigen laut Gesetz eine Genehmigung des zustĂ€ndigen Karrierecenters der Bundeswehr, wenn sie das Land lĂ€nger als drei Monate verlassen wollen. Diese Regelung existierte bereits vor der Aussetzung der Wehrpflicht. Mit EinfĂŒhrung des sogenannten „Neuen Wehrdienstes“ zum Jahresanfang wurde sie wieder aktiviert – und das, ohne dass es offenbar irgendjemand in der Bundesregierung fĂŒr nötig hielt, die Öffentlichkeit darĂŒber zu informieren. Erst Anfang April fiel einem Großteil von Politik und BĂŒrgern auf, was da im Stillen reaktiviert worden war.

Die Reaktion des Verteidigungsministers folgte dem altbekannten Muster hektischer Schadensbegrenzung. Boris Pistorius (SPD) versicherte eilig, die Pflicht werde nicht greifen, solange kein Ernstfall eintrete. Und um diese Beteuerung zu untermauern, setzte sein Ministerium die Regelung kurzerhand per AllgemeinverfĂŒgung außer Kraft. Schnell, schmutzig – und wie sich nun herausstellt: offenbar rechtswidrig.

Wenn das Ministerium glaubt, das Verfassungsgericht zu sein

Genau hier setzt die Kritik des Wissenschaftlichen Dienstes an. Auf stolzen 13 Seiten zerlegen die Autoren die AllgemeinverfĂŒgung in ihre Einzelteile und attestieren dem Ministerium eine eklatante KompetenzĂŒberschreitung. Zwar dĂŒrfe das Ministerium Ausnahmen von der Abmeldepflicht erlassen – doch hier sei eine komplette gesetzliche Regelung außer Kraft gesetzt worden.

„Diese Möglichkeit verbleibt lediglich der Judikative im Rahmen der Verfassungsgerichtsbarkeit.“

Im Klartext: Allein das Bundesverfassungsgericht darf ein Gesetz oder Teile davon aufheben. Nicht ein Minister, nicht seine Beamten, nicht irgendeine Verwaltungsvorschrift. Doch genau diese Gewaltenteilung, das Fundament unseres Rechtsstaates, scheint im Hause Pistorius nur noch eine vage Erinnerung zu sein.

Der Ausnahmefall wird zum Regelfall

Besonders pikant: Die Gutachter verweisen auf einen elementaren juristischen Grundsatz. Wer Ausnahmen von einem Gesetz definiert, mĂŒsse zwingend FĂ€lle ĂŒbriglassen, fĂŒr die das Gesetz weiterhin gilt. Andernfalls werde, wie es im Gutachten heißt, „der Ausnahmefall zum Regelfall“. Die AllgemeinverfĂŒgung des Ministeriums aber nimmt sĂ€mtliche mĂ€nnlichen Personen von der Abmeldepflicht aus – es bleibt schlicht niemand mehr ĂŒbrig, fĂŒr den die Regelung noch greift. Und das ohne jede zeitliche BeschrĂ€nkung. Damit habe das Ministerium einen „rechtlichen Dauerzustand“ geschaffen, zu dem die Exekutive keinerlei Befugnis besitze. Ihre Aufgabe sei es schließlich, Gesetze „anzuwenden und zu vollziehen“ – nicht, sie nach GutdĂŒnken zu kassieren.

Drei dĂŒrre SĂ€tze als Antwort auf berechtigte Bedenken

Geradezu entlarvend ist der Umgang des Ministeriums mit frĂŒhzeitigen Warnungen. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, Desiree Becker, hatte bereits am 15. April in einer schriftlichen Frage auf mögliche Rechtsfehler hingewiesen. Die Antwort? Sieben Tage spĂ€ter erhielt sie ein kĂŒmmerliches Schreiben aus gerade einmal drei SĂ€tzen, das auf ihre Bedenken mit keiner Silbe einging. Becker spricht von „Inkompetenz und ministeriellem Maximalversagen“ – und so ungern man der Linkspartei zustimmt, in diesem Punkt fĂ€llt es schwer, ihr zu widersprechen.

Hier offenbart sich ein Muster, das diese Republik immer wieder einholt: Statt sorgfĂ€ltiger Gesetzesarbeit regiert die Hektik, statt Respekt vor der Gewaltenteilung herrscht administrative Bequemlichkeit. Man wischt unliebsame EinwĂ€nde beiseite und hofft, dass es schon niemand merken werde. Doch ein funktionierender Rechtsstaat lebt davon, dass sich auch die MĂ€chtigen an die Regeln halten – gerade beim hochsensiblen Thema Wehrdienst, das junge MĂ€nner unmittelbar betrifft.

Was nun folgen könnte

Laut Gutachten gĂ€be es zwei Wege aus der Misere: Das Ministerium könnte seine eigene AllgemeinverfĂŒgung wieder aufheben, oder ein Gericht erklĂ€rt sie fĂŒr ungĂŒltig. So oder so bleibt ein fader Beigeschmack. Eine Bundeswehr, die nach Jahren des Niedergangs endlich wieder aufgebaut werden soll, braucht solide rechtliche Grundlagen – keine zusammengeschusterten VerfĂŒgungen, die schon nach kurzer PrĂŒfung in sich zusammenfallen. Es ist die Sorgfalt, die hier fehlt, und mit ihr das Vertrauen der BĂŒrger in einen Staat, der seine eigenen Gesetze offenbar selbst nicht ernst nimmt.

In unsicheren Zeiten, in denen die Politik selbst bei elementaren Rechtsfragen ins Stolpern gerĂ€t, gewinnt eines zunehmend an Bedeutung: die Absicherung des eigenen Vermögens durch krisenfeste Werte. WĂ€hrend Verwaltung und Gesetzgebung wanken, haben physische Edelmetalle wie Gold und Silber ĂŒber Jahrhunderte hinweg bewiesen, dass sie unabhĂ€ngig von politischen Fehltritten ihren Wert bewahren – ein solides Fundament fĂŒr jeden, der sein Portfolio breit und krisensicher aufstellen möchte.

Wissenswertes zum Thema