
Pistorius im Recht-vorbei-Modus: Wenn ein Minister das Verfassungsgericht spielt

Es ist ein LehrstĂŒck ĂŒber den Zustand deutscher Regierungskunst: Der Bundesverteidigungsminister erlĂ€sst ein Gesetz, kassiert es nach öffentlicher Empörung postwendend wieder ein â und ĂŒberschreitet dabei laut juristischem Gutachten gleich mehrfach seine Kompetenzen. Boris Pistorius (SPD), der gefeierte Liebling deutscher Umfragen, hat sich offenbar Befugnisse angemaĂt, die nach unserer Verfassung allein dem Bundesverfassungsgericht zustehen.
Der Wissenschaftliche Dienst zerlegt das Ministerium
Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, in Auftrag gegeben von der Linksfraktion und dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegend, kommt zu einem vernichtenden Befund: Die Aussetzung der sogenannten Abmeldepflicht fĂŒr junge MĂ€nner im wehrfĂ€higen Alter sei schlichtweg rechtswidrig gewesen. Das Ministerium habe sich Kompetenzen angeeignet, die ihm nach geltendem Recht nicht zustĂŒnden.
Worum geht es konkret? Mit der EinfĂŒhrung des âNeuen Wehrdienstesâ zu Jahresbeginn wurde eine alte Regelung des Wehrpflichtgesetzes reaktiviert. MĂ€nner zwischen 18 und 45 Jahren mĂŒssten demnach eine Genehmigung des zustĂ€ndigen Karrierecenters einholen, wenn sie Deutschland lĂ€nger als drei Monate verlassen wollten. Eine Vorschrift, die bereits vor der Aussetzung der Wehrpflicht 2011 bestanden hatte â und die im April plötzlich fĂŒr mĂ€chtigen Unmut sorgte.
Erst beschwichtigen, dann das Gesetz kippen
Pistorius reagierte auf bewĂ€hrte Politiker-Manier: Er versprach öffentlich, die Abmeldepflicht werde im Alltag ohnehin nicht greifen, solange kein Spannungs- oder Verteidigungsfall eintrete. Kurz darauf setzte sein Ministerium die Vorschrift kurzerhand per AllgemeinverfĂŒgung aus â und berief sich dabei auf das Recht, Ausnahmen zu erlassen.
Genau hier liegt der juristische Hund begraben. Zwar dĂŒrfe das Ministerium Ausnahmen definieren, so das Gutachten. Doch mit der VerfĂŒgung habe man nicht einzelne Ausnahmen geschaffen, sondern die gesetzliche Regelung vollstĂ€ndig auĂer Kraft gesetzt. Und das, so die Gutachter unmissverstĂ€ndlich, sei kein Spiel fĂŒr Minister:
âDiese Möglichkeit verbleibt lediglich der Judikative im Rahmen der Verfassungsgerichtsbarkeit.â
Im Klartext: Ein Gesetz aufzuheben, das darf allein das Bundesverfassungsgericht. Nicht ein Minister, der nach lautem öffentlichen Protest schnell die ReiĂleine ziehen will.
Wenn die Ausnahme zur Regel wird
Die Autoren des Gutachtens legen den Finger noch tiefer in die Wunde. Sehe ein Gesetz Ausnahmen vor, mĂŒsse es weiterhin FĂ€lle geben, in denen die ursprĂŒngliche Regel ĂŒberhaupt noch gelte. âAndernfalls wĂŒrde der Ausnahmefall zum Regelfallâ, heiĂt es trocken. Die VerfĂŒgung des Ministeriums aber erfasse sĂ€mtliche mĂ€nnlichen Personen im betroffenen Alter â es bliebe also schlicht niemand ĂŒbrig, auf den die Abmeldepflicht noch anwendbar wĂ€re.
Hinzu komme: Ohne zeitliche Begrenzung erlassen, schaffe das Ministerium einen ârechtlichen Dauerzustandâ, zu dem die Exekutive gar nicht befugt sei. Die Regierung habe Gesetze âanzuwenden und zu vollziehenâ â nicht, sie nach Belieben zu ignorieren.
Symptom eines tieferen Versagens
Scharfe Kritik kam von der Linksfraktion, die das Papier in Auftrag gegeben hatte. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Desiree Becker sprach von einem weiteren âBeleg fĂŒr Inkompetenz und ministerielles Maximalversagenâ. Sie habe bereits Mitte April in einer schriftlichen Anfrage auf mögliche Rechtsfehler hingewiesen â ihre Bedenken seien jedoch âlapidar beiseitegewischtâ worden.
Man muss kein Linker sein, um hier ein bemerkenswertes Muster zu erkennen. Da werde an einem Tag ein Gesetz reaktiviert, am nĂ€chsten unter öffentlichem Druck wieder einkassiert â und das auch noch auf juristisch fragwĂŒrdigem Weg. Es ist genau jene Art von Politik nach BauchgefĂŒhl und Tagesstimmung, die das Vertrauen der BĂŒrger in den Staat zersetzt. Wozu, so fragen sich viele zu Recht, erlĂ€sst man ĂŒberhaupt Gesetze, wenn man sich selbst nicht daran zu halten gedenkt?
Eine Bundeswehr, die niemand mehr fĂŒr wehrfĂ€hig hĂ€lt
Das Ganze fĂŒgt sich in ein dĂŒsteres Gesamtbild. Trotz Milliardeninvestitionen halten gerade einmal 17 Prozent der Deutschen die Bundeswehr im Ernstfall fĂŒr wehrfĂ€hig. SabotageverdachtsfĂ€lle hĂ€ufen sich, die Truppe leidet, und wĂ€hrend im Hintergrund das gigantische âSondervermögenâ versickert, beschĂ€ftigt sich der Minister mit der hektischen RĂŒcknahme einer Regelung, die er kurz zuvor selbst aktivierte. Ein Apparat, der sich offenbar vornehmlich selbst lĂ€hmt.
Dass ausgerechnet Pistorius weiterhin SpitzenplĂ€tze in den Beliebtheitsranglisten belegt, gehört zu den schwer erklĂ€rbaren PhĂ€nomenen deutscher Politik. Rechtswidriges Handeln, versenkte Milliarden, eine demoralisierte Truppe â und trotzdem strahlt der Mann aus dem Panzerturm. Konsequenzen? Sind, wie so oft, nicht zu erwarten.
Was nun?
Das Gutachten schafft neue Unsicherheit darĂŒber, wie weiter zu verfahren sei. Denkbar wĂ€re, dass das Ministerium die eigene AllgemeinverfĂŒgung selbst wieder aufhebe â oder dass ein Gericht die Regelung kippe. Klarheit sieht anders aus. Doch genau das ist die bittere Bilanz: Ein Staat, der seine eigenen Spielregeln nicht ernst nimmt, verliert das Wichtigste, was er hat â die GlaubwĂŒrdigkeit.
Dieser Beitrag gibt die EinschĂ€tzung unserer Redaktion auf Grundlage der vorliegenden Informationen wieder. Er stellt ausdrĂŒcklich keine Rechtsberatung dar. FĂŒr rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsbeistand.










