Kettner Edelmetalle
23.07.2025
12:04 Uhr

Justizministerium plant Strafrechts-Verschärfung: Endlich ein Schritt in die richtige Richtung?

Nach Jahren des Wegschauens und der fahrlässigen Toleranz gegenüber terroristischen Bedrohungen scheint die Große Koalition endlich aufzuwachen. Das Bundesjustizministerium kündigte am Mittwoch einen Gesetzentwurf an, der das Strafrecht im Kampf gegen Terrorismus und ausländische Spionage verschärfen soll. Doch reichen diese Maßnahmen aus, oder handelt es sich wieder nur um kosmetische Korrekturen an einem System, das längst versagt hat?

Die geplanten Verschärfungen im Detail

Der vorgelegte Entwurf sieht vor allem eine Anpassung des Paragraphen 89a des Strafgesetzbuchs vor. Künftig soll die Vorbereitung von Anschlägen mit "gefährlichen Werkzeugen" wie Fahrzeugen oder Messern härter bestraft werden. Man fragt sich unwillkürlich: Warum erst jetzt? Wie viele Messerattacken und Amokfahrten mussten wir erleben, bis die Politik endlich reagiert?

Besonders brisant: Erstmals soll auch die Wiedereinreise nach Deutschland mit terroristischen Absichten unter Strafe gestellt werden. Eine Maßnahme, die längst überfällig war. Jahrelang konnten Gefährder ungehindert ein- und ausreisen, während die Politik von "Willkommenskultur" schwärmte und die Sicherheitsbedenken besorgter Bürger als "rechte Hetze" abtat.

Russland im Fokus: Spionageabwehr wird verstärkt

Der Gesetzentwurf reagiert auch auf die verschärfte Bedrohungslage durch ausländische Geheimdienste, insbesondere seit dem russischen Angriff auf die Ukraine. Paragraph 99 zur geheimdienstlichen Agententätigkeit soll erweitert werden, um verdeckte Ermittlungsmaßnahmen wie Wohnungsabhörungen und Onlinedurchsuchungen zu ermöglichen.

"Terroristen, Extremisten und autoritäre Regime greifen unsere Freiheit an"

So formulierte es Bundesjustizministerin Hubig (SPD) in ihrer Stellungnahme. Schöne Worte – doch wo war diese Erkenntnis in den vergangenen Jahren? Während man sich in ideologischen Grabenkämpfen über Gendersprache und Klimakleber verlor, ignorierten die Verantwortlichen die realen Gefahren für unsere Sicherheit.

Zu wenig, zu spät?

Die geplanten Maßnahmen mögen ein Schritt in die richtige Richtung sein, doch sie wirken wie ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Terrorismusfinanzierung soll zwar nach Paragraph 89c auf "neuere Erscheinungsformen" ausgeweitet werden – doch was nützen verschärfte Gesetze, wenn die Durchsetzung mangelhaft bleibt?

Die Realität auf deutschen Straßen spricht eine deutliche Sprache: Die Kriminalität erreicht Rekordwerte, Messerangriffe gehören mittlerweile zum Alltag. Die Bürger fühlen sich zunehmend unsicher in ihrem eigenen Land. Und während die Politik nun endlich reagiert, fragt man sich: Hätten diese Verschärfungen nicht schon vor Jahren kommen müssen?

Der lange Weg durch die Instanzen

Wie üblich in der deutschen Bürokratie wird es dauern, bis aus dem Entwurf geltendes Recht wird. Bundesländer und Verbände haben bis Mitte August Zeit für Stellungnahmen. Man darf gespannt sein, welche Verwässerungen und Abschwächungen bis zur finalen Verabschiedung noch folgen werden.

Die entscheidende Frage bleibt: Wird die Große Koalition unter Friedrich Merz den Mut haben, diese Verschärfungen konsequent durchzusetzen? Oder erleben wir wieder nur symbolische Politik, während die eigentlichen Probleme ungelöst bleiben? Die Sicherheit der Bürger sollte oberste Priorität haben – nicht ideologische Befindlichkeiten oder falsch verstandene Toleranz.

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