Kettner Edelmetalle
04.11.2025
07:23 Uhr

Justizministerin plant Strafrechtsreform: Wenn der Staat Frauen vor harmlosen Kameraklicks "schĂŒtzen" will

Die neue Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat kaum ihr Amt angetreten, da prĂ€sentiert sie bereits ihre PrioritĂ€ten: Statt sich um die explodierende GewaltkriminalitĂ€t in deutschen InnenstĂ€dten zu kĂŒmmern, widmet sie sich dem vermeintlich drĂ€ngendsten Problem unserer Zeit – dem Fotografieren bekleideter Frauen im öffentlichen Raum. Ein Gesetzentwurf soll her, der "digitalen Voyeurismus" unter Strafe stellt. Man könnte meinen, in einem Land mit RekordkriminalitĂ€t gĂ€be es wichtigere Baustellen.

Der Fall, der die Politik in Wallung bringt

Auslöser dieser legislativen Betriebsamkeit ist der Fall einer Kölner Joggerin, deren bekleidetes GesĂ€ĂŸ von einem Mann gefilmt wurde. Als die Betroffene Anzeige erstatten wollte, teilte man ihr mit, dass das Verhalten nicht strafbar sei – schließlich war sie vollstĂ€ndig bekleidet und befand sich im öffentlichen Raum. Ein Umstand, der offenbar fĂŒr erhebliche Empörung in politischen Kreisen sorgte.

NRW-Justizminister Benjamin Limbach echauffierte sich daraufhin mit den Worten: "Bei uns ist Schwarzfahren strafbar, das heimliche Filmen oder Fotografieren von intimen Stellen unseres Körpers aber nicht." Eine bemerkenswerte PrioritÀtensetzung, wenn man bedenkt, dass zur gleichen Zeit in deutschen StÀdten Menschen mit Messern attackiert werden und die Zahl der Gewaltdelikte neue HöchststÀnde erreicht.

Die neue Definition von "sexuellen Übergriffen"

Besonders aufschlussreich ist die Forderung, dass "sexuelle Übergriffe auch ohne körperliche BerĂŒhrung zukĂŒnftig strafbar" sein sollen. Hier offenbart sich die gefĂ€hrliche Tendenz, den Begriff des sexuellen Übergriffs bis zur Unkenntlichkeit auszudehnen. Wenn bereits das Fotografieren einer bekleideten Person im öffentlichen Raum als "sexueller Übergriff" gewertet werden soll, verliert dieser Begriff seine eigentliche Bedeutung und Schwere.

Die Ministerin argumentiert, Frauen mĂŒssten sich "im öffentlichen Raum so selbstverstĂ€ndlich bewegen können wie MĂ€nner" und bezeichnet dies als "Frage von Gleichberechtigung". Dabei ĂŒbersieht sie geflissentlich, dass im öffentlichen Raum grundsĂ€tzlich jeder fotografiert werden kann – unabhĂ€ngig vom Geschlecht. Die Schaffung von Sonderrechten fĂŒr bestimmte Gruppen hat mit Gleichberechtigung wenig zu tun.

Catcalling und die Grenzen des Strafrechts

Auch das sogenannte "Catcalling" – unerwĂŒnschte verbale Anmachen im öffentlichen Raum – soll nach dem Willen der Politik unter Strafe gestellt werden. Hier stellt sich die Frage, wo die Grenze zwischen unhöflichem Verhalten und strafwĂŒrdiger Handlung verlaufen soll. Soll kĂŒnftig jeder anzĂŒgliche Kommentar vor Gericht landen? Und wer definiert, was als "sexistisch" gilt?

"Auch sexistische Bemerkungen in der Öffentlichkeit muss niemand hinnehmen", erklĂ€rt Limbach vollmundig. Doch wer entscheidet, was sexistisch ist? Die Gefahr willkĂŒrlicher Auslegungen liegt auf der Hand.

Die wahren Probleme bleiben ungelöst

WĂ€hrend sich die Politik mit der Kriminalisierung von Alltagsverhalten beschĂ€ftigt, explodiert die echte KriminalitĂ€t in Deutschland. Messerattacken, Vergewaltigungen und schwere Körperverletzungen haben dramatisch zugenommen – nicht zuletzt durch die verfehlte Migrationspolitik der vergangenen Jahre. Doch statt diese realen Bedrohungen anzugehen, ergießt sich die Politik in Symboldebatten ĂŒber das Fotografieren von Joggerinnen.

Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass dieselben Politiker, die bei schweren Gewaltdelikten gerne von "EinzelfÀllen" sprechen und vor Verallgemeinerungen warnen, nun ein Gesetz schaffen wollen, das pauschal alle MÀnner unter Generalverdacht stellt. Die Botschaft ist klar: Ein Mann mit Smartphone in der NÀhe einer Frau ist potentiell verdÀchtig.

Der Staat als Sittenpolizei

Die geplante GesetzesĂ€nderung offenbart ein bedenkliches StaatsverstĂ€ndnis. Der Staat soll nicht nur vor realen Gefahren schĂŒtzen, sondern auch vor unangenehmen GefĂŒhlen und unerwĂŒnschten Blicken. Diese Entwicklung hin zu einem bevormundenden Nanny-Staat, der seinen BĂŒrgern vorschreibt, wie sie sich im öffentlichen Raum zu verhalten haben, sollte jeden freiheitsliebenden Menschen alarmieren.

Besonders perfide ist die Instrumentalisierung des Gleichberechtigungsgedankens fĂŒr diese Agenda. Echte Gleichberechtigung wĂŒrde bedeuten, dass fĂŒr alle Menschen die gleichen Regeln gelten – nicht die Schaffung von SondertatbestĂ€nden zum vermeintlichen Schutz bestimmter Gruppen.

Ein gefÀhrlicher PrÀzedenzfall

Sollte dieser Gesetzentwurf RealitĂ€t werden, öffnet er TĂŒr und Tor fĂŒr weitere EinschrĂ€nkungen der Freiheitsrechte. Wenn bereits das Fotografieren im öffentlichen Raum unter bestimmten UmstĂ€nden strafbar wird, was kommt als nĂ€chstes? Ein Verbot des Anschauens? Strafbare Gedanken?

Die Justizministerkonferenz, die noch im November ĂŒber diese PlĂ€ne beraten will, tĂ€te gut daran, sich auf die wirklichen Probleme unseres Landes zu konzentrieren. Die BĂŒrger erwarten zu Recht, dass der Staat sie vor realer Gewalt schĂŒtzt – nicht vor harmlosen Smartphone-Nutzern im Park. Es ist höchste Zeit, dass die Politik ihre PrioritĂ€ten ĂŒberdenkt und sich wieder den drĂ€ngenden Problemen zuwendet, statt immer neue StraftatbestĂ€nde fĂŒr Bagatellen zu erfinden.

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