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04.12.2023
07:45 Uhr

Finanzgericht zweifelt an Verfassungsmäßigkeit von Scholz' Grundsteuer

Finanzgericht zweifelt an Verfassungsmäßigkeit von Scholz' Grundsteuer

Die Regierung unter Olaf Scholz hat eine empfindliche Niederlage erlitten. Das Finanzgericht in Rheinland-Pfalz hat ernste Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuer geäußert. Eine "schallende Ohrfeige für die Regierung", wie der Eigentümerverband Haus & Grund es treffend formuliert hat.

Urteil gegen die neue Grundsteuer

Das höchste Finanzgericht des Bundeslandes gab in einem Eilverfahren zwei Antragstellern recht und setzte die Vollziehung ihrer Grundsteuerwertbescheide aus. Es ließ die Beschwerde zum Bundesfinanzhof zu, was auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache hinweist. Bei den Antragsstellern handelt es sich um Besitzer von Einfamilienhäusern, deren Grundsteuerwert das Finanzamt auf 91.600 Euro bzw. 318.800 Euro festgestellt hatte.

Kritik an der Bewertung der Grundstücke

Das Gericht äußerte "ernstliche Zweifel" an der Rechtmäßigkeit der einzelnen Bescheide und der Verfassungsmäßigkeit der zugrundeliegenden Bewertungsregeln. Es kritisierte insbesondere, dass Steuerpflichtige keine Möglichkeit hätten, einen unter dem typisierten Bodenrichtwert liegenden Wert ihres Grundstücks nachzuweisen. Dies verdeutlicht einmal mehr, dass die derzeitige Regierung die Interessen der Bürger offenbar nicht ausreichend berücksichtigt.

Reaktionen auf das Urteil

Die Entscheidung wurde von verschiedenen Seiten gelobt. Die steuerpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Karina Wächter, erklärte, die Entscheidung gebe den Kritikern der Grundsteuerreform "auf ganzer Linie" Recht. Der Bund der Steuerzahler bezeichnete das neue Grundsteuer-Modell als "so bürokratisch", dass viele Bürger ihre Grundsteuererklärungen nicht fristgerecht abgeben konnten. In Rheinland-Pfalz gab es rund 280.000 Einsprüche gegen die Bescheide zur Berechnung der Grundsteuer.

Die Zukunft der Grundsteuer

Obwohl das Finanzministerium in Mainz von der Verfassungsmäßigkeit des Bundesmodells überzeugt ist, wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz nun geprüft. Es bleibt abzuwarten, ob die Regierung die nötigen Maßnahmen ergreift, um ein verfassungskonformes Landesgrundsteuergesetz zu erarbeiten. Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen und es besteht dringender Handlungsbedarf, um Rechtssicherheit für die Bürger zu schaffen.

Es bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil ein Weckruf für die Regierung ist, ihre Politik zu überdenken und mehr auf die Bedürfnisse der Bürger einzugehen. Denn wie dieses Urteil zeigt, kann eine Politik, die sich zu sehr von ideologischen Überzeugungen leiten lässt, schnell auf rechtliche Grenzen stoßen.

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