Kettner Edelmetalle
12.10.2024
11:22 Uhr

Bundesnetzagentur: Wenn die Meldelizenz zum Denunzianten-Tool wird

Die Bundesnetzagentur vergibt neuerdings Lizenzen zum Melden von Inhalten in sozialen Medien. Doch was zunÀchst wie ein Schritt in Richtung mehr Sicherheit und Ordnung im Netz erscheint, könnte sich schnell als problematisch herausstellen. Denn wenn nicht einmal deutsche Gerichte immer klar sagen können, was legal und was strafbar ist, wie sollen es dann private Hinweisgeber wissen?

Ein RĂŒckblick in die Geschichte der Zensur

Der Dichter Heinrich Heine beklagte sich einst bei seinem Verleger Julius Campe, dass das Schreiben unter dem „Censurschwert“ wahnsinnig mache. Das ist gut 200 Jahre her, aber der Zensurvorwurf ist heute aktueller denn je. Zwar gibt es in Deutschland keine Vorzensur mehr, doch der Satz „Eine Zensur findet nicht statt“ in Artikel 5 des Grundgesetzes bedeutet lediglich, dass keine staatliche Vorzensur stattfindet.

Wenn man jedoch auf die Idee kĂ€me, pornographische Bilder zu posten oder fĂ€lschlich zu behaupten, der Nachbar habe die eigene Katze verspeist, wĂŒrde man sehr schnell staatliche Zensur in Form von Jugendschutz oder Strafrecht erleben. Doch wie soll man die Grenzen des Sagbaren erkennen, wenn selbst Gerichte oft uneinig sind?

Die Rolle der „trusted Flaggers“

Die Bundesnetzagentur hat nun begonnen, Lizenzen an sogenannte „trusted Flaggers“ zu vergeben. Diese vertrauenswĂŒrdigen Hinweisgeber sollen Inhalte melden, die dann von Plattformen wie Facebook oder X unverzĂŒglich gelöscht werden mĂŒssen. Andernfalls drohen hohe Strafen. Doch was fĂŒr den einen Hassrede ist, ist fĂŒr den anderen vielleicht nur harsche Kritik. Und selbst der Begriff „Hassrede“ ist ein aus dem Englischen ĂŒbersetztes Modewort, kein Paragraph im Strafgesetzbuch.

Ein gefÀhrlicher Trend

Die Gefahr besteht, dass diese Meldelizenzen zum Denunzianten-Tool gegen andere Meinungen werden. Dies könnte bewusst oder fahrlĂ€ssig geschehen und wird oft mit staatlicher UnterstĂŒtzung finanziert. Warum wird dieses Geld nicht in Polizei und Staatsanwaltschaft investiert, die in dieser Hinsicht völlig ĂŒberlastet sind? Die Verantwortung sollte nicht auf Lizenznehmer abgeschoben werden, denn das ist gefĂ€hrlich.

Ein Fallbeispiel: Renate KĂŒnast

Ein Beispiel fĂŒr die Problematik ist der Fall der Politikerin Renate KĂŒnast. 2019 entschieden Berliner Richter, es gehöre zur Meinungsfreiheit, wenn jemand sie auf Facebook beleidigt. Erst das Bundesverfassungsgericht gab KĂŒnast recht und erkannte die Beleidigung als strafbar an. Wenn selbst Gerichte uneinig sind, wie sollen dann private Hinweisgeber die Grenzen des Sagbaren kennen?

Diese Entwicklung könnte zu einer sozialen Denunziation fĂŒhren, die mehr Schaden anrichtet als sie nĂŒtzt. Es wĂ€re sinnvoller, die Mittel in die StĂ€rkung der Polizei und der Justiz zu investieren, um eine klare und rechtssichere Bewertung von Inhalten zu gewĂ€hrleisten.

Fazit

Die Vergabe von Meldelizenzen durch die Bundesnetzagentur mag gut gemeint sein, birgt jedoch erhebliche Risiken. Die Verantwortung fĂŒr die Bewertung von Inhalten sollte nicht auf private Hinweisgeber abgewĂ€lzt werden. Stattdessen sollten Polizei und Justiz gestĂ€rkt werden, um die verfassungsrechtlichen Grenzen zu wahren und eine faire Bewertung zu gewĂ€hrleisten.

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