
Berliner Verwaltungsgericht kippt Disziplinarverfügung gegen Ex-TU-Präsidentin Rauch

Die juristische Auseinandersetzung um einen einzigen Mausklick ist beendet: Die Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft hat die gegen die ehemalige Präsidentin der Technischen Universität Berlin, Geraldine Rauch, ausgesprochene Disziplinarverfügung zurückgezogen. Damit endet ein Verfahren, das weit über die Hochschulpolitik hinaus für Aufsehen gesorgt hatte und exemplarisch die Frage aufwirft, wie weit dienstrechtliche Sanktionen in die private Nutzung sozialer Medien hineinreichen dürfen.
Das Verwaltungsgericht zweifelt an der Rechtmäßigkeit
In der mündlichen Verhandlung am Freitag ließ der Vorsitzende der zuständigen Kammer am Verwaltungsgericht Berlin durchblicken, dass die Verfügung nach Auffassung des Gerichts keinen Bestand haben würde. Die Senatsverwaltung zog daraus die Konsequenz und nahm die Verfügung in eigener Verantwortung zurück. Damit ist auch die festgesetzte Geldbuße im vierstelligen Bereich, gegen die Rauch geklagt hatte, hinfällig.
Die Richter führten zwei wesentliche Argumente an: Zum einen sei bei dem fraglichen Post auf der Plattform X (vormals Twitter) kein erkennbarer Dienstbezug gegeben. Zum anderen erreiche das bloße Drücken eines "Like"-Buttons nicht die Schwelle disziplinarwürdigen Verhaltens.
Der umstrittene Vorgang im Mai 2024
Im Mai 2024 hatte Rauch über ihren privaten Account einen Beitrag mit einem "Like" markiert, der über Demonstrationen in der Türkei berichtete. Tausende türkische Bürger seien dort auf die Straße gegangen, um einen Waffenstillstand im Gazastreifen zu fordern und die israelische Militäroperation in Rafah zu verurteilen, so der Wortlaut des Postings.
Problematisch war jedoch das mitgelieferte Bildmaterial. Auf einer der Aufnahmen war ein Plakat zu sehen, das den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu mit roten Farbflecken auf weißem Oberteil darstellte – offensichtlich eine Anspielung auf Blutspuren. Auf demselben Plakat befanden sich zudem zwei Hakenkreuze. Rauch gab an, diese Symbole zum Zeitpunkt ihres "Likes" nicht bemerkt zu haben.
Politische Welle und Rücktrittsforderungen
Die Reaktionen ließen seinerzeit nicht lange auf sich warten. Auch der Regierende Bürgermeister von Berlin meldete sich zu Wort und forderte den Rücktritt beziehungsweise die Abwahl der Universitätspräsidentin. Im August folgte schließlich die Disziplinarverfügung der Senatsverwaltung, gegen die Rauch gerichtlich vorging.
Beruflicher Neuanfang an der Charité
Seit Anfang des Jahres ist Rauch nicht mehr Präsidentin der Technischen Universität Berlin. Ihre berufliche Laufbahn setzt sie inzwischen an der Charité fort, wo sie das Institut für Biometrie und klinische Epidemiologie leitet.
Der Fall hinterlässt eine Debatte über die Grenzen zwischen privater Meinungsäußerung und dienstlichem Verhalten in den sozialen Medien – eine Diskussion, die im Zeitalter ständiger digitaler Sichtbarkeit von Amtsträgern an Bedeutung gewinnen dürfte.
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