
Berliner Senat muss Messer-Statistik offenlegen: Verfassungsgericht stärkt parlamentarisches Fragerecht
Ein bemerkenswertes Urteil des Berliner Verfassungsgerichts könnte endlich Licht ins Dunkel der Kriminalstatistik bringen. Mit knapper Mehrheit von fünf zu vier Stimmen entschieden die Richter, dass der rot-grün-rote Senat eine parlamentarische Anfrage der AfD zu Unrecht blockiert hatte. Die Frage nach den 20 häufigsten Vornamen von Tatverdächtigen bei Messerdelikten sei legitim und müsse beantwortet werden.
Transparenz unerwünscht?
Was hatte der AfD-Abgeordnete Marc Vallendar eigentlich wissen wollen? Nichts weiter als statistische Fakten zu einem brennenden Sicherheitsproblem unserer Zeit. Bei fast 1.200 Verdächtigen im Jahr 2023, die mit Messern Straftaten begangen haben sollen, fragte er nach den häufigsten Vornamen deutscher Staatsangehöriger. Eine simple Frage, die der Senat mit fadenscheinigen Argumenten abblockte.
Die Begründung des Senats, einzelne Personen könnten dadurch identifiziert werden, wischte das Gericht vom Tisch. Bei einer derart großen Grundgesamtheit von Verdächtigen sei ein Identifizierungsrisiko durch die 20 häufigsten Vornamen schlichtweg nicht plausibel. Man fragt sich unwillkürlich: Was genau will die Berliner Regierung hier eigentlich verbergen?
Die wahren Motive der Verweigerung
Erst im Gerichtsverfahren rückte der Senat mit seinen tatsächlichen Befürchtungen heraus: Man sorge sich um mögliche Diskriminierung von Deutschen mit Migrationshintergrund. Ein durchschaubares Manöver, das die Richter nicht gelten ließen. Dieses Argument sei in der ursprünglichen Ablehnung nicht enthalten gewesen und könne daher nicht nachgeschoben werden.
Die Crux der deutschen Kriminalstatistik liegt genau hier: Während penibel zwischen deutschen und ausländischen Staatsangehörigen unterschieden wird, verschwindet der Migrationshintergrund in einem statistischen Nebel. Genau diese Lücke wollte die AfD mit ihrer Anfrage schließen – und stieß auf eine Mauer des Schweigens.
Ein gespaltenes Gericht
Bemerkenswert ist das Sondervotum der vier unterlegenen Richter. Sie argumentierten, die Herausgabe einer solchen Namensliste sei dem Senat als "Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde" verfassungsrechtlich verboten. Eine erstaunliche Rechtsauffassung, die faktische Transparenz zur Menschenrechtsverletzung umdeutet.
"Der Senat von Berlin muss nun erneut über die Beantwortung der schriftlichen Anfrage des Abgeordneten entscheiden", stellte das Verfassungsgericht unmissverständlich fest.
Die unbequeme Wahrheit
Warum diese Geheimniskrämerei? Die Antwort liegt auf der Hand: Die politisch Verantwortlichen fürchten die Fakten. In einer Zeit, in der Messerangriffe zur traurigen Normalität geworden sind, will man offenbar keine unbequemen Wahrheiten ans Licht kommen lassen. Doch genau diese Vogel-Strauß-Politik hat uns in die aktuelle Sicherheitsmisere geführt.
Die zunehmende Gewalt auf unseren Straßen, die explodierende Messerkriminalität – all das sind direkte Folgen einer verfehlten Migrations- und Integrationspolitik. Statt endlich gegenzusteuern, versucht der Berliner Senat, die Realität hinter einem Schleier der politischen Korrektheit zu verstecken. Das Verfassungsgericht hat diesem Treiben nun einen Riegel vorgeschoben.
Ein Sieg für die parlamentarische Demokratie
Unabhängig davon, wie man zur AfD steht: Das Urteil ist ein wichtiger Sieg für die parlamentarische Demokratie. Das Fragerecht der Abgeordneten ist ein fundamentales Kontrollrecht gegenüber der Exekutive. Wenn Regierungen beginnen, unbequeme Fragen mit vorgeschobenen Argumenten abzublocken, ist die Gewaltenteilung in Gefahr.
Es bleibt zu hoffen, dass der Senat aus dieser Niederlage lernt und künftig transparenter mit Sicherheitsfragen umgeht. Die Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, wer für die Unsicherheit in ihren Städten verantwortlich ist. Nur mit klaren Fakten lässt sich eine ehrliche Debatte über die notwendigen Konsequenzen führen.
Die Entscheidung des Verfassungsgerichts sendet ein deutliches Signal: Auch in Zeiten politischer Hypersensibilität darf die Wahrheit nicht unter den Tisch gekehrt werden. Es ist höchste Zeit, dass wir wieder zu einer faktenbasierten Politik zurückkehren – bevor es zu spät ist.
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