
Ausreisesperre missachtet: Identitäre Aktivisten am Münchner Flughafen in Gewahrsam
Ein bemerkenswerter Vorfall am Münchner Flughafen wirft ein Schlaglicht auf den zunehmend restriktiven Umgang des deutschen Staates mit politisch Andersdenkenden: Drei Aktivisten der Identitären Bewegung wurden bei ihrer Rückkehr aus Italien festgenommen, nachdem sie sich über ein fragwürdiges Ausreiseverbot hinweggesetzt hatten.
Staatliche Willkür unter dem Deckmantel des Ansehensschutzes?
Die Festnahme erfolgte unmittelbar nach der Landung der Aktivisten, die vom sogenannten "Remigrationsgipfel" in Mailand zurückkehrten. Besonders bemerkenswert: Die Beamten sollen die Aktivisten anhand ausgedruckter Gesichtsfotos identifiziert haben - ein Vorgehen, das Fragen zur Verhältnismäßigkeit aufwirft. Im Zuge der Festnahme wurden sämtliche elektronischen Geräte der Betroffenen beschlagnahmt.
Drakonische Strafen für Ausreise drohen
Den Aktivisten drohen nun empfindliche Konsequenzen: Neben hohen Geldstrafen steht sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr im Raum. Der Vorwurf: Verstoß gegen das Passgesetz. Dabei hatte das Landgericht München erst am Freitag einen Eilantrag der Gruppe gegen die ursprüngliche Ausreisesperre abgewiesen.
Fragwürdige Begründung der Behörden
Die offizielle Begründung für das Ausreiseverbot mutet geradezu absurd an: Es bestünde eine "erhebliche Gefahr der Ansehensschädigung der Bundesrepublik Deutschland". Diese Argumentation wirft die Frage auf, ob hier nicht vielmehr politische Motive eine Rolle spielen. Schließlich gehört die freie Ausreise zu den Grundrechten eines jeden Bürgers in einer demokratischen Gesellschaft.
Schikane durch bürokratische Auflagen
Die ursprünglichen Auflagen hatten es in sich: Die Aktivisten wurden verpflichtet, sich täglich zwischen 17 und 20 Uhr bei der Polizei zu melden. Bei Verstößen drohten Strafen von jeweils 100 Euro. Dass sich die Mehrheit der Gruppe dennoch entschied, nach Italien zu reisen, zeugt von einer bemerkenswerten Überzeugung.
Ein gefährlicher Präzedenzfall?
Dieser Fall könnte einen besorgniserregenden Präzedenzfall darstellen. Wenn der Staat beginnt, unter dem Vorwand des "Ansehensschutzes" die Reisefreiheit seiner Bürger einzuschränken, stellt sich die Frage, wie weit diese Entwicklung noch gehen wird. Die Tatsache, dass Menschen allein aufgrund ihrer politischen Überzeugungen an der Ausreise gehindert werden sollen, erinnert an längst überwunden geglaubte Zeiten.
Dieser Vorfall reiht sich nahtlos ein in eine Serie von Maßnahmen, die das zunehmend autoritäre Vorgehen des Staates gegen missliebige politische Strömungen dokumentieren. Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte diese offensichtliche Einschränkung der Grundrechte bewerten werden.
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