Kettner Edelmetalle
03.05.2025
10:50 Uhr

AfD-Chef Chrupalla kündigt Kampf gegen Verfassungsschutz an

In einer bemerkenswerten Reaktion auf die jüngste Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextremistisch" durch das Bundesamt für Verfassungsschutz hat der Co-Vorsitzende Tino Chrupalla eine politische Offensive angekündigt. Die Partei, die sich seit Jahren mit dem Verfassungsschutz in einem Konflikt befindet, plant offenbar eine grundlegende Neuausrichtung der Behörde, sollte sie an die Macht kommen.

Politische Machtübernahme als strategisches Ziel

Mit erstaunlicher Offenheit skizzierte Chrupalla gegenüber RTL und ntv seine Pläne für den Fall eines Wahlsieges. Der AfD-Chef stellte klar, dass seine Partei das Thema Verfassungsschutz gezielt "angreifen" wolle, sobald sie die Kontrolle über ein Innenministerium erlange. Dies könnte bereits bei einer der nächsten Landtagswahlen der Fall sein. Ein künftiger AfD-Innenminister würde dann die Arbeit des Verfassungsschutzes der vergangenen Jahre einer kritischen Prüfung unterziehen.

Unterstützung für Parteimitglieder im Staatsdienst

Besonders brisant erscheint die aktuelle Situation für AfD-Mitglieder, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind. Chrupalla versicherte diesen seine volle Unterstützung und rief zur Besonnenheit auf. Die Partei verzeichne trotz - oder vielleicht gerade wegen - der Einstufung durch den Verfassungsschutz einen erheblichen Mitgliederzuwachs, betonte der Parteichef.

Verfassungsschutz verschärft Gangart

Die Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, die AfD als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" einzustufen, markiert einen Wendepunkt in der Geschichte der Bundesrepublik. Noch nie zuvor wurde eine im Bundestag vertretene Partei derart eingestuft. Die Behörde begründet ihre Entscheidung mit einer umfassenden Analyse der Parteiaktivitäten, wobei besonders die Missachtung der Menschenwürde und die extremistische Prägung hervorgehoben wurden.

Verfassungsrechtliche Dimension

Das Grundgesetz sieht in Artikel 21 klare Regelungen für den Umgang mit Parteien vor, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden. Ein Verbotsverfahren kann allerdings nur durch Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht eingeleitet werden. Die jetzige Einstufung durch den Verfassungsschutz könnte als Vorstufe zu einem solchen Verfahren gewertet werden.

Die kommenden Monate werden zeigen, wie sich dieser Konflikt zwischen der AfD und dem Verfassungsschutz weiterentwickelt. Die Ankündigung Chrupallas, die Behörde bei entsprechender Machtposition "anzugreifen", dürfte die politische Auseinandersetzung weiter verschärfen.

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