
West Virginia will Maschinengewehre an Bürger verkaufen – ein Meilenstein für das Zweite Amendment?
Was in Deutschland undenkbar wäre, könnte in den Vereinigten Staaten bald Realität werden: Der US-Bundesstaat West Virginia hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der es dem Staat ermöglichen würde, Maschinengewehre direkt an seine Bürger zu verkaufen. Was auf den ersten Blick wie eine Provokation klingt, basiert auf einer juristisch durchaus raffinierten Argumentation – und ausgerechnet das US-Justizministerium selbst hat die rechtliche Grundlage dafür geliefert.
Eine Gesetzeslücke aus dem Jahr 1986
Um die Tragweite dieses Vorstoßes zu verstehen, muss man in die Geschichte des amerikanischen Waffenrechts eintauchen. Im Jahr 1986 wurde der sogenannte Firearm Owners Protection Act verabschiedet – ein Gesetz, das eigentlich den Schutz von Waffenbesitzern stärken sollte. Doch in letzter Minute schmuggelte der demokratische Abgeordnete William J. Hughes aus New Jersey eine Ergänzung hinein, die den zivilen Besitz von nach dem 19. Mai 1986 hergestellten Maschinengewehren verbot. Dieses als „Hughes Amendment" bekannte Verbot hat seither dafür gesorgt, dass nur noch vor diesem Stichtag registrierte Maschinengewehre legal den Besitzer wechseln dürfen – zu astronomischen Preisen, die sich kein gewöhnlicher Amerikaner leisten kann.
Doch hier wird es interessant. Der Gesetzestext in 18 USC Section 922(o) enthält eine bemerkenswerte Ausnahme: Das Verbot gilt nicht für Transfers durch die Regierung – und zwar ausdrücklich auch nicht für einzelne Bundesstaaten oder deren Behörden. Ein Staat darf also Maschinengewehre besitzen, erwerben und – so die Lesart der Befürworter – auch an seine Bürger weitergeben.
Das Justizministerium als unfreiwilliger Verbündeter
Die Lobbyorganisation Gun Owners of America (GOA), die den Gesetzentwurf verfasst hat, stützt sich dabei auf eine pikante Quelle: das US-Justizministerium selbst. In einem Rechtsstreit namens State of New Jersey v. Bondi vor dem US-Bezirksgericht in Maryland argumentierte das DOJ, dass die Rückgabe von sogenannten Forced Reset Triggers – Vorrichtungen, die die Feuerrate halbautomatischer Waffen erhöhen – durch die Bundesbehörde ATF an ihre ursprünglichen Besitzer selbst dann rechtmäßig wäre, wenn diese Geräte als Maschinengewehre eingestuft würden. Der Grund: Das Bundesgesetz verbiete eben nicht den Transfer von Maschinengewehren durch die Regierung.
Diese Argumentation ist ein gefundenes Fressen für die Waffenrechtslobby. Wenn das Justizministerium selbst einräumt, dass ein staatlicher Transfer von Maschinengewehren nicht gegen Bundesrecht verstößt, warum sollte dann nicht ein Bundesstaat wie West Virginia genau diesen Mechanismus institutionalisieren?
Staatliche Waffenläden nach dem Vorbild von Spirituosengeschäften
Der Gesetzentwurf sieht die Einrichtung von staatlich betriebenen Maschinengewehr-Geschäften vor. Diese würden – ähnlich wie die in vielen US-Bundesstaaten existierenden staatlichen Spirituosenläden – Maschinengewehre ankaufen und an qualifizierte Bürger weiterverkaufen. Ein Konzept, das in seiner Einfachheit bestechend und in seiner Kühnheit bemerkenswert ist.
Die Befürworter verweisen dabei auf die historische Tradition der Vereinigten Staaten, in der Regierungen seit der Staatsgründung militärische Waffen an die Zivilbevölkerung verkauft hätten. Und sie berufen sich auf den Wortlaut des Zweiten Verfassungszusatzes, der eine „wohlgeordnete Miliz" als notwendig für die Sicherheit eines freien Staates bezeichnet. Was könnte eine besser bewaffnete Bürgermiliz sein als eine, die über Maschinengewehre verfügt? So zumindest die Logik der Initiatoren.
Ein Kulturkampf mit Signalwirkung
Natürlich wird dieser Vorstoß nicht ohne erbitterten Widerstand bleiben. Waffengegner dürften alle juristischen Register ziehen, um das Gesetz zu verhindern. Doch allein die Tatsache, dass ein solcher Entwurf offiziell eingebracht wurde, zeigt die tektonischen Verschiebungen in der amerikanischen Waffendebatte. Unter Präsident Trump, der seit Januar 2025 seine zweite Amtszeit antritt und sich stets als Verteidiger des Zweiten Amendments inszeniert hat, dürfte der politische Wind für solche Initiativen günstiger wehen als je zuvor.
Für europäische Beobachter – und insbesondere für Deutsche, denen selbst der legale Besitz einer Schreckschusspistole zunehmend erschwert wird – mag dieser Vorgang befremdlich wirken. Doch er illustriert einen fundamentalen Unterschied in der Staatsphilosophie: Während in Deutschland der Bürger dem Staat gegenüber zunehmend als potenzielles Sicherheitsrisiko betrachtet wird, betonen konservative Amerikaner das Recht des Bürgers, sich selbst zu verteidigen – notfalls auch mit schwerem Gerät. Man mag dazu stehen, wie man will, aber eines muss man den Amerikanern lassen: Sie nehmen ihre verfassungsmäßigen Rechte ernst. Ob man sich davon in Deutschland eine Scheibe abschneiden sollte – zumindest was den Respekt vor Bürgerrechten angeht – sei dem geneigten Leser zur eigenen Reflexion überlassen.
Ob der Gesetzentwurf in West Virginia tatsächlich verabschiedet wird, bleibt abzuwarten. Sicher ist jedoch: Die Debatte um das Waffenrecht in den USA ist lebendiger denn je – und sie wird mit einer juristischen Raffinesse geführt, die selbst Skeptiker beeindrucken dürfte.
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