Kettner Edelmetalle
18.08.2025
21:50 Uhr

Wenn Therapie zur Farce wird: AmoklÀufer nutzt Freigang zur Flucht

Die bayerische Justiz steht wieder einmal vor einem Scherbenhaufen ihrer naiven ResozialisierungstrĂ€ume. Ein 34-jĂ€hriger AmoklĂ€ufer, der 2009 in Ansbach mit Beil, Messern und Molotow-Cocktails auf seine MitschĂŒler losging, ist am Wochenende von einem genehmigten Ausgang aus der forensischen Psychiatrie in Erlangen nicht zurĂŒckgekehrt. Die Reaktion der Behörden? Ein mĂŒdes Schulterzucken und die gebetsmĂŒhlenartige Versicherung, von dem Mann gehe keine Gefahr aus.

Das Versagen hat System

Was sich hier offenbart, ist symptomatisch fĂŒr den desolaten Zustand unseres Rechtssystems. Ein Mann, der neun MitschĂŒler und einen Lehrer verletzt hat, der mit tödlichen Waffen in eine Schule eindrang und nur durch glĂŒckliche UmstĂ€nde keine Todesopfer zu beklagen waren, darf seit Anfang des Jahres regelmĂ€ĂŸig alleine spazieren gehen. Die BegrĂŒndung der Klinik klingt wie blanker Hohn: TagesausgĂ€nge seien Teil der Therapie und hĂ€tten "stets ohne Vorkommnisse und Beanstandungen" stattgefunden. Bis jetzt.

Die Polizei zeigt sich erstaunlich desinteressiert an der Suche nach dem FlĂŒchtigen. Man habe mal bei bekannten Adressen nachgeschaut, mehr sei nicht geplant. Eine grĂ¶ĂŸere Fahndung? Fehlanzeige. Man verlĂ€sst sich auf die EinschĂ€tzung der Klinik, dass keine Gefahr bestehe. Dieselbe Klinik, die offenbar nicht in der Lage war, die Fluchtgefahr richtig einzuschĂ€tzen.

Die Opfer bleiben auf der Strecke

WĂ€hrend der TĂ€ter seine neu gewonnene Freiheit genießt, mĂŒssen seine damaligen Opfer mit den Folgen der Tat leben. Traumata verschwinden nicht nach 16 Jahren, Narben bleiben ein Leben lang. Doch in unserem TĂ€terschutz-System interessiert das niemanden. Hauptsache, der arme AmoklĂ€ufer bekommt seine therapeutischen SpaziergĂ€nge.

Besonders perfide: Der Missbrauch des Freigangs ist nicht einmal strafbar. Man mĂŒsse erst prĂŒfen, ob wĂ€hrend der Flucht Straftaten begangen wurden. Als ob die Flucht selbst nicht schon Vertrauensbruch genug wĂ€re. Die Staatsanwaltschaft hat zwar einen europaweiten Haftbefehl beantragt, aber wer glaubt ernsthaft daran, dass dieser Mann freiwillig zurĂŒckkehrt?

Ein Muster, das sich wiederholt

Dieser Fall reiht sich nahtlos ein in die endlose Liste von Justizversagen in Deutschland. Immer wieder werden gefĂ€hrliche StraftĂ€ter zu frĂŒh entlassen oder bekommen Lockerungen, die sie prompt missbrauchen. Die Verantwortlichen verstecken sich hinter Gutachten und therapeutischen Konzepten, wĂ€hrend die Bevölkerung dem nĂ€chsten "Einzelfall" entgegenzittert.

Was lernen wir daraus? In einem Land, in dem die TÀter mehr Rechte haben als die Opfer, in dem therapeutische Experimente wichtiger sind als der Schutz der Allgemeinheit, braucht es dringend einen Kurswechsel. Wir brauchen Politiker, die den Mut haben, unbequeme Wahrheiten auszusprechen und entsprechend zu handeln. Die aktuelle Politik der vermeintlichen HumanitÀt auf Kosten der Sicherheit hat ausgedient.

Zeit fĂŒr echte Konsequenzen

Der Fall zeigt einmal mehr: Deutschland braucht eine grundlegende Reform des Strafvollzugs und der forensischen Psychiatrie. Wer mit Waffen auf Kinder losgeht, hat sein Recht auf Freigang verwirkt. Punkt. Die Sicherheit der Bevölkerung muss wieder Vorrang haben vor den Befindlichkeiten von GewalttÀtern.

Sollte der FlĂŒchtige gefasst werden, drohen ihm laut Staatsanwaltschaft lediglich die RĂŒcknahme aller Lockerungsstufen. Ein Witz angesichts der Schwere seiner ursprĂŒnglichen Tat. Hier zeigt sich die ganze Hilflosigkeit eines Systems, das vor lauter TĂ€terschutz vergessen hat, wofĂŒr Strafen eigentlich da sind: zum Schutz der Gesellschaft vor gefĂ€hrlichen Individuen.

Es ist höchste Zeit, dass wir als Gesellschaft aufwachen und erkennen: Diese Art von Kuscheljustiz macht uns alle zu potentiellen Opfern. Die Meinung unserer Redaktion deckt sich hier mit der eines Großteils der deutschen Bevölkerung, die lĂ€ngst die Nase voll hat von einer Politik, die TĂ€ter verhĂ€tschelt und Opfer im Stich lĂ€sst.

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