
Wenn der Witz zur Anklage wird: Justiz jagt Kabarettisten Steimle – während echte Gewaltaufrufe verpuffen
Es ist ein Lehrstück über den Zustand der deutschen Meinungsfreiheit: Nach einem Auftritt des Kabarettisten und ehemaligen ARD-Schauspielers Uwe Steimle auf einer Wahlkampfveranstaltung der AfD in Sachsen-Anhalt hat die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der Vorwurf wiegt schwer – juristisch jedenfalls: Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten nach Paragraf 126 des Strafgesetzbuches. Man reibt sich verwundert die Augen und fragt sich: Seit wann landet ein zugespitzter Bühnenwitz vor dem Staatsanwalt?
Was war geschehen?
Bei der Veranstaltung, an der auch AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla, der sachsen-anhaltische Spitzenkandidat Ulrich Siegmund sowie die Publizistin Antje Hermenau teilgenommen hätten, habe Steimle mit Blick auf Bundeskanzler Friedrich Merz und dessen Kurs in der Ukraine-Frage die rhetorische Frage gestellt, wo denn eigentlich Stauffenberg sei, wenn man ihn einmal wirklich brauche. Zuvor habe er im Rahmen eines Witzes über ein Porträt Angela Merkels gescherzt – warum sie sich wohl im Stehen habe malen lassen? Weil sie geahnt habe, sie werde bald sitzen. Das Bild „hänge“ derzeit, und wenn der Nagel breche, „stellen wir sie an die Wand“.
Man muss diese Pointen nicht mögen. Man darf sie geschmacklos finden, plump, zu doppeldeutig. Doch der entscheidende Punkt ist ein anderer: Es handelt sich um Kabarett, um überzeichnende Satire eines Bühnenkünstlers – und ausgerechnet dieses Genre lebt seit jeher von der Übertreibung, vom Tabubruch, vom bewussten Spiel mit der Provokation.
Die Doppelmoral der deutschen Justiz
Und genau hier wird es brisant. Denn während die Staatsanwaltschaft nun mit dem Paragrafen 126 zückt, als gälte es einen Terroristen zu jagen, drängt sich eine Frage geradezu auf: Wo war dieser plötzliche Ermittlungseifer eigentlich, als andernorts unverhohlen zu Gewalt aufgerufen wurde?
Comedy ist offenbar nur dann Comedy, wenn sie die genehme Einheitsmeinung bedient. Alles andere wird zum Fall für den Staatsanwalt.
Man erinnere sich an linke Kabarettisten und Satiriker, deren drastische Fantasien über politische Gegner medial als „feinsinnig“ und „hintersinnig“ gefeiert wurden. Man denke an Wahlplakate, auf denen Gesichter missliebiger Politiker im übertragenen Sinne an den Galgen gedacht wurden – stets abgefedert durch das schützende Etikett „Satire“. Wenn ein Jan Böhmermann austeilt, applaudiert das Feuilleton. Wenn ein Uwe Steimle auf einer AfD-Bühne steht, ermittelt die Justiz. Die Frage, ob hier mit zweierlei Maß gemessen wird, beantwortet sich beinahe von selbst.
Die DDR-Hymne als Stein des Anstoßes
Für zusätzliche Aufregung sorgte, dass Steimle am Ende der Veranstaltung die alte DDR-Hymne „Auferstanden aus Ruinen“ angestimmt habe – jenes Lied, das ab 1949 die Hymne des SED-Unrechtsstaates gewesen sei und dessen Text die Führung ab den siebziger Jahren wegen der Zeile „Deutschland, einig Vaterland“ verstummen ließ. Auch Chrupalla und Siegmund hätten mitgesungen. Interessant: Die AfD habe entsprechende Berichte zunächst als „frei erfunden“ zurückgewiesen und ein Video geteilt – das sie später kommentarlos löschte, als offenbar auffiel, dass es Chrupalla ausgerechnet beim Singen zeigte.
Dass es politisch unklug ist, sich kurz vor einer Wahl neben einen bekennenden DDR-Nostalgiker zu stellen und die Hymne einer sozialistischen Diktatur anzustimmen, steht auf einem anderen Blatt. Man kann nicht glaubwürdig gegen die Erben der SED antreten und zugleich deren Melodien intonieren. Hier hat die AfD sich selbst ein Bein gestellt – das darf man kritisch anmerken, ohne gleich die Staatsanwaltschaft bemühen zu müssen.
Der eigentliche Skandal liegt woanders
Doch das eigentliche Alarmsignal ist nicht der geschmacklose Witz eines Kabarettisten. Es ist die Selektivität, mit der der Rechtsstaat plötzlich zum Werkzeug politischer Auseinandersetzung wird. Wenn Staatsanwaltschaften – die in Deutschland bekanntlich weisungsgebunden sind und unter der Fuchtel der jeweiligen Landesjustizminister stehen – bei der einen Seite mit dem Vergrößerungsglas nach strafbaren Pointen suchen und bei der anderen großzügig wegschauen, dann erodiert das Vertrauen in eine unabhängige Justiz. Und dieses Misstrauen, so viel darf man sagen, teilen längst nicht nur einige wenige, sondern ein wachsender Teil der Bevölkerung, der das Gefühl hat, in zwei Klassen von Bürgern eingeteilt zu werden.
Die deutsche Demokratie erweist sich einen Bärendienst, wenn sie Satire kriminalisiert, sobald sie aus der falschen politischen Ecke kommt. Wer die Meinungsfreiheit nur für die eigene Klientel reserviert, hat ihr Wesen nicht verstanden. Steimle wird am Ende womöglich der lachende Dritte sein – bekannter denn je, verwandelt vom Provokateur zum Märtyrer einer Justiz, die sich einmal mehr selbst blamiert.
Es bleibt die ernüchternde Erkenntnis: In einem Land, das einst stolz auf seine Rede- und Kunstfreiheit war, entscheidet zunehmend nicht mehr, was gesagt wird, sondern wer es sagt. Und das sollte jedem freien Menschen zu denken geben – ganz gleich, wie er über Uwe Steimle und seine Pointen denken mag.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Die hier geäußerten Einschätzungen zu straf- und verfassungsrechtlichen Fragen entsprechen ausschließlich der Meinung unserer Redaktion auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen. Für eine verbindliche juristische Bewertung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
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