
Verfassungsschutz-Skandal in Brandenburg: AfD zwingt Landesregierung vor Gericht
Die Brandenburger Landesregierung steht vor einer brisanten Verfassungsklage. Der Grund: Sie verweigert hartnäckig Auskunft über die Aktivitäten von 287 Fake-Accounts des Verfassungsschutzes in sozialen Medien. Die AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag will nun gerichtlich erzwingen, was ihr demokratisches Recht ist – Transparenz über staatliche Überwachungsmaßnahmen.
Staatliche Geheimniskrämerei erreicht neue Dimension
Was verbirgt die Brandenburger Landesregierung? Diese Frage drängt sich unweigerlich auf, wenn man erfährt, dass der Verfassungsschutz mit fast 300 falschen Identitäten in sozialen Netzwerken operiert. Unter dem Deckmantel des "Staatswohls" verweigert die Regierung jegliche substantielle Auskunft über Einsatzorte, Ziele und Erkenntnisse dieser digitalen Spitzel.
Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Dennis Hohloch, kündigte nun den Gang vor das Landesverfassungsgericht an. Ein notwendiger Schritt, könnte man meinen, wenn demokratische Kontrollmechanismen derart ausgehebelt werden. Die Berufung auf das nebulöse "Staatswohl" erinnert fatal an Zeiten, in denen Bürgerrechte unter fadenscheinigen Begründungen ausgehöhlt wurden.
Thüringer Urteil als Hoffnungsschimmer
Hoffnung macht ein wegweisendes Urteil aus Thüringen vom vergangenen November. Der dortige Verfassungsgerichtshof entschied klar und deutlich: Der Verfassungsschutz müsse die Anzahl seiner Fake-Accounts und weitere allgemeine Informationen offenlegen. Ein Sieg für Transparenz und parlamentarische Kontrolle – Prinzipien, die in Brandenburg offenbar weniger Gewicht haben.
Die Weigerung der Brandenburger Regierung wirkt umso befremdlicher, als es hier nicht um operative Details geht, die tatsächlich schützenswert wären. Die AfD fordert lediglich eine grundlegende Aufschlüsselung der Tätigkeitsbereiche – ein Mindestmaß an demokratischer Kontrolle, das in einem Rechtsstaat selbstverständlich sein sollte.
Verfassungsschutz-Affäre wirft lange Schatten
Die Klage fällt in eine Zeit, in der der Brandenburger Verfassungsschutz ohnehin in schwerem Fahrwasser segelt. Die Hochstufung des AfD-Landesverbands als "gesichert rechtsextrem" entwickelte sich zum politischen Erdbeben. Die damalige Innenministerin Katrin Lange stellte sich intern gegen diese Einstufung – und bezahlte dafür einen hohen Preis.
Sie entließ kurzerhand den Verfassungsschutzchef Jörg Müller, was einen Sturm der Entrüstung auslöste. Der Druck, auch aus den eigenen Reihen, wurde schließlich zu groß: Am 16. Mai trat Lange zurück. Ein Lehrstück darüber, was passiert, wenn man es wagt, die vorgegebene Linie zu hinterfragen.
Rechtsstaat auf dem Prüfstand
Die AfD klagt bereits vor dem Verwaltungsgericht gegen die umstrittene Einstufung. Bezeichnenderweise gab der Verfassungsschutz daraufhin eine Stillhaltezusage ab – wie schon auf Bundesebene. Ein Eingeständnis der rechtlichen Schwäche der eigenen Position?
Die nun angekündigte Verfassungsklage wirft fundamentale Fragen auf: Wie viel Geheimhaltung verträgt eine Demokratie? Wo endet berechtigter Schutz von Sicherheitsinteressen und wo beginnt die Aushöhlung parlamentarischer Kontrollrechte? In Brandenburg scheint man diese Grenze längst überschritten zu haben.
Es bleibt zu hoffen, dass das Landesverfassungsgericht dem Thüringer Beispiel folgt und für mehr Transparenz sorgt. Denn eines sollte klar sein: In einer funktionierenden Demokratie darf es keine unkontrollierten Grauzonen geben – schon gar nicht, wenn es um staatliche Überwachung politischer Akteure geht. Die Bürger haben ein Recht zu erfahren, mit welchen Methoden ihr Staat arbeitet. Alles andere wäre ein Rückfall in Zeiten, die wir längst überwunden glaubten.
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